B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 771
III. Struktur einer Kosten- und Leistungsrechnung für Hochschulen
Ein weiteres Beispiel einer dienstleistungsbezogenen Rechnung bezieht sich
auf Hochschulen. Erste Konzepte zu deren Ausbau wurden zwar vor ca.
30 Jahren entwickelt, in der Praxis jedoch nur sehr begrenzt umgesetzt1126.
Inzwischen sind viele Universitäten und Fachhochschulen dabei, Kostenrechnungen einzurichten. Mehrere Bundesländer wie Niedersachsen und
Hessen haben Modellversuche1127 eingerichtet sowie Gesetze bzw. Verordnungen zum Übergang auf ein kaufmännisches Rechnungswesen erlassen.
Die Kanzler der deutschen Universitäten haben einen Arbeitskreis zur Einführung und Vereinheitlichung des Hochschulrechnungswesens gebildet1128,
der Konzepte entwickelt, durch die eine hohe Vergleichbarkeit zwischen den
Universitäten geschaffen werden soll. An diesen Entwicklungen wird erkennbar, dass der Ausbau des Rechnungswesens von Hochschulen zu einer
umfassenden und leistungsfähigen Hochschulrechnung als äußerst wichtig
angesehen wird.
Hochschulen sind wie Krankenhäuser Dienstleistungsunternehmungen, haben einen gesetzlich bestimmten öffentlichen Auftrag und befinden sich in
hohem Maße in staatlicher Trägerschaft. Deshalb gibt es zwischen ihnen eine
Vielzahl ähnlich ausgeprägter Merkmale. Diese sind bei Hochschulen teilweise noch schärfer ausgeprägt, weil deren Leistungen bei den meisten voll
durch den Staat finanziert werden. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Hochschulrechnungen und entfernen sich diese noch mehr vom Rechnungswesen industrieller Unternehmungen.
1. Merkmale und Rechnungszwecke von Hochschulrechnungen
Die Struktur funktions- und bereichsbezogener Kosten- und Erlösrechnungen lässt sich in diesem Buch nicht ausführlich darstellen. Deshalb werden die Probleme und die daraus notwendigen Anpassungen an einem Beispiel skizzenhaft veranschaulicht. Hierfür eignet sich die Kostenrechnung für
Hochschulen nicht nur, weil ihre Entwicklung gegenwärtig in verschiedenen
Ländern und Universitäten als dringlich angesehen wird. Sie betrifft mit
Ausbildung und Forschung eine auch in anderen Wirtschaftsbereichen wichtige Funktion, bezieht sich aber auf Betriebe, die in Deutschland vorwiegend
der öffentlichen Verwaltung angehören.
Hochschulen sind Dienstleistungsunternehmungen, die verschiedenartige
Dienstleistungen der Forschung und der Lehre erstellen. Dies wird durch
eine Reihe von Serviceprozessen des Bibliothekswesens, Rechenzentrums,
Einkaufs usw. unterstützt. Die Leistungen oder "Produkte" von Hochschulen
in Lehre und Studium sowie Forschung zeichnen sich durch eine große Individualität, Verschiedenartigkeit und Vielfalt aus. Ferner ist der persönliche
1126 Vgl. z. B. BOLSENKÖTTER, H./WIBERA-PROJEKTGRUPPE (Ökonomie); ANGERMANN, A./
BLECHSCHMIDT, U. (Hochschulkostenrechnung); LOITLSBERGER, E./RÜCKLE, D./KNOL-
MAYER, G. (Hochschulplanungsrechnung); SCHWEITZER, M. (Kostenrechnung); SCHWEIT-
ZER, M./HETTICH, G. O. (System).
1127 Vgl. KÜPPER, H.-U. (Hochschulrechnung), KÜPPER, H.-U. (Rechnungslegung).
1128 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht).
