Zusammenfassung
Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Menschenrechte begründen neben den Grundrechten der nationalen Verfassungen zentrale Rechte des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt. Bisweilen geht der europäische Menschenrechtsschutz gar über die Gewährleistungen der nationalstaatlichen Verfassungen hinaus. Zudem beeinflusst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zunehmend die Rechtsprechung der nationalen Verfassungsgerichte. Damit ist die EMRK eine wichtige Rechtsquelle für den Grundrechtsschutz, den es gegenüber staatlichem Handeln stets zu berücksichtigen gilt.
Das Lehrbuch stellt das Recht der EMRK und ihre praktische Anwendung durch den EGMR fundiert und zugleich anschaulich dar. Dabei
legt es besonderen Wert auf eine übersichtliche, eingängige Systematik,
wertet es die Rechtsprechung des EGMR umfassend aus,
behandelt es das Verfahren vor dem EGMR.
- 292–399 § 22. Rechte der Person 292–399
- 713–726 Sachverzeichnis 713–726
5 Treffer gefunden
- „... Niederlassungen juristischer Personen vgl. EGMR, 14.3.2013, Bernh Larsen Holding AS u. a. ./. NOR, Nr. 24117/08, Z ...”
- „... internationaler Konsens bezüglich der Abschaffung von Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbeschränkungen von ...”
- „... bis in idem § 24, 162 Nemo tenetur § 24, 138 Neutralitätspflicht § 22, 134 Niederlassungsfreiheit § 21 ...”