Zusammenfassung
Rasante Entwicklungen von Cloud-Computing, eHealth und mHealth-Anwendungen steigern fortlaufend die Relevanz der Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten im Gesundheitswesen; zugleich wird der Umgang mit Daten immer intransparenter. Das zeigen allein schon aktuelle Statistiken über Cyber-Kriminalität. Mit der im Mai 2018 nun europaweit anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) ergeben sich zahlreiche Anpassungen und neue Herausforderungen für den Datenschutz im Gesundheitswesen.
Unternehmen und Einrichtungen sind gefordert, aber die Anforderungen und Maßnahmen des Datenschutzes können nicht 1:1 aus den Datenschutzvorgaben anderer Branchen übernommen werden. Die Spezifika des Gesundheitswesens sind ebenso zu berücksichtigen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aspekte der Informationssicherheit. Ganzheitliche Datenschutzlösungen sind die Zukunft.
Die aktualisierte und erweiterte 2. Auflage des Praxisbuchs gibt einen umfassenden Überblick vor dem Hintergrund der EU-DS-GVO und erleichtert den Einstieg in die verschiedenen Themenfelder des Datenschutzes. Das Autorenteam aus Praktikern und ausgewiesenen Experten unterstützt den Leser konkret in seinem Berufsalltag und vermittelt zentrales Praxiswissen zu allen Datenschutzaspekten. Dabei wird ein thematischer Bogen gespannt von grundlegenden Definitionen über die Rollen der einzelnen Akteure im Gesundheitswesen hin zu dem Themenkomplex der Informationssicherheit. In einzelnen Exkursen wird zudem über den Tellerrand des Datenschutzes hinaus praxisnah auf angrenzende Bereiche eingegangen.
Schlagworte
Datenschutz mHealth Informationssicherheit Cloud Computing DSGVO eHealth Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz-Folgenabschätzung Technische und organisatorische Maßnahmen TOM Privacy by Design und Privacy by Default Auftragsverarbeiter- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 65–71 6 Schweigepflicht 65–71
- 197–204 3 (Zahn-)Arztpraxis 197–204
- 205–212 4 Krankenhaus 205–212
- 213–216 5 Rehabilitation 213–216
- 217–220 6 Senioreneinrichtungen 217–220
- 221–224 7 Pflege 221–224
- 237–244 10 Apotheken 237–244
- 245–250 11 Sanitätshäuser 245–250
- 251–256 12 Physiotherapeuten 251–256
- 257–262 13 Heilpraktiker 257–262
- 263–268 14 Fitnessstudios 263–268
- 283–354 VI Praxisbeispiele 283–354
- 283–294 1 Outsourcing 283–294
- 295–300 2 Fremdwartung 295–300
- 347–354 8 Auskunftsersuchen 347–354
- 423–434 4 Compliance 423–434
- 442–445 Sachwortverzeichnis 442–445
- 446–452 Autorenporträts 446–452
17 Treffer gefunden
- „... Betroffenenrechten. Unter Betroffenenrechten (im Wortlaut der Verordnung: „Rechte der betroffenen Person“) werden ...” „... die Rechte des Einzelnen gegenüber der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle, bzw. des ...” „... Verarbeiters im Auftrag, verstanden. Diese sind im Einzelnen das Auskunftsrecht (Art. 15), das Recht auf ...”
- „... , § 630d BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch 2013), sofern nicht ein Recht diese explizit erlaubt. Ebenso ist ...” „... (links) und Wiedergabe des Fotos vom Bildschirm in Social Media Apps (Facebook [Mitte], WhatsApp [rechts ...” „... zugesichert. Diese Vorgaben entsprechen Social Media Anbieter mit einem Recht auf Einsicht für ihre Nutzer zur ...”
- „... Rechtsvorschrift eine andere Archivierungsfrist fordert. 3.4 Rechte der Patienten Der Patient hat unterschiedliche ...” „... sein. Die Auflistung stellt somit nur einen Auszug dar und erhebt kein Recht auf Vollständigkeit ...” „... Bundesdatenschutzgesetzes Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630a – 630h § 630a – Vertragstypische Pflichten beim ...”