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung772
Einfluss der Leistungsträger (Dozenten, Studierende und Forscher) auf die
Prozesse und deren Ergebnis groß. Aus diesen Gründen lassen sich die Leistungsprozesse von Hochschulen weniger gut standardisieren. Dazu kommt
die Bedeutung und verfassungsrechtlich gesicherte Einordnung der Hochschulen als öffentliche Lehr- und Forschungseinrichtungen. Diese charakteristischen Merkmale haben zur Konsequenz, dass es für Hochschulen
nicht einen einzigen und einfachen Erfolgsmaßstab geben kann. Die Vielfalt, Verschiedenartigkeit und Individualität ihrer Leistungen kann nicht in
eine Größe münden, an der man ihren Erfolg messen könnte. Daraus folgt,
dass sich die Konzepte und Verfahren der für Wirtschaftsunternehmungen
entwickelten Kostenrechnungen nicht ohne weiteres auf Hochschulen übertragen lassen, weil in ihnen die Ausrichtung auf das ökonomische Erfolgsziel
eine zentrale Rolle spielt.
Umgekehrt ist aber auch nicht der Schluss zu ziehen, dass die Leistungen der
Hochschulen keinerlei Erfolgsmessung zu unterwerfen seien und man daher
nur eine inputbezogene Rechnung einsetzen sollte. Den spezifischen Merkmalen ihrer Leistungen ist vielmehr in doppelter Hinsicht zu begegnen,
durch eine größere Zahl von Erfolgsgrößen und durch die Schaffung von
Anreizsystemen für die Leistungsträger. Statt eines (relativ) einheitlichen
Erfolgsmaßstabes, wie sie Periodengewinn, Marktwert u.ä. in der Wirtschaft
bilden, werden mehrere Erfolgs- oder Ergebnisgrößen benötigt, durch die
man die verschiedenartigen Leistungen in Studium/Lehre und Forschung in
den unterschiedlichen Fächern abbildet. Wegen der spezifischen Merkmale
ihrer Leistungen sind sie in einem System von Kennzahlen zu erfassen1129.
Die Informationsadressaten von Hochschulen sind zum einen die Entscheidungsträger in den Hochschulen, zu denen die Hochschulleitungen, die Dekane und deren Mitglieder der Fachbereichsräte, die Professoren, die Studierenden sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Angehörigen der Verwaltung gehören. Zum anderen benötigen die zuständigen Ministerien sowie
Landtage Informationen über die von ihnen getragenen Hochschulen. Dar-
über hinaus hat die Öffentlichkeit einen Informationsanspruch.
Wenn Hochschulen ihre Leistungen in Forschung, Lehre und Studium sowie
Service effektiv erbringen sollen, hat dies Bedeutung für das Gewicht der
von einer Hochschulrechnung zu erfüllenden Rechnungsziele. Die Bedeutung der Verwendbarkeit ihrer Informationen für Planung und Verhaltenssteuerung nimmt bei ihnen zu, das Gewicht des Kontrollziels eher ab. Die
Basis zur Erfüllung dieser Ziele ist wie im wirtschaftlichen Bereich der Rechnungszweck der Abbildung und Dokumentation. Bei dem gegenwärtigen
Stand der Informationssysteme von Hochschulen sowie des Wissens über die
in ihnen ablaufenden Prozesse kommt diesem Rechnungszweck eine herausragende Bedeutung zu. Für Hochschulen bedeutet er die Schaffung von
Transparenz, deren Wirkung bisher zu wenig beachtet wird, aber die Grundlage für die Verfolgung der anderen Zwecke bildet1130. Das Wissen über die
1129 Vgl. SCHWEITZER, M. (Kostenrechnung für Hochschulen), S. 19 ff.; SCHWEITZER, M./
HETTICH, G. O. (System), S. 72 ff., TROPP, G. (Kennzahlensysteme).
1130 Vgl. Kapitel 1., Abschnitt A.III.1., S. 27 ff.
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 773
Prozesse der Lehre ist vielfach gering. Hierzu müssen Informationen beispielsweise über den Studienverlauf, die Lehrveranstaltungsplanung, Prüfungsarbeiten und -ergebnisse usw. durch Informationssysteme ermittelt
und gespeichert sowie über geeignete Berichtssysteme bereitgestellt werden.
