Zusammenfassung
Die Neuerscheinung bietet einen grundlegenden Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend zeigt das Buch die Entstehung der heutigen rechtsstaatlichen Ordnung auf der Basis deutscher Rechtstraditionen sowie der vielfältigen römisch- und kirchenrechtlichen Einflüsse.
Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Dabei gehört es zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Überzeugend ist das Buch, weil es
die wesentlichen Linien und unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklung herausarbeitet,
ausgewählte Quellen wiedergibt, um das Verständnis zu erleichtern, und
systematisch eingängig aufgebaut ist.
Der Autor ist ein mit dem „Böhlau-Preis“ ausgezeichneter und durch diverse Publikationen ausgewiesener Rechtshistoriker. Er lehrt an den Universitäten Würzburg und Greifswald.
- 92–99 § 14. Die Wiederentdeckung und die Rezeption des römischen Rechts seit dem 12. Jahrhundert 92–99
- 122–127 § 19. Die Ausbildung des Lehnswesens und die ständische Gliederung der Reichsverfassung 122–127
- 127–138 § 20. Das Aufblühen des Handels: Stadtgründungen und Stadtrecht (12./13. Jahrhundert) 127–138
- 371–381 Zeittafel 371–381
- 381–385 Personenregister 381–385
- 385–398 Sachverzeichnis 385–398
5 Treffer gefunden
- „... Gute“ gegen Leistung von Naturalien, Diensten oder Zinsen ausgestaltet104. Es handelte sich also um ein ...” „... . Die Bauern waren zu Abgaben (Naturalabgaben oder Zinsen) und teilweise auch zuDienstleistungen ...” „... Teil lediglich Abgaben zu erbringen (zinsendes Land). Von erheblicher Bedeutung war natürlich auch, ob ...”
- „... gelegen, ob sie frey Eygen oder mit Zinsen und sonst auch wie hoch beschwert seyen, und in summa in aller ...”
- „... erhielten ihr Land in freier Erbleihe gegen jährliche Zahlung eines festen Zinses (Erb- oder Grundzins). Auf ...”
- „... , §§ 2–6). Bauern, die Grund und Boden gegen die Entrichtung eines Zinses bewirtschafteten, hatten vor dem ...”
- „... Besitz- und Nutzungsrecht an dem Gute“ gegen Leistung von Naturalien, Diensten oder Zinsen ausgestaltet ...”