Öffentliches Recht in Baden-Württemberg
Kommunalrecht, Allgemeines Polizeirecht, Öffentliches Baurecht
Zusammenfassung
Das Lehrbuch stellt die drei ausbildungsrelevanten Rechtsbereiche des Besonderen Verwaltungsrechts im Land Baden-Württemberg kompakt und anschaulich dar: das Kommunalrecht, das Allgemeine Polizeirecht und das Öffentliche Baurecht. Damit behandelt es den für beide juristische Staatsexamina notwendigen Ausbildungsstoff konzentriert in einem Band.
Das Werk beschränkt sich dabei nicht auf die Erläuterung des baden-württembergischen Landesrechts. Berücksichtigt werden auch etwa die wesentlichen Vorgaben des Grundgesetzes für das Kommunalrecht und die zentralen Grundsätze des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts.
Neben der systematischen Darstellung der einzelnen Rechtsgebiete enthält das Buch
zahlreiche Lern- und Klausurhinweise,
Beispiele,
Anleitungen und Schemata zum Aufbau von Klausuren und Hausarbeiten.
So wird der Text nicht nur besonders verständlich – vielmehr bietet das Werk auch wichtige Tipps für die Umsetzung des Lehrstoffs in schriftlichen Arbeiten.
- 95–103 J. Kommunalaufsicht 95–103
- 381–390 Sachverzeichnis 381–390
10 Treffer gefunden
- „... F. Öffentliche Einrichtungen 59 F. Öffentliche Einrichtungen F. Öffentliche Einrichtungen ...” „... Gemeinde öffentliche Einrichtungen bereit. Zentrale Norm ist § 10 II GemO: „Die Gemeinde schafft in den ...” „... erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Die Einwohner sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die ...”
- „... mit öffentlichen Veranstaltungen und ...” „... . Die Voraussetzung „öffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen“ grenzt die zulässigen ...” „... (vgl. §§ 19a, 12a VersG). Versammlungen bezwecken, anders als öffentliche Veranstaltungen und ...”
- „... . Remmert, Öffentliches Baurecht, Rn. 414 (betr. § 64 II LBO). 354 355 218 § 2. Allgemeines Polizeirecht ...” „... . Ermächtigungsgrundlagen im Versammlungsrecht Die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen richtet ...” „... erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung […] unmittelbar gefährdet ist“. Der ...”
- „... .), Öffentliches Recht für Rechtsreferendare, 3. Aufl. 2012, Kapitel 6 (S. 139 ff.); Huttner, Handbuch für die ...” „... . 1994; Pöltl/Ruder, Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Baden-Württemberg, Loseblatt; Ruder ...” „... Das Polizeirecht ist das Recht der staatlichen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und ...”
- „... Ennuschat / Ibler / Remmert Öffentliches Recht in Baden Württemberg Kommunalrecht Allgemeines ...” „... Polizeirecht Öffentliches Baurecht 3. Auflage Landesrecht Baden-Württemberg I Landesrecht ...” „... III Öffentliches Recht in Baden-Württemberg Kommunalrecht Allgemeines Polizeirecht ...”
- „... Anstalt des öffentlichen Rechts 1 335, 443 – gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt 1 54 ...” „... , 328 – und Grundrechte 3 23 ff., 27 ff., 184, 448 ff. – öffentliches und privates 3 4 ff ...” „... 143, 145 Einheimischenprivileg 1 344 ff. Einkesselung 2 295 Einrichtungen und Veranstaltungen des ...”
- „... , Universität) sind rechtsfähig, und zwar als Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, aber ...” „... Person des öffentlichen Rechts. Wenn es mehrere Organe gibt, müssen deren Zuständigkeiten voneinander ...” „... Gemeindeverwaltung und vertritt (3) die Gemeinde (nach außen, d. h. im zivil- und öffentlich ...”
- „... . B. bei der offen erkennbaren Übersichts-Videoaufnahme eines öffentlichen Platzes nach dem ...” „... überzeugen, von einer Veranstaltung fernzubleiben, bei der es Ausschreitungen geben könnte. Der hohe Wert ...” „... subjektives öffentliches Recht einer Person schmälern kann. Ein Eingriff liegt also nicht erst dann vor, wenn ...”
- „... - und Aufgabenbereich anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere in das ...” „... Polizeiverordnung nicht abschließend die Benutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde festlegen.181 ...” „... Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht, denn die Worte „zur Wahrnehmung ihrer ...”
- „... BauGB. 21 22 262 § 3. Öffentliches Baurecht 2. Verfassungsrecht a) Art. 14 I GG Die ...” „... , Öffentliches Baurecht, Bd. I, § 4 Rn. 25 ff. m. Nachw. auch zur Rspr. sowie unten → Rn. 193 ff. 23 24 25 B ...” „... : Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte II, 2006, § 31 Rn. 97 ff. 26 27 28 264 § 3. Öffentliches Baurecht ...”