Das zunehmende Gewicht von Planung und Verhaltenssteuerung hat zur
Folge, dass sich eine Hochschulrechnung sowohl auf der Ebene der Hochschulleitung als auch in den Fakultäten nach deren Entscheidungstatbeständen zu richten hat. In einer Hochschulrechnung sind die Daten über
Inputgrößen wie Auszahlungen, Kosten u.a. und über Output- bzw. Leistungsgrößen zu erfassen, die man für die Planung benötigt. Ihre Gliederung
und Zurechnung auf Bezugsgrößen richtet sich nach der Art der Planung, die
auf Hochschul- und Fakultätsebene durchgeführt wird.
Das Rechnungswesen von Hochschulen ist bisher i.d.R. als kameralistische
Rechnung den öffentlichen Haushalten eingegliedert. Durch ihren Ausbau
zu einem Führungsinstrument nimmt das Gewicht der betriebswirtschaftlichen Rechnungszwecke gegenüber den Prinzipien des kameralistischen
Haushaltswesens zu. Transparenz, Planung und Verhaltenssteuerung werden wichtiger als Jährlichkeit, Vorherigkeit, Deckungsfähigkeit u.a. Konzepte
und Verfahren der Kostenrechnung zur Erfassung, Verteilung, Planung und
Steuerung lassen sich daher auch in Hochschulen anwenden.
Betriebliche Kostenrechnungen entfernen sich von den Zahlungen vor allem
durch die kalkulatorischen Kosten und die Verteilung der Kosten auf Stellen und Träger. Beide Verrechnungsvorgänge sind zu wesentlichen Teilen
darauf gerichtet, Wirkungen von (partiellen) Entscheidungen und Prozesse
auf das (Perioden-)Erfolgsziel abzubilden. Deshalb wird für den Ansatz kalkulatorischer Kosten (z.B. bei Zinsen) der Opportunitätskostencharakter
wichtig. Da sich für Hochschulen kein entsprechendes einheitliches Erfolgsziel definieren lässt, fehlt die Basis für die Fundierung derartiger Rechnungen.
Die Leistungsstruktur von Hochschulen hat zudem zur Folge, dass sich nur
ein sehr begrenzter Anteil ihrer Auszahlungen und Kosten einzelnen Leistungen verursachungsgerecht zurechnen lässt. Der Anteil nicht zurechenbarer und nicht beschäftigungsabhängiger Zahlungen bzw. Kosten ist hoch.
Deren Höhe muss durch mittel- bis längerfristige Entscheidungen festgelegt
werden. Für diese Entscheidungen ist ein Übergang von Auszahlungs- auf
Kostengrößen meist nicht erforderlich.
2. Einordnung der Kosten- und Leistungsrechnung in eine umfassende
Hochschulrechnung
a) Grundsätze für die Gestaltung von Hochschulrechnungen
Wie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen ist die Kosten- und Leistungsrechnung von Hochschulen in eine umfassendere Unternehmungsrechnung eingebunden, die als „Hochschulrechnung“ bezeichnet werden
kann. Wegen der Vielfalt ihrer Adressaten ist die Trennung zwischen externer und interner Rechnungslegung in Hochschulen weniger stark als in der
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung774
Privatwirtschaft. Aufgrund der in Abschnitt 1 gekennzeichneten spezifischen
Merkmale von Hochschulen in staatlicher Trägerschaft kann man die für die
Unternehmungsrechnung erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen geltenden Grundsätze und Systeme nicht ohne deutliche Anpassungen auf sie anwenden1131. So gelten die Vorschriften des HGB zu Buchführung und Jahresabschluss nach §§ 238 und 242 HGB in Verb. mit §§ 1 und 6 HGB für Kaufleute und Handelsgesellschaften. Hochschulen in staatlicher Trägerschaft
fallen nicht darunter; dies ist ein Indiz für einen anderen Gegenstand ihrer
Rechnungslegung. Der zentrale Unterschied besteht darin, dass staatliche
Hochschulen nicht mit der Absicht betrieben werden, Gewinne zu erzielen.
Das Hochschulrahmengesetz und in gleicher Weise die Hochschulgesetze
der Bundesländer legen vielmehr fest: "Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung ..."1132. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden sie vom Staat mit finanziellen und anderen Ressourcen ausgestattet. Daher benötigen Hochschulen
eigenständige Konzepte und Instrumente der Rechnungslegung, die sich an
die kaufmännischen Systeme erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen anlehnen können, aber für die Bedingungen und Aufgaben staatlicher Hochschulen spezifisch gestaltet werden müssen.
