Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Das Strafurteil ist eines der klassischen Hauptgebiete im strafrechtlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. So wendet sich das vorliegende Skript in erster Linie an Rechtsreferendarinnen und -referendare, will daneben aber auch jungen Richterinnen und Richtern eine Hilfe für die Praxis sein.
Dabei steht die Vermittlung von Art und Form der Darstellung im Mittelpunkt, wozu eine Vielzahl von Mustertexten eingearbeitet wurde. Denn die bestmögliche Lösung aller Rechtsfragen verliert ihren Wert, wenn es nicht gelingt, sie entsprechend der Aufgabenstellung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Strafurteils darzustellen.
Daneben werden aber auch Teile des materiellen Rechts erörtert, die nicht zum Kernbereich des Prüfungsstoffs des Ersten Staatsexamens gehören, jedoch nunmehr für die Abfassung des Strafurteils, aber auch für den Schlussvortrag des Staatsanwalts oder des Verteidigers sowie für die Arbeit aus dem Revisionsrecht Bedeutung erlangen.
Der Autor Theo Ziegler ist Direktor des Amtsgerichts Landshut und war nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim Landgericht Regensburg.
- 11–12 4. Kapitel. Rubrum 11–12
- 161–164 Sachverzeichnis 161–164
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- „... Unterschriftsleistung verhindert,etwa wegen Urlaubs oder Krankheit, ist dies von dem Vorsitzenden, bei dessen ...”
- „... Unterschriftsleistung verhindert,etwa wegen Urlaubs oder Krankheit, ist dies von dem Vorsitzenden, bei dessen ...”
- „... Unterschriftsleistung verhindert,etwa wegen Urlaubs oder Krankheit, ist dies von dem Vorsitzenden, bei dessen ...”
- „... und war es auch zum Tatzeitpunkt. Er leidet an keinen Krankheiten.2106. „Zechbetrug“, § 263 I StGBDer ...”
- „... • Herabgesetzte Lebenserwartung aufgrund Alter und/oder Krankheit.590 Bei hohem Le-bensalter muss dem Täter ...” „... Krankheit626 oder Alters627 ergeben;Schwangerschaft begründet sie hingegen nur bei Vorliegen besonderer ...”
- „... Formulierung, die seelische Abartigkeit erreiche Krankheits-wert, missverständlich und sollte deshalb vermieden ...”