Zusammenfassung
Dieses nach Umfang und Renommee führende patentrechtliche Lehrbuch entwickelt das System des internationalen, europäischen und deutschen Patentrechts ebenso klar wie profund.
Dieses Standardwerk zeichnet aus:
wissenschaftlich höchstes Niveau bei gleichzeitiger Verständlichkeit
größter Nutzen auch für die Praxis dank Übersichtlichkeit und Argumentationshilfen
anschauliche Darstellung der auch für das Patentrecht oft wichtigen technischen Zusammenhänge
Prof. Dr. Christoph Ann ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum an der TU München und Autor zahlreicher Veröffentlichungen, insbesondere zum Recht des Technologieschutzes (Patent- und Geheimnisschutz sowie Lizenzvertragsrecht). Prof. Dr. Lena Maute ist Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht an der Universität Augsburg und forscht vorwiegend zum Recht des Geistigen Eigentums und der Digitalisierung. Zielgruppe des Werks sind Studierende (Jura, Ingenieur- und Naturwissenschaften, BWL), Rechts- und Patentanwaltschaft, Richterschaft, Patentämter, Unternehmen und Wissenschaft.
9 Treffer gefunden
- „... , Stärke, Segeltuch.32 Den Widerstand der hierdurch behinderten Gewerbetreibenden und die Beschwerden der ...” „... einer amtlichen Vorprüfung auf Neuheit oder gar Nützlichkeit. Eine solche Prüfung hätte zu stark an ...” „... der Erfindungsprivilegien ging daher stark zurück – auch in Gebieten, die, wie die Niederlande ...”
- „... Schwächen des Schutzrechts zu erkennen und nachzuweisen. Aus den schon genannten Gründen (vgl. → § 41 Rn. 24 ...” „... , stark einzelfallbezogenen Rechtsprechung nur schwer Maßstäbe zu entnehmen, nach denen auch in anderen ...” „... marktbeherrschenden Stellung entwickelt, die jedoch stark durch den Umstand geprägt sind, dass die Benutzung der ...”
- „... starke (Technologie-)Marktstellung schätzen oder indem die Benutzung seiner Erfindung Dritten gegen ...” „... Schwächen der patentamtlichen Prüfung auf, Henkel/Zischka 25; anders Hess/Müller-Stoy/Wintermeier Mitt ...” „... mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Laufzeiten beider Rechte vieles dafür, das schwächere ...”
- „... stärker gesichert werden, kann eine Vorausübertragung erfolgen.17 Sie ist wirksam, wenn die Erfindung(en ...” „... Art.73 Ihre Regelung ist gekennzeichnet durch den starken persönlichkeitsrechtlichen Einschlag und ...” „... persönlichkeitsrechtliche Einschlag schwach und die Übertragbarkeit des vermögensrechtlichen Bestandteils unbeschränkt ist ...”
- „... Voraussetzungen für Aufbrauchfristen gleichwohl eng gefasst. Dies ist richtig, weil ein starker ...” „... nähern – so gut wie eben möglich.91 Dabei besitzen alle drei Berechnungsmethoden Vorteile und Schwächen ...”
- „... Möglichkeit von Doppelpatentierungen stark erweitert. Rechtspolitisch empfiehlt es sich, die ...”
- „... _______________________________________________________________________________________ 7 Die GBK sieht hierin „strukturelle Schwächen“, EPA 25.4.2014, GRUR-Int 2014, 668 – Ablehnung wegen ...”