Zusammenfassung
Zum Werk Das Arbeitsrecht ist Pflichtfach der juristischen Ausbildung, aber auch für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, insbesondere des Wirtschaftsrechts, oder an Fachhochschulen von erheblicher Bedeutung. Diese Bedeutung in der Ausbildung korrespondiert mit dem Stellenwert der Materie in der Praxis: Gerade im kollektiven Arbeitsrecht zeigt sich die Bedeutung aufgrund einer Vielzahl auch medial vielbeachteter Arbeitskämpfe in den letzten Jahren. Gleiches gilt für das Individualarbeitsrecht, das vielfältigen politischen Einflüssen und Änderungen unterworfen ist und daher stets im Blick behalten werden muss. Der mittlerweile als Klassiker der Ausbildungsliteratur zu bezeichnende Grundriss behandelt alle diese Bereiche sowohl hinsichtlich der Grundlagen als auch bezüglich der Neuerungen ausführlich, sowie ergänzend die Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens. Anspruchsgrundlagen, Aufbauschemata und Tabellen erleichtern die Übersicht und die Fallbearbeitung vor allem bei Abweichungen vom im BGB geregelten Schuldrecht. Fälle und Beispiele veranschaulichen die Stoffvermittlung. Inhalt
-
Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses
-
Leistungsstörungen
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Arbeitsschutzrecht
-
Koalitionsrecht
-
Tarifrecht
-
Arbeitskampfrecht
-
Mitbestimmung
-
Arbeitsgerichtsbarkeit
Vorteile auf einen Blick
-
das gesamte Arbeitsrecht in einem Band
-
Berücksichtigung aller aktuellen Entwicklungen und Tendenzen
-
viele Fälle und Schemata
-
bewährt und beliebt seit vielen Jahren
Zur Neuauflage Mit der 27. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht. Es wird die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht aufgegriffen und die neueste Literatur zitiert. Zielgruppe Für Studierende und alle, die sich in kurzer Zeit in das Individual- oder Kollektivarbeitsrecht einarbeiten müssen oder sich mit den Grundzügen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vertraut machen wollen.
- 1–21 § 1. Einleitung 1–21
- 158–174 § 6. Vertragsgestaltung 158–174
- 310–323 § 11. Koalitionsrecht 310–323
- 323–369 § 12. Tarifrecht 323–369
- 369–423 § 13. Arbeitskampf 369–423
- 579–602 Sachverzeichnis 579–602