- „... ableitete. Dieses Recht findet sich mittlerweile in ähnlicher Weise in der Magna Charta der Europäischen ...” „... auf einen informierten Bürger gesetzt, der auf Grundlage aller Informationen selbst entscheiden kann ...” „... Datenschutzerklärungen von Diensten und Internetseiten begründet. Andererseits sind für viele Bürger der Preis und ...”
- „... die Rechte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, endet mit dem Tod der betroffenen Person ...” „... ] Rechtsgut“ besteht. Jeder rechtfertigende Notstand ist eine Einzelfallentscheidung und muss vom ...” „... für Auskünfte 8.3.1 … an Patienten Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde durch das ...”
- „... und auf den jeweiligen Abschnitt für die Berufsgruppen verwiesen. 5.4 Rechte der Patienten Da auch ...” „... , gilt in diesem Zusammenhang § 630g BGB, welcher dem Patienten das Recht auf Einsichtnahme in seine ...” „... Akte zusichert. Dieses Recht kann der Behandler nur aufgrund von erheblichen, therapeutischen Gründen ...”
- „... ist die rechtliche Betreuung in § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches. V V Akteure im Gesundheitswesen ...” „... Dokumentationspflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 3 der Rahmen-Berufsordnung für professionell Pflegende. 6.4 Rechte der ...” „... Datenschutz-Grundverordnung hat jeder Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der ihn ...”
- „... Krankenhausgesetz 2011 – HKHG 2011) Mecklenburg-Vorpommern Gesetz zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung ...” „... Krankenhausgesetz – SächsKHG) Sachsen-Anhalt Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger ...” „... ) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und ...”
- „... den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.“ 2 ...” „... 371 Im Zeitalter von Internet und E-Mail macht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ...” „... normierter Erlaubnisgrund rechtfertigt sie („indizierte Rechtswidrigkeit “). Erwägungsgrund 40 führt in ...”
- „... Patient gemäß § 630g BGB das Recht auf Einsichtnahme in seine vollständige Patientenakte und zum anderen ...” „... hat er als Betroffener der Verarbeitung von personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft (Art. 15 ...” „... g BGB besitzt der Patient das Recht, Einsicht in die durch den Heilpraktiker geführte ...”
- „... somit nur einen Auszug dar und erhebt kein Recht auf Vollständigkeit. Strafgesetzbuch (StGB) § 203 ...” „... , § 53, § 97 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630a-h, § 199 Abs. 2, § 811, Datenschutzgesetze 4 ...” „... Aufbewahrungsfrist von einigen Verbänden empfohlen wird. 4.4 Rechte der Patienten Für einen Patienten ergibt sich aus ...”
- „... – Verletzung von Privatgeheimnissen Bundesdatenschutzgesetz Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630a – 630h ...” „... Vernichtung keine Wiederherstellung erlauben (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 2015). 15.5 Rechte der ...” „... Dokumentationsunterlagen gewähren. Verweigert werden kann die Einsicht nur dann, wenn Rechte Dritter dem entgegenstehen ...”
- „... Gesundheitswesen 264 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen ...” „... jedoch jederzeit das Recht vorbehalten, Widerspruch einzulegen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Um Werbung für ...” „... bzw. 01.04.2010 Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl ...”
- „... Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen in NRW wahrnehmen können ...” „... Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 (3) EU-DS-GVO, welche die Pflichten und Rechte von ...” „... ihre Rechte als Betroffene gegenüber dem der Institution wahrnehmen: Recht auf Auskunft nach Art. 15 ...”
- „... , implementiertes Rechte- und Rollenkonzept nötig. Des Weiteren sollte nachgehalten werden, welche Hardware an wen ...” „... to Business PEI Paul-Ehrlich-Institut CE Communauté Européenne BGB Bürgerliches Gesetzbuch ProdHaftG ...”
- „... der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht das Recht ...” „... . Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ postulierte, womit eben auch die Befugnis verbunden ist, andere ...” „... Bundesverfassungsgericht hat dabei klargestellt, dass das „Recht auf informelle Selbstbestimmung“ aus Art. I und Art. II ...”
- „... relevanten Teil zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, denn das wichtigste Gut der Digitalisierung sind ...” „... Bürgerinnen und Bürger ist immens. Eine erfolgreiche Digitalisierung ist nur durch den kontinuierlichen ...” „... Rechtsbegriff, der in diversen Rechtsgebieten seine Verwendung findet und Bezug auf die Entwicklung von ...”