Das faire Arbeitszeugnis
Wie man der Wahrheitspflicht und dem Wohlwollen gleichermaßen Rechnung trägt
Zusammenfassung
Die Ausstellung von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen gehört zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers. Aufbau, Inhalte, Gliederung und vor allem die im Zeugnis vorgenommenen Bewertungen über das Verhalten und die erbrachten Leistungen haben deshalb eine so große Bedeutung, weil sie den betroffenen Mitarbeiter und die Mitarbeiterin lebenslang positiv oder negativ begleiten. Deshalb müssen die Beurteilungen der Wahrheit entsprechen. Da es aber bis heute keine allgemein gültigen Regelungen, Normen und Beurteilungsstandards gibt, die arbeitsrechtlich angewandt und abgesichert sind, befi nden sich alle Parteien in einem Spannungsfeld zwischen dem Gebot der Wahrheit und des Wohlwollens. Dieses Fachbuch schließt diese Lücke anhand von vielen Fallbeispielen, Mustern, Arbeitsplatzbeschreibungen, Tätigkeitsmerkmalen, aufsteigenden Beurteilungskriterien und Formulierungshilfen, die in unterschiedlichen Branchen und Betriebsgrößen umsetzbar sind. Der Autor beschäftigt sich als ehemaliger Personalchef eines bekannten ausländischen Unternehmens und späterer Unternehmens- und Personalberater sowie als Lehrbeauftragter mit diesem Thema. In seinem Buch lässt er allen Lesern und Praktikern ausreichenden Spielraum für die äußere und inhaltliche Gestaltung sowie für betriebsinterne Formulierungen und personenbezogenen Verhaltensweisen. Das Buch richtet sich an alle Fach- und Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie an alle Mitarbeiter im Human Resources Management.
Schlagworte
Arbeitsausführung Aufhebungsvertrag Ausbildungsrahmenplan Ausbildungszeugnis BBiG Berufsausbildungszeugnis Dienstzeugnis Stellenbeschreibung Zeugnis Zwischenzeugnis Zeugniscode Zeugnismuster Personalakte Manteltarifvertrag Kündigung Probezeit Geheimsprache Zeugnisübergabe- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 9–12 Einführung 9–12
- 71–122 6. Zeugnismuster 71–122
8 Treffer gefunden
- „... Anmerkungen Hier hatte es sich die Unternehmensleitung eines Unternehmens, das im Rahmen der Fusion ...” „... am ………….. in …………, trat am …………… als Lageristin in das Ersatzteillager unseres Unternehmens ein. Wir ...” „... Unternehmen sich nicht ver- ändern wird und alles beim Alten bleibt. Er selbst aber nicht, und das aus guten ...”
- „... Unternehmensberater interimsweise Personalchef bei verschiedenen bekannten Unternehmen und mit und nach der Wende ...” „... / Eignungsprofil Im modernen Unternehmen ist es selbstverständlich, sich zu jeder Zeit ein Bild über das ...” „... einer genauen Kenntnis der im Unternehmen in seinen Bereichen und Abteilungen zu verrichtenden Aufgaben ...”
- „... Azubi auf einen neuen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder Unternehmen wechseln, und er deshalb m. E ...” „... aufgebaut sind, wie die Beurteilungen in den bisher vom selben Unternehmen ausgestellten „qualifizierten ...” „... sogar auch als Visitenkarte seines Geschäftes, Betriebes, Unternehmens, Institutes oder der Behörde ...”
- „... positive Einstellung zum Unternehmen, zu den Produkten, zu den Unternehmenszielen u.a. Zusammenarbeit mit ...” „... bezogenen – Schulzeugnisse. In größeren Unternehmen und auch in verschiedenen KUM-Betrieben, werden ...” „... HRM-Personalbereich. Selbständigkeitsgrad und Bedeutung oder Einfluss für das Unternehmen nennen. Hier müssen ...”
- „... , d.h. für das Unternehmen selbst, den Nachweis seiner eigenen Urteilsfähigkeit dar und wird von ...” „... Außenstehenden somit auch als Visitenkarte seines Unternehmens angesehen. Mit zunehmendem Beschäftigungs- und ...” „... Rentenalter – vom Unternehmer selbst oder von seinem Personalchef – für die Laudatio bei seiner ...”
- „... . Der Autor beschäftigt sich als ehemaliger Personalchef eines bekannten ausländischen Unternehmens und ...” „... späterer Unternehmens- und Personalberater sowie als Lehrbeauftragter mit diesem Thema. In seinem Buch ...” „... in elektronischen Systemen. © UVK Verlag 2020 – ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag ...”
- „... über den Verbleib des Mitarbeiters oder Auszubildende (Azubi) im Unternehmen fällt oder fällen muss ...” „... Unternehmens, sondern der Ausbildung dienen soll, liegt als Sonderfall des Arbeitsverhältnisses ein ...” „... wirtschaftlicher Abhängigkeit von oder zu einem anderen Unternehmen, sodass sie gewissen anderen ...”
- „... „Arbeitgeber-Fehler“. Es verzögerte sich – wie das so häufig in größeren Unternehmen passiert – die termingerechte ...” „... AN nicht mehr in dem Unternehmen beschäftigt waren, und kein anderer Vorgesetzter im Unternehmen ...”