Zusammenfassung
Dieser verständlich geschriebene Grundriss behandelt den Allgemeinen Teil des Strafrechts fallorientiert und klar strukturiert. Die Vorteile des Buches:
prägnante Darstellung des ausbildungsrelevanten Wissens
Anleitung und Tipps zur Fallbearbeitung
über 100 problembezogene Einstiegsfälle
zahlreiche Schemata.
In der gleichen Reihe lieferbar:
Rengier, Strafrecht – Besonderer Teil I: Vermögensdelikte
Rengier, Strafrecht – Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit
- 266–286 6. Kapitel. Irrtum 266–286
- 587–603 Stichwortverzeichnis 587–603
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- „... Rechtsgutsverletzung von selbst versteht. Beispiele: (1) Weil die schwächere Beteiligungsform gegenüber der stärkeren ...” „... , so erübrigt es sich, in der stärkeren Form aufgehende schwächere Beteiligungsformen gesondert zu ...” „... subsidiär ist, prüft man in der Fallbearbeitung zuerst die stärkere Beteiligungsform. Ist diese zu bejahen ...”
- „... des Falls 1 ist S zu schwach, um O zu verdrängen, und droht daher zu ertrinken, da er ein schlechter ...” „... stärkeren Mitschülers M, so dass S schließlich in permanenter Angst vor ihm lebte. Als M am Tattag wie schon ...” „... . Als daraufhin der große und starke F in Wut gerät, aussteigt, sich vor J aufbaut und mit seinem Arm zu ...”
- „... starken Tatbestandsbezug aufweist. Nach der „strengen“ Tatherrschaftslehre ist stets eine objektive ...” „... - oder Nötigungsherrschaft so stark ist, dass das Verantwortungsprinzip überlagert wird ("Rn. 42, 45). In ...” „... ) Da konkurrenzrechtlich die stärkere Teilnahmeform – in der Reihenfolge: Mittäterschaft, Anstiftung ...”
- „... genauso stark wie A ist, will sich auf einen offenen Faustkampf nicht einlassen. Auch nutzt er die ...” „... Anschein nach der Fall ist. Beispiel: Der körperlich schwache T bedroht im Rahmen eines Banküberfalls alle ...” „... mitbedrohten, körperlich starken Leibwächter L gelingt es, durch einen Schuss in den Arm des T die Tat zu ...”
- „... geworden ist. Die Stärke der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung liegt darin, dass sie gewisse mit dem ...” „... Hinwegdenken der Tathandlung verbundene Schwächen der Äquivalenztheorie nicht aufweist ("Rn. 15 ff ...” „... verursacht. Vgl. Roxin, AT I, § 11 Rn. 19; Kühl, AT, § 4 Rn. 20b, 27a; stärker auf den Gedanken der ...”
- „... dem Strafübel erzeugen und so die Bevölkerung von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten. Stärker ...” „... gewissen Vorrang haben. Zwingend ist dies aber nicht. Argumente von anderen Ebenen können auch stärker sein ...” „... zu schwach sei (BGHSt 29, 85; BayObLG NJW 1982, 1243; SK/Schall, § 170 Rn. 7, 9; MüKo/Ritscher, § 170 ...”