Zusammenfassung
Zum Werk Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Rechts steht am Anfang der juristischen Ausbildung. Er stellt die Grundlage für die anderen Bücher des BGB und die sonstigen Gebiete des Privatrechts dar. Das klar und einprägsam geschriebene Lehrbuch konzentriert sich auf prüfungsrelevante Themen des Allgemeinen Teils. Prägnante Merksätze und viele Fallbeispiele machen den Band zur perfekten Lernhilfe. Am Ende des Buches weist eine Einführung in die zivilrechtliche Klausurtechnik den richtigen Weg zur Lösung anspruchsvoller Fälle. Inhalt
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Einführung in das Privatrecht, Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
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Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
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Willensmängel
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Vertragsschluss
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Geschäftsfähigkeit
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Vertretung
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Form
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Unwirksamkeit
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Zustimmung, Bedingung, Befristung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Anspruch, Einwendung, Einrede
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Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Vorteile auf einen Blick
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Standardtitel seit Jahrzehnten
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kurz und prägnant formuliert
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renommierter Autor
Zur Neuauflage Das alljährlich neu erscheinende Werk berücksichtigt die im letzten Jahr ergangenen Gerichtsentscheidungen ebenso wie die neuste Literatur. Bei der Gesetzgebung wurden u.a. die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aufgenommen. Zielgruppe Für Studierende und alle, die sich fundiert mit dem Allgemeinen Teil des BGB auseinandersetzen wollen oder müssen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 104–130 § 8. Der Vertrag 104–130
- 156–191 § 11. Die Vertretung 156–191
- 316–317 § 24. Digitale Produkte 316–317
- 325–330 Sachverzeichnis 325–330
6 Treffer gefunden
- „... das aufgewandte Saatgut und die aufgewandte Arbeitskraft ersetztverlangen.§ 24. Digitale ProdukteI ...” „... . Begriff und Beispiele1 Der Begriff der „digitalen Produkte“ umfasst nach § 327 Abs. 1 BGB digitale ...” „... über digitale Produkte“. Es handeltsich dabei nicht um einen neuen Vertragstyp, sondern um ...”
- „... Saatgut und die aufgewandte Arbeitskraft ersetztverlangen.§ 24. Digitale ProdukteI. Begriff und Beispiele1 ...” „... Der Begriff der „digitalen Produkte“ umfasst nach § 327 Abs. 1 BGB digitale Inhalteund digitale ...” „... die Produkte ausgeliefert werden, bleibt auch dann Zu-behör, wenn er unterwegs ist (BGHZ 85, 234 (238 ...”
- „... 44Digitale Produkte 24 1ff.Diskriminierung 2 5; 8 47aDiskriminierungsverbot 8 47Dispositives Recht 3 ...”
- „... digitale Produkte (§§ 327ff. BGB) in das BGB eingefügt.Darunter sind digitale Inhalte (zB Software, e-Books ...” „... , Videos) und digitale Dienstleis-tungen (zB Telekommunikationsdienste) zu verstehen (dazu® § 24).a) Die ...”
- „... ) 2019/770 (DIRL) regeltVerträge über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327ff. BGB).d) Die ...” „... richtlinienkonformen Auslegung; dazu EuGH WRP 2017, 31 Rn. 32f – CanalDigital Danmark; BGH NJW 2014, 2646 Rn. 20; 2016 ...”
- „... § 24. Digitale Produkte ...”