3.4 Gliederung nach der Dauer der Kapitalbereitstellung 33
wählen.83 Dieser Grundsatz hat auch für die Entscheidung über die zu wählende Finanzierungsform Gültigkeit. So hat der Bundesfinanzhof 1992 ausdrücklich betont, dass ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft frei darüber entscheiden kann, ob er seine Gesellschaft
(über das gezeichnete Kapital hinaus) mit Eigen- oder Fremdkapital ausstattet, wobei auch
die Entscheidung, ausschließlich Fremdkapital zuzuführen, grundsätzlich zu akzeptieren
ist.84
Auch zivilrechtlich ist von der Freiheit der Finanzierungsentscheidung auszugehen, so
dass Gesellschafter und Unternehmungsleitung im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Höhe
und Art der einzusetzenden Finanzierungsmittel beliebig festlegen können. Der Finanzierungsspielraum wird lediglich in besonderen Fällen beschränkt, wie beispielsweise durch
gesetzliche Regelungen über die Mindest-Eigenkapitalhöhe bei Kapitalgesellschaften im
Zeitpunkt der Gründung oder durch branchenspezifische Regelungen.
3.3 Gliederung nach dem Einfluss auf den Vermögens- und Kapitalbereich
Der Vermögens- und Kapitalbereich einer Unternehmung wird – wie in Abschnitt 1.3.2
bereits ausführlich dargestellt – durch Kapitalbeschaffungs-, Kapitalabfluss-, Kapitalfreisetzungs- sowie Kapitalumschichtungsvorgänge auf die in Abbildung 11 (Seite 34) dargestellte Weise beeinflusst.
3.4 Gliederung nach der Dauer der Kapitalbereitstellung
Bei Verwendung dieses Kriteriums ist nur die Trennung zwischen unbefristeter und befristeter Finanzierung eindeutig (vgl. zur Einordnung Abbildung 12; Seite 35). Entscheidend ist hier, ob bei der Kapitalhingabe bereits Vereinbarungen über den Rückzahlungstermin getroffen wurden oder ob die Rückzahlung mangels einer solchen Vereinbarung erst
durch den oder die Kapitalgeber im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Möglichkeiten beschlossen werden muss.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, Eigenkapital stehe für unbefristete Zeit zur Verfügung. Eine Minderung des Eigenkapitals ergibt sich jedoch bei Verlusten, bei Entnahmen
durch die Eigentümer (nicht bei allen Gesellschaftsformen problemlos möglich) und bei
Ausscheiden von Gesellschaftern nach Kündigung.
Eine allgemein gültige Festlegung der Grenzen bei der befristeten Finanzierung gibt es
dagegen nicht. Die Trennung zwischen langfristiger, mittelfristiger und kurzfristiger Finanzierung ist somit willkürlich und wird auch in der Literatur nicht einheitlich vorgenommen.
§ 285 Satz 1 Nr. 1a HGB geht offensichtlich bei einer Restlaufzeit von Verbindlichkeiten
über fünf Jahren von einer langfristigen Finanzierung aus. Von kurzfristiger Finanzie-
83 Vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22.08.1951, IV 246/50 S, BStBl III 1951, S. 181-183.
84 Vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1992, I R 127/90, BStBl II 1992, S. 536.
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References
Zusammenfassung
Nach einer allgemeinen Einordnung der Finanzierung von Unternehmen werden die einzelnen Instrumente der Außen- und Innenfinanzierung mit ihren theorie- und praxisrelevanten Merkmalen vorgestellt und mit zahlreichen Beispielen untermauert. Darüber hinaus wird auf Finanzinnovationen und Finanzderivate eingegangen.
Einführendes Lehrbuch in die Grundlagen der Unternehmensfinanzierung
Behandelt werden theoretische wie praxisrelevante Fragestellungen.
Grundprinzipien und Bestandteile der Finanzwirtschaft
Finanzierungstheorie
Finanzierungsarten
Außenfinanzierung durch Eigenkapital
Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Derivative Finanzinstrumente
Innenfinanzierung^.
Prof. Dr. Hartmut Bieg ist Inhaber des Lehrstuhls für Bankbetriebslehre an der Universität des Saarlandes.
Professor Dr. Heinz Kußmaul ist Direktor des Betriebswirtschaftlichen Instituts für Steuerlehre und Entrepreneurship am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an der Universität des Saarlandes.
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