Zusammenfassung
Der Studienkommentar vermittelt das notwendige Wissen zum Verfassungsrecht für beide juristischen Staatsexamina. Er ist dazu ganz auf die inhaltlichen Bedürfnisse von Studenten und Referendaren zugeschnitten und erläutert nur die ausbildungsrelevanten Regelungen des Grundgesetzes, behandelt schwerpunktmäßig die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht in einem Band. Dabei unterstützt die Kommentierung den Examenserfolg durch:
gezielte Auswahl examensrelevanter, aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts,
zahlreiche Hinweise zum Klausuraufbau,
Aufbauschemata.
Mit Prof. Dr. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes), Prof. Dr. Kay Windthorst (Universität Bayreuth) und Prof. Dr. Christian von Coelln (Universität zu Köln) ist der Kommentar von profilierten, didaktisch besonders ausgewiesenen Staatsrechtslehrern verfasst worden.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–3 Präambel 1–3
- 31–339 I. Die Grundrechte 31–339
- 96–123 Art. 3 Gleichheit 96–123
- 190–199 Art. 7 Schulwesen 190–199
- 231–236 Art. 11 Freizügigkeit 231–236
- 303–308 Art. 16a Asylrecht 303–308
- 308–313 Art. 17 Petitionsrecht 308–313
- 460–461 Art. 27 Handelsflotte 460–461
- 514–517 Art. 37 Bundeszwang 514–517
- 517–569 III. Der Bundestag 517–569
- 568–569 Art. 49 (aufgehoben) 568–569
- 569–577 IV. Bundesrat 569–577
- 569–571 Art. 50 Aufgaben 569–571
- 571–573 Art. 51 Zusammensetzung 571–573
- 579–593 V. Der Bundespräsident 579–593
- 582–582 Art. 56 Amtseid 582–582
- 583–585 Art. 58 Gegenzeichnung 583–585
- 589–589 Art. 59a (aufgehoben) 589–589
- 593–611 VI. Die Bundesregierung 593–611
- 593–593 Art. 62 Zusammensetzung 593–593
- 604–606 Art. 67 Misstrauensvotum 604–606
- 606–608 Art. 68 Vertrauensfrage 606–608
- 698–700 Art. 80a Spannungsfall 698–700
- 722–725 Art. 86 Bundesverwaltung 722–725
- 728–734 Art. 87a Streitkräfte 728–734
- 745–748 Art. 88 Bundesbank 745–748
- 761–831 IX. Die Rechtsprechung 761–831
- 794–796 Art. 96 Bundesgerichte 794–796
- 801–809 Art. 100 Richtervorlagen 801–809
- 831–873 X. Das Finanzwesen 831–873
- 873–881 Xa. Verteidigungsfall 873–881
- 909–909 Art. 142a (aufgehoben) 909–909
- 925–954 Sachverzeichnis 925–954
12 Treffer gefunden
- „... ff.]). 5. Die Irrelevanz der (vermeintlichen) Verfassungswidrigkeit Vom Inhalt der Positionen ...” „... ]). Die Parteien haben aber eine besonders wichtige Funktion, indem sie politische Positionen formulieren ...” „... Partei unterstützt (BVerfGE 52, 63 [87]), um so beurteilen zu können, ob sie bestimmte Positionen ...”
- „... staatl. Beeinträchtigungen vermögensrelevanter Positionen kaum mehr zu einem Eingriff käme. Der ...” „... Eigentumsschutz von Art. 14 fallen Interessen und Positionen, die noch nicht erworben sind, die sich noch nicht ...” „... dem Tod des Erblassers in dessen vermögensrechtliche Position einzutreten (Eigentumserwerbsrecht des ...”
- „... Bedarf, Verfassungsfeinde, die es zum Richter gebracht haben, aus dieser Position zu entfernen ...”
- „... Bedarf, Verfassungsfeinde, die es zum Richter gebracht haben, aus dieser Position zu entfernen ...”
- „... Ausgleichs zwischen den jeweils betroffenen Positionen, der beide in möglichst weitem Umfang zur Geltung ...” „... , BT-Drs. 19/6287). Wie der schonende Ausgleich aussieht bzw. ob sich letztlich doch eine der Positionen ...” „... kollidierenden Positionen hat der Gesetzgeber einen schonenden Ausgleich herzustellen. b) Schranken-Schranken ...”
- „... Schulderstellung in derselben Position zusammenfallen. Dieser Gedanke, dass man sich selbst nichts schulden kann ...” „... Prüfungskompetenz auch noch in Anspruch genommen (BVerfGE 37, 271 [277 ff.]). Von dieser Position ist es mit ...” „... , dem es obliegt, „praktische Konkordanz“ zwischen den betroffenen Positionen herzustellen, also einen ...”
- „... .]). Hintergrund dessen ist, dass den Gliedern eines Bundesstaats nicht die autonome und autarke Position ...”
- „... Positionen Gehör zu verschaffen und auf sich aufmerksam zu machen (näher BVerfGE 69, 315 [343 ff.]). Abs. 1 ...”
- „... Positionen Gehör zu verschaffen und auf sich aufmerksam zu machen (näher BVerfGE 69, 315 [343 ff.]). Abs. 1 ...”
- „... . Dies ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass „die Bundesregierung mit der Position des ...” „... Bundesrats, eine Beteiligung von Bundesratsvertretern an der Festlegung der nationalen Position oder eine ...”
- „... unterschiedliche Positionen zum Ausgleich brin- 39 40 41 42 43 44 45 Druckerei C. H . Beck ...”
- „... weltanschaulichen Positionen wahren. Sie muss sich hinsichtlich des Rechtsguts als abstrakt erweisen und ohne ...”