Für die Formulierung von Grundsätzen und die Einrichtung von Systemen
einer derartigen Rechnung kommt dem Zusammenhang zwischen den aus
den Aufgaben von Hochschulen ableitbaren Rechnungszielen und den für
deren Erfüllung geeigneten Rechnungssystemen eine besondere Bedeutung
zu. Gegenwärtig sind die Aufgaben und Ziele der Hochschulen durch den
Gesetzgeber recht weit formuliert1133. Weder an den Hochschulen noch in der
Gesellschaft besteht Einigkeit über die Größen, mit denen sich die Leistungen
sowie Erfolge von Hochschulen messen lassen. Dies spricht dafür, in einer
Phase der Erkenntnissammlung die Rechnungslegung eher breit zu gestalten
und die Entwicklung unterschiedlicher Systeme offen zu halten. Dann besteht die Chance, dass sich über die Diskussion bestimmte Konzepte und
Rechnungsgrößen als besonders aussagefähig herausschälen und es zumindest zu einer gewissen Vereinheitlichung der Auffassungen kommt.
Um einen solchen Prozess zu ermöglichen, erscheint eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen für die Gestaltung von Hochschulrechnungen zweckmäßig1134. Ein erster Grundsatz ist darin zu sehen, dass die Informationen
möglichst eindeutig interpretierbar sein sollten. Ansonsten sind die Transparenz und die Vergleichbarkeit beeinträchtigt. Daraus folgt die Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Definition der zu ermittelnden Größen.
Je tiefer man in die Praxis der Hochschulen eindringt, desto erkennbarer
werden die hinter diesem Grundsatz stehenden Probleme. Trotz einer umfassenden, auf Gesetzen beruhenden Datenerfassung für die statistischen Landesämter gibt es schon bei den Grunddaten wie der Zahl der Studierenden,
1131 Vgl. KÜPPER, H.-U. (Hochschulen), 583 ff.
1132 § 2 Abs. 1 HRG; analog Art. 2 BayHSchG.
1133 Vgl. § 2 Abs. 1 HRG.
1134 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht).
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 775
der Absolventen oder der Personalstellen große Differenzen. Ferner erfordert
die eindeutige Interpretierbarkeit eine Differenzierung der Daten nach ihrer
Zuverlässigkeit und Überprüfbarkeit. Es sollte klar erkennbar sein, bei welchen Daten es sich um beobachtbare Istgrößen (faktische Informationen1135)
handelt, welche auf Prognosen beruhen (prognostische Informationen) und
welche unter Nutzung theoretischer Aussagen (explanatorische Informationen) oder aufgrund von Bewertungs-, Verteilungs- oder Zuordnungsregeln
(normative bzw. instrumentale Informationen) ermittelt wurden. Während
faktische Informationen in hohem Maße prüfbar und damit zuverlässig sind,
muss man für die Einschätzung prognostischer sowie explanatorischer Informationen die dahinter stehenden Hypothesen und deren Grad an empirischer Bestätigung kennen. Normative und instrumentale Informationen kann
man nur interpretieren und nutzen, wenn man die zugrunde liegenden,
normativ gesetzten Regeln kennt und diese akzeptiert.
Aus der Bedeutung der Informationsart für die Interpretierbarkeit
und Vergleichbarkeit der Daten folgt der Grundsatz einer Trennung zwischen Grund- und Auswertungsrechnungen.
In erstere sollten die möglichst objektiven Basisdaten eingehen. Sie sind daher auf faktische, prognostische und ggf. explanatorische Daten zu beschränken und sollten keine Bewertungen oder Verteilungen enthalten. Nur dann
ermöglichen sie eine unverfälschte Nutzung im Hinblick auf verschiedene
Rechnungszwecke. Diese kann in eigenen Auswertungsrechnungen erfolgen, die als solche erkennbar sein sollten. Deren Zwecke und die zu ihrer
Erreichung genutzten Hypothesen sowie Bewertungs- oder Verteilungsregeln sollten weitgehend offen gelegt werden.
b) Struktur einer umfassenden Hochschulrechnung
Für eine an ihren spezifischen Merkmalen und Aufgaben sowie diesen
Grundsätzen ausgerichtete Rechnungslegung sowie Informationsbereitstellung benötigen Hochschulen ein ausgebautes Rechnungswesen. Das bisherige kameralistische System reicht dafür nicht aus. Das nachfolgende Konzept einer umfassenden Hochschulrechnung hat Eingang in die "Greifswalder Grundsätze zum Hochschulwesen"1136 der deutschen Universitätskanzler
gefunden. Ausgehend vom Rechnungsziel der Transparenz in Bezug auf Finanzen, Vermögen und Erfolgsgrößen einer Hochschule bietet sich eine
Trennung in Systeme für eine finanz- sowie vermögensorientierte Rechnungslegung und eine erfolgsorientierte Rechnung an. Ein Grund für diese
Differenzierung liegt darin, dass sich die handelsrechtliche Rechnungslegung
nicht für eine Erfolgsermittlung in Hochschulen nutzen lässt. Diese ist vielmehr anhand von Konzepten der internen Rechnung zu entwickeln. Dabei
lassen sich die wichtigsten Inputgrößen aus den Zahlungen und damit der
Finanzrechnung (bzw. -buchhaltung) herleiten, während die nichtmonetären
1135 Zur Unterscheidung der Informationsarten vgl. WILD, J. (Unternehmungsplanung),
S. 122.
1136 KRONTHALER, L. (Grundsätze), S. 583.
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung776
Leistungsdaten aus eigenständigen Erfassungssystemen gewonnen werden
müssen.
Die wesentlichen ökonomischen Grunddaten liegen auch bei Hochschulen in
den Zahlungen. Deshalb sollte eine ausgebaute Finanzrechnung die Basis für
die Rechnung bilden, die sich durch eine zweckbezogene Gliederung und
Ordnung aus der kameralistischen Rechnung heraus entwickeln lässt, aber
aus einer doppelten Buchführung ebenfalls herleitbar ist. Es wäre falsch,
wenn die Bedeutung der Zahlungsrechnung durch den Übergang von Hochschulen auf ein kaufmännisch orientiertes Rechnungswesen zurückgedrängt
würde. Das Informationsdefizit hinsichtlich der Vermögenswerte kann durch
die Aufstellung einer Bilanz im Sinne einer Vermögensübersicht beseitigt
werden. Um darüber hinaus die Wertänderungen des Vermögens zu erkennen, bietet es sich an, entsprechend Abbildung 5-4 daneben eine Vermögens-
änderungsrechnung als eigenständige Rechnung auszuweisen. Man gelangt
damit zu einem dreiteiligen Rechnungssystem mit den Salden Zahlungs-
überschuss (ZÜ) und Vermögenswertänderung (VÄ)1137.
Abb. 5-4: Dreiteilige Finanz- und Vermögensrechnung
Die zentralen Entscheidungen in Hochschulen über die Einrichtung von Fakultäten, die Berufung von Professoren u.ä. haben strategischen Charakter.
Dem entspricht der hohe Anteil ihrer Fixkosten mit einer vielfach langen
Bindungsdauer. Deshalb benötigen Hochschulen als erfolgsorientierte Systeme eigentlich in erster Linie Rechnungssysteme zur Planung und Steuerung dieser Entscheidungen. Operative Erfolgsgrößen und zu ihrer Messung
einzurichtende Rechnungssysteme müssten konzeptionell aus den strategischen Erfolgsgrößen und Rechnungssystemen hergeleitet werden. Beim ge-
1137 Vgl. KÜPPER, H.-U. (Hochschulrechnung), S. 361 ff.
Dreiteilige Finanz- und
Vermögensrechnung für Hochschulen
Bilanz t
AV EK
UV FK
Finanzrechnung t+1
Ausgaben Zuschüsse Vermögensänderungsrechnung t+1
Abschrbg.
... ZÜ
VÄ Bestands-
änderungen
Bilanz t+1
AV EK
VÄ
UV FK
.....
