Zusammenfassung
Das Studienbuch wendet sich vor allem an Studierende und Praktiker der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Es vermittelt fundierte Kenntnisse wesentlicher Gebiete des Jugend- und Familienrechts und deckt die für die Ausbildung und Praxis wichtigsten Bereiche ab. Es ist aber auch als Hilfe für diejenigen gedacht, die sich sonst mit dem Jugend- und Familienrecht befassen.
Folgende Themenbereiche werden behandelt:
Rechtliche Bedeutung der einzelnen Altersstufen, Aufsichtspflicht, Kinder und Jugendhilferecht (SGB VIII), Jugendstrafrecht, Eherecht, Scheidungsrecht, Verwandtenunterhalt, Elterliche Sorge, Adoptionsrecht, Vormundschaft, Pflegschaft, Rechtliche Betreuung.
Dieter Küppers ist Rechtsanwalt in München und Lehrbeauftragter an der Hochschule München mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht.
Annette Rabe ist Rechtsanwältin und Professorin für Recht der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg.
Jürgen Winkler ist Professor an der Katholischen Hochschule Freiburg und lehrt dort Sozialrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht und Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher sozialrechtlicher Veröffentlichungen.
Sebastian Wußler ist Direktor des Amtsgerichts Bühl und ist als Lehrbeauftragter an der Katholischen Hochschule Freiburg tätig.
- 191–390 Teil 2. Familienrecht 191–390
- 391–407 Stichwortverzeichnis 391–407
11 Treffer gefunden
- „... nachzuweisen und dann von ihr Schadensersatz gemäß §§ 823, 276 zu verlangen. Auch dieser Fall zeigt, wie ...” „... Aufsichtspflichtigen sind zumeist strafbewehrt und begründen Schadensersatz- und Schmer zens geld ansprüche der ...” „... gesetzliche Regelung Primäre Pflicht: Kindesschutz Bei Verletzung: Schadensersatz gemäß § 823 Keine ...”
- „... Vergangenheit können Unterhaltsleistungen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur unter den in § 1613 ...” „... Schadensersatz Unterhaltsverträge Winkler B. Rechtswirkungen der EheKapitel 5 200 unterhalt genauer festlegen ...”
- „... Unterhaltsverpflichteten; Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf ...” „... , – Waisenbezüge einschließlich Schadensersatzleistungen. In den Fällen, in denen nach dem UnterhVG berechtigte ...”
- „... Ehrenamt. Bei unbegründeter Ablehnung droht Schadensersatz und Zwangsgeld bis zu 1000,– EUR (vgl. §§ 1787 ...”
- „... : – Vor der Adoption entstandene Renten, Waisengeld, Schadensersatz-Ansprüche bleiben bestehen (§ 1755 ...” „... . B. Schadensersatzansprüche), die vor der Adoption entstanden sind, bestehen gemäß § 1755 Abs. 1 S ...” „... , Waisengeldund Schadensersatzansprüche bestehen weiterhin Zielsetzung Besonderheiten bei Verwandten ...”
- „... unzureichender Wahrnehmung des Schutzauftrags Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung oder den §§ 823 ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 II. Schadensersatzpflicht ...”
- „... , 5 f. Das Kind hat keinen Unterlassungsanspruch; ihm steht allerdings ein Schadensersatzanspruch ...” „... Abs. 1 BGB), während erstere Verpflichtung aus der allgemeinen Schadensersatzvorschrift des § 823 ...” „... Aufsichtspflicht sowie zu den Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Pflicht (insbesondere zur Schadensersatzpflicht ...”
- „... – Regressansprüche 28 ff.; 34 – Schadensersatzpflicht 20 ff.; 34 – Schädigung der Aufsichtsbedürftigen 23/24 ...” „... – Rechtsfolgen 19 ff.; 34 – Regressansprüche 28 ff.; 34 – Schadensersatzpflicht 20 ff.; 34 – Schädigung der ...” „... ; 299; 301 – Zwangspflegschaft des JA bis 1998 384 Nichtrechtsfähiger Verein – Schadensersatzforderungen ...”