Zusammenfassung
Dieser verständlich geschriebene Grundriss behandelt das Besondere Schuldrecht fallorientiert und klar strukturiert. Er konzentriert sich auf das, was Sie in Prüfung und Examen wissen müssen.
Die Vorteile des Buches:
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zahlreiche Aufbauschemata
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grafische Übersichten
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über 170 problembezogene Einstiegsfälle
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neue Regelungen zum Kauf und zum Verbrauchsgüterkauf
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aktuelle Gerichtsentscheidungen
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Literaturtipps für Haus- und Seminararbeiten
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Paragrafen- und Sachregister zum schnellen Nachschlagen.
Das Buch ist Ihr idealer Begleiter im Studium!
In der gleichen Reihe lieferbar:
Brox / Walker, Allgemeines Schuldrecht
Brox / Henssler, Handelsrecht
Schlagworte
Deliktsrecht Kaufvertrag Mietvertrag Werkvertrag ungerechtfertigte Bereicherung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–3 Einführung 1–3
- 821–837 Paragrafenregister 821–837
- 837–876 Sachregister 837–876
7 Treffer gefunden
- „... SGB V §§13 22 3749 20 2176 22 6116 22 8SGB VII §§1 20 282 29 33, 36 578 20 28, 52 26d13 29 33104 20 ...” „... 4810 54 49 ff.11 54 39, 50 f.12 54 4613 54 4614 54 2815 54 38 f., 51SGB II §§33 9 20SGB III §§2 21 16 ...” „... 7BetrVG §§102 21 7BGB-InfoV §§4 ff. 28 6CISGArt. 1 7 57Art. 14 7 58Art. 25 7 58Art. 45 7 58Art. 46 7 ...”
- „... Vergütungsan-spruch anzurechnen. Da nach § 49 SGB V der Anspruch gegen die Kranken-kasse auf Krankengeld ruht, soweit ...” „... versprochenen Diensteund der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der vereinbartenVergütung verpflichtet ...” „... Dienstleistung und VergütungDas Zustandekommen eines Dienstvertrags setzt eine Vereinba-rung darüber voraus ...”
- „... § 675vAbs. 1 aber einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch bis zueinem Betrag von 50 Euro ...” „... (Nachweismaklervertrag) oder Vermitt-lung des Maklers (Vermittlungsmaklervertrag) zum angestrebten Ver-tragsschluss ...” „... abweichende Parteivereinbarun-gen zu verbessern, verwendet der Makler häufig vorformulierte Ver-tragstexte ...”
- „... verkauft und übereignet. Später ficht K denKaufvertrag nach § 119 Abs. 1 wirksam an. V verlangt von K das ...” „... vilegieren, Lasten und Risiken also auf den Geschäftsherrn zu verla-gern. Andererseits muss der einzelne vor ...” „... . auch BGHZ 63, 167.12 Vgl. Staudinger/Bergmann Vor §§ 677 ff. Rn. 196 mit Verweis auf StVollzG ua;Maurer ...”
- „... .............. VerbraucherkreditgesetzVerlG .................... VerlagsgesetzVersR .................... Versicherungsrecht (Zeitschrift)vgl ...” „... . ........................ vergleicheVO ....................... VerordnungVOB ..................... Vergabe- und Vertragsordnung für ...” „... BauleistungenVorbem. ................. VorbemerkungVuR ...................... Verbraucher und RechtVVG ...”
- „... Verschulden voraus.aa) Bei der Verschuldensfähigkeit ist zwischen verschuldensunfä-higen, beschränkt ...” „... Verschulden braucht nicht vorzuliegen.II. Gesetzliche RegelungDas BGB ist nicht dem Vorbild anderer ...” „... Kausalzu-2 Vgl. BGHZ 39, 103.3459. Kapitel. Unerlaubte Handlungen654sammenhang bestehen. Man spricht von ...”
- „... Veräußerung des Diebes an V verloren(vgl. § 935). V muss dem K allerdings nach § 985 den Besitz an dem ...” „... Ver-tragspartner (Verkäufer) zur Veräußerung eines Vermögensgegenstan-12des und der andere (Käufer) zur Zahlung ...” „... Bild von D zu erhalten.Wie erfüllt V den Vertrag? ! Rn. 3, 6Fall b: K kauft sein Fahrrad, das ihm vor ...”