Zusammenfassung
Dieser kompakte Grundriss behandelt in anschaulicher Weise das auf Fälle mit Auslandsberührung anwendbare Recht. Im Einzelnen stellt der Band zunächst die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Internationalen Privatrechts dar und behandelt im Anschluss daran die Regelungen der einzelnen Rechtsgebiete.
Die Vorteile des Buches:
prägnante Darstellung des ausbildungsrelevanten Wissens
zahlreiche Fälle, Beispiele und Übersichten
Verzeichnis der wichtigsten EuGH-Entscheidungen
In der gleichen Reihe lieferbar:
Junker, Internationales Zivilprozessrecht
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- 505–528 Stichwortverzeichnis 505–528
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- „... des Schwächeren Das europäische IPR hat zu einer stärkeren Materialisierung des Kollisionsrechts ...” „... Auslandsberührung sind in privatrechtlicher Hinsicht nach der Rechtsordnung zu beurteilen, zu der die stärkste ...” „... (Lagarde, Rec. des Cours 196 [1986-I], 29), in Österreich von der stärksten Beziehung (§ 1 IPRG) und in der ...”
- „... bestimmen: Magister Aldricus lehrte um 1180, der Richter habe das Recht anzuwenden, das ihm stärker und ...” „... Gewohnheiten auszudehnen, um den lokalen Adel zu stärken: Während Dumoulin das Personalstatut – zB das ...” „... „stärksten Beziehung“ oder vom „engsten Zusammenhang“ zwischen einem Rechtsverhältnis und einer Rechtsordnung ...”
- „... gemeinsamen Erfüllungsorts ist ein starkes, die Verwendung einer bestimmten Sprache dagegen ein schwaches ...” „... Verträgen. Die Hinweise auf die engste Verbindung haben unterschiedliches Gewicht: Starke („primäre ...” „... “) Indizien sind der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, der Abschlussort und der Erfüllungsort; schwache ...”
- „... nativen Formen eingehalten, gilt der Grundsatz des schwächeren Rechts; es kommt die relativ mildeste ...” „... I-VO setzt daher auf die Spaltungstheorie, nach der sich die schwächere Ortsform durchsetzt, wobei ...” „... : Stets gilt der Grundsatz des schwächeren Rechts ("Rn. 19), auch wenn die fragliche Erklärung nicht in ...”
- „... stark reduziert. Mit dem Vordringen des europäischen IPR (" § 2 Rn. 8 ff.) bleibt für Art. 4 I, II EGBGB ...” „... . Ihre Schwäche liegt darin, dass sie vollständig versagt, wenn beide beteiligten Staaten ihr folgen und ...” „... ereignen wird, kann aus der Sicht einer stimmigen Dogmatik die Schwäche der hM nicht beheben. VI ...”
- „... in so starkem Widerspruch stehen, „dass es von uns für untragbar gehalten wird“ (BGHZ 50, 370, 376 ...” „... Rechtsverstoß hinnehmbar; je stärker der Inlandsbezug, desto eher begründet er die Unvereinbarkeit (BGHZ 28, 375 ...” „... (Looschelders, IPRax 2009, 505, 507). Es besteht sogar ein starker Inlandsbezug, da der Erblasser in den letzten ...”
- „... Schwäche eines gesetzlichen Erboder Pflichtteilsrechts ausgleichen („erbrechtsersetzende ...” „... hat im Erbrecht insofern eine Schwäche, als der letzte gewöhnliche Aufenthalt nicht immer die engste ...” „... Erblasser, die sich mit ihrem Heimatstaat stärker verbunden fühlen als mit dem Staat ihres gewöhnlichen ...”
- „... Art. 43 I EGBGB hat Schwächen bei der Anknüpfung dinglicher Rechte an Transportmitteln, die ...” „... stark beeinträchtigt, weil der Erwerber – zB der Ersteigerer auf einer Auktion – die Herkunft der Sache ...”