Zusammenfassung
Das Lernbuch stellt neben den Formen des Verwaltungshandelns und dem Verwaltungsverfahren auch die Grundzüge des Staatshaftungsrechts dar. Darüber hinaus werden die für die juristische Ausbildung maßgeblichen Schwerpunkte des Verwaltungsprozessrechts vermittelt.
Dabei wird der klausurrelevante Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts leicht verständlich sowie gut strukturiert und übersichtlich dargestellt. Der Autor konzentriert sich dazu auf die tatsächlich in Klausuren zu bearbeitenden Probleme, ohne unnötige Streitfragen zu erörtern. Zahlreiche Beispiele, Fälle und Klausurhinweise dienen dem Verständnis der nicht immer leicht zugänglichen Rechtsmaterie und ihrer Umsetzung in der Klausur.
Das Lernbuch ist damit ein wichtiger Begleiter im Studium, weil es
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materielles Recht und Prozessrecht darstellt,
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systematisch überzeugend geschrieben ist und
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jährlich aktuell erscheint.
Das Werk wendet sich vorrangig an Studienanfänger und Studierende der mittleren Semester, eignet sich aber auch gut zur konzentrierten Wiederholung vor den Staatsexamina.
- 138–293 § 10. Der Verwaltungsakt 138–293
- 321–329 § 12. Rechtsverordnungen 321–329
- 329–333 § 13. Satzungen 329–333
- 345–349 § 15. Realakte 345–349
- 349–351 § 16. Pläne 349–351
- 423–559 Kapitel 6. Staatshaftung 423–559
- 729–744 Sachverzeichnis 729–744
17 Treffer gefunden
- „... fallen lässt. Eigentümer E, der den Zimmer-brand bemerkt, unternimmt nichts, obwohl er den Brand hätte ...” „... NVwZ-RR 2014, 332; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2000, 78. 1133 1134 1135 ...” „... Dazu etwa OLG Brandenburg NVwZ-RR 2000, 78 f.; Will/Quarch, § 12 Rn. 66 f. 68 Maurer/Waldhoff, § 27 Rn ...”
- „... : Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 2018, S. 1; Sasse ...” „... BGHZ 138, 55 (59 f.); für eine diesbezügliche Pflicht OLG Brandenburg NVwZ 1999, 1144; unter den von ...”
- „... : Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 2018, S. 1; Sasse ...”
- „... behinderte Kinder (Gesetz i. d. F. v. 22. 7. 1976, BGBl. I S. 1876) • Bundeskanzler-Willy-Brandt ...”
- „... mit Kopftuch); BVerfGE 113, 63 (Brandmarkung einer Zeitung im Verfassungsschutzbericht); BVerwGE 71 ...”
- „... mit Kopftuch); BVerfGE 113, 63 (Brandmarkung einer Zeitung im Verfassungsschutzbericht); BVerwGE 71 ...” „... erfolgte Subventionspraxis ist rechtswidrig, OVG Berlin-Brandenburg NVwZ 2012, 1265 ff.; dazu Merten, NVwZ ...”
- „... des § 2 III Nr. 2 VwVfG nicht, OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2014, 686 f. (auch zur restriktiven ...”
- „... Landesverfassungen enthalten ähnliche Regelungen (Art. 61 I BaWüVerf., Art. 80 BrandbVerf., Art. 53 HambgVerf., Art ...”
- „... Berlin-Brandenburg NVwZ 2012, 1265 ff.). Beachte: Die zuständige Behörde kann Verwaltungsvorschriften aus ...”
- „... aufgegeben; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2015, 437: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für ...”
- „... (362); OLG Brandenburg NVwZ-RR 2000, 78; a. A. VGH München NVwZ-RR 2004, 887. 51 BVerwG DVBl. 1999 ...”
- „... Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2015, 437 (Verwaltungsrechtsweg bei Streit zwischen zwei Privatrechtssubjekten um ...”
- „... Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2015, 437 (Verwaltungsrechtsweg bei Streit zwischen zwei Privatrechtssubjekten um ...” „... . Hofmann; VGH Mannheim NVwZ-RR 2017, 215 Rn. 3 f.; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2015, 437 ff.: Er-öffnung ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .584 Kapitel 7. Verwaltungsprozessrecht • Brandenburg, § 8 II BbgVwGG • Mecklenburg-Vorpommern, § 14 ...”
- „... BVerwG NVwZ 2002, 1506; BayVGH BayVBl. 2012, 763. 122 Siehe die von Binninger, in: Brandt/Domgörgen, Kap ...” „... Kassel NVwZ 2006, 1195; OVG Berlin-Brandenburg ZUR 2006, 146; OVG Hamburg NVwZ-RR 2007, 97 – jeweils zum ...”