Zusammenfassung
Das Lehrbuch stellt das gesamte Vertragsrecht systematisch aus der ex ante-Perspektive der Vertragsjuristen dar. Neben den methodischen Grundlagen wird die Gestaltung von Austauschverträgen u. a. anhand von Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstverträgen erläutert:
Wie gestaltet man die vertragstypische Leistung und die Geldleistung?
Wie regelt man den Vertragsvollzug und vermeidet Vorleistungsrisiken?
Wie trifft man Vorsorge gegen Leistungsstörungen, Wirksamkeitsmängel und Vertragslücken?
Wie strukturiert man mehrpolige Vertragsverhältnisse?
Behandelt wird auch die Gestaltung von unentgeltlichen Verträgen, Gesellschaftsverträgen sowie Verträgen im Familien- und Erbrecht. Abschließend werden Querschnittsprobleme der Vertragsgestaltung erläutert, u.a. bei internationalen Sachverhalten und der Beteiligung von Hoheitsträgern.
Das Lehrbuch lässt sich auch als Vertiefung zu vielen zentralen Problemen des Schuld-, Sachen-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts lesen.
Dr. Christoph Moes LL.M. (Harvard) ist Notar in Augsburg und Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg.
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- 69–72 § 7 Vorverträge 69–72
- 116–125 § 13 Vertragsvollzug 116–125
- 217–220 § 25 Vorbemerkung 217–220
- 265–268 Sachregister 265–268
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- „... Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente. a) Daten als Gegenleistung Viele digitale Dienstleistungen, z. B. der ...” „... ) hinausgeht. b) Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente Austauschverträge können auch so konstruiert sein ...” „... dürfte, dass die vertragliche Struktur von Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten in der Regel ...”
- „... der Gesamtpreis für die andere Vertragspartei. Das gilt in besonderem Maße für Finanzdienstleistungen ...” „... spezielle Vorschriften. Vor allem im Bereich der Finanzdienstleistungen besteht hier eine beachtliche ...”
- „... über Finanzdienstleistungen), § 612 Abs. 1 BGB (Dienstvertrag) und § 631 Abs. 2 BGB (Werkvertrag).20 ...” „... zwischen Überlassungs- und Dienstleistungsverträgen, wobei das Gesetz sie als Finanzdienstleistung (§ 311 ...”
- „... Leistungsfähigkeit des Finanzdienstleistungs- oder sonstigen Instituts tritt, vgl. § 1 Abs. 4 AnlEntG, § 10 EinlSiG ...” „... Vorleistungsempfängers eine Feststellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) über die fehlende ...”
- „... versehen. Diese beträgt aber immer noch mehr als zwölf Monate. Sie ist auf Finanzdienstleistungen zudem ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 b) Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 II ...”
- „... Finanzdienstleistungen (§ 312 Abs. 4 BGB) sowie die Klassifizierung von Verträgen im Internationalen Privatrecht, wo sich ...”
- „... Kopplungsgeschäften gibt es vor allem im Bereich von Finanzdienstleistungen. Weitere Regelungen befinden sich etwa für ...”