Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Für Absolventen des Ersten Juristischen Staatsexamens stellt der Beginn des Referendariats eine neue Herausforderung dar. Mit dem universitären Studium haben die Rechtskandidaten ein theoretisches Wissen erworben, das es ab jetzt in die Praxis umzusetzen gilt. Dabei stellen Referendare erfahrungsgemäß bald fest, dass Theorie und Praxis sehr weit auseinander liegen können.
Dieses Buch ist ein erster Leitfaden für die Arbeit bei der Staatsanwaltschaft. Es soll angehenden Referendaren dabei helfen, sich schnell in ihrer neuen Rolle zurechtzufinden. Besonderes Augenmerk wird auf die tatsächlichen Abläufe innerhalb der Behörde gerichtet, die den Umgang mit den Fällen bestimmen. Der Autor geht darüber hinaus auf die rechtlichen Erwägungen, die den jeweiligen Sachentscheidungen zugrunde liegen, ein. Die jeweils enthaltenen Mustertexte erleichtern dem Referendar die praktische Umsetzung. Zudem wird der Leser mit dem Sitzungsdienst in Strafsachen vertraut gemacht.
Der Autor
Dr. Martin Soyka ist Staatsanwalt in Kiel und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Kiel, dem Landgericht Kiel und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
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- 100–127 VII. Der Sitzungsdienst 100–127
- 127–130 Sachregister 127–130
- 130–130 Impressum 130–130
8 Treffer gefunden
- „... alle in der Norm genannten Voraussetzungen begründen. Nehmen wir an, Sie haben einen Fall zu bearbeiten ...” „... sämtliche Voraussetzungen des § 102 StPO begründen (Tatverdacht, Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen ...” „... Voraussetzungen gestattet die Strafprozessordnung, den einer Straftat Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen ...”
- „... . Anschließend kommen die Voraussetzungen gemäß § 112 I StPO. Auf diese Weise wird der Ermittlungsrichter in die ...” „... ist. Mathematisch ausgedrückt: größer als 50%. Der hinreichende Tatverdacht ist Voraussetzung der ...” „... . Er ist Voraussetzung für einen Untersuchungshaftbefehl.19 Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn ...”
- „... unter bestimmten Voraussetzungen von der Verfolgung von Straftaten abgesehen werden kann, sei es, dass ...” „... Voraussetzungen des § 251 StPO Niederschriften über frühere richterliche und sonstige Vernehmungen verlesen werden ...” „... seiner 13 S. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand Meyer-Goßner/Schmitt/Meyer-Goßner StPO § 253 Rn ...”
- „... Voraussetzungen belehrt. Letztlich wird die Sitzung geschlossen. Soweit in Kürze der Gang der Hauptverhandlung ...” „... ). In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass der Angeklagte zur Hauptverhandlung ordnungsgemäß geladen ...” „... Beschluss gemäß § 51 II aE StPO wieder aufgehoben werden. Die Voraussetzungen sind wiederum ordnungsgemäße ...”
- „... gelenkten PKW diese Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere stellt ein solches Fahrverhalten Gewalt im Sinne ...” „... Voraussetzungen scheinen auf den ersten Blick erfüllt zu sein. Allerdings setzt eine Gefährdung des ...” „... Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Das Ausmaß der Rechtsverletzung begründet vorliegend kein öffentliches ...”
- „... anzuordnen (§ 81a II StPO). Ferner kann er unter den gleichen Voraussetzungen die Untersuchung anderer ...”
- „... zu erreichen sind. Voraussetzung ist lediglich ein Mindestmaß an Organisation. Wer durch ständige ...”
- „... amtsanwaltschaftlichen Sonderdezernat an und die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Satz 1 JGG sind in der Person der ...”