Zusammenfassung
Die mittlerweile sechste Novellierung greift insbesondere drei neue Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) auf.
Die Kommentierung der Neuerungen umfasst u. a. die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen, zu Auslagerungen und für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken. Weitere Ergänzungen beruhen vorrangig auf Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis.
Im Kommentar werden zudem die relevanten Ausarbeitungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, des Finanzstabilitätsrates und der Europäischen Zentralbank berücksichtigt. Auch die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sind eingeflossen.
Der bewährte und erfolgreiche Kommentar bringt alles Wichtige dazu zur Sprache. Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der MaRisk. Zuverlässig kommentieren sie das Regelwerk, beleuchten Gestaltungsspielräume und geben unverzichtbare Hinweise für die Praxis.
- 127–127 AT Allgemeiner Teil 127–127
- 128–191 AT 1 Vorbemerkung 128–191
- 192–199 AT 2 Anwendungsbereich 192–199
- 200–234 AT 2.1 Anwenderkreis 200–234
- 235–252 AT 2.2 Risiken 235–252
- 253–275 AT 2.3 Geschäfte 253–275
- 454–532 AT 4.2 Strategien 454–532
- 593–681 AT 4.3.3 Stresstests 593–681
- 927–933 AT 6 Dokumentation 927–933
- 934–939 AT 7 Ressourcen 934–939
- 940–956 AT 7.1 Personal 940–956
- 1016–1051 AT 7.3 Notfallmanagement 1016–1051
- 1052–1053 AT 8 Anpassungsprozesse 1052–1053
- 1054–1084 AT 8.1 Neu-Produkt-Prozess 1054–1084
- 1092–1098 AT 8.3 Übernahmen und Fusionen 1092–1098
- 1099–1254 AT 9 Auslagerung 1099–1254
- 1255–1255 BT Besonderer Teil 1255–1255
- 1306–1314 BTO 1 Kreditgeschäft 1306–1314
- 1411–1429 BTO 1.2.1 Kreditgewährung 1411–1429
- 1449–1459 BTO 1.2.4 Intensivbetreuung 1449–1459
- 1507–1518 BTO 1.2.6 Risikovorsorge 1507–1518
- 1585–1588 BTO 2 Handelsgeschäft 1585–1588
- 1589–1596 BTO 2.1 Funktionstrennung 1589–1596
- 1598–1626 BTO 2.2.1 Handel 1598–1626
- 1689–1738 BTR 1 Adressenausfallrisiken 1689–1738
- 1739–1757 BTR 2 Marktpreisrisiken 1739–1757
- 1820–1851 BTR 3 Liquiditätsrisiken 1820–1851
- 1976–2039 BTR 4 Operationelle Risiken 1976–2039
- 2080–2093 BT 2.4 Berichtspflicht 2080–2093
- 2163–2450 Teil III: Anlagen 2163–2450
- 2451–2510 Literaturverzeichnis 2451–2510
- 2511–2540 Stichwortregister 2511–2540
8 Treffer gefunden
- „... Schadensersatz-ansprüchen in § 80 WpHG nicht unmittelbar adressiert wird, kann ein Anleger in solchen Fällennur dann einen ...” „... Schadensersatzansprüche herleitenkann (z.B. bei mangelhaftem Risikomanagement). Da die Möglichkeit von ...”
- „... Praktiken oder ethischen Standards. Rechtsfolgen können Geldstrafen, Scha-densersatz und/oder die ...” „... Institutggf. (Geld-)Strafen, Bußgelder sowie Schadensersatzansprüche und/oder die Nichtigkeit vonVerträgen ...” „... Schadensersatzansprüche und/oder die Nichtigkeitvon Verträgen drohen, die zu einer Gefährdung des Vermögens führen ...”
- „... Kündigung von Krediten zu berücksichtigen. Ein Institutkann z.B. schadensersatzpflichtig gemacht werden ...”
- „... Folge kann das Institut Schadensersatzansprüchenausgesetzt sein.23 Derartige Ansprüche können vor ...”
- „... Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe gegen Hersteller von Zigaretten, das Scheitern einerBaugenehmigung für ein ...”
- „... Schadensersatzklagen wegen Fehlverkäufen ver-wickelt werden, was finanzielle Auswirkungen haben kann.811.4 Potenzielle ...”
- „... rechtlichen Regelungen und Vorgaben vor allem (Geld-)Strafen/Bußgelder,Schadensersatzansprüche und/oder die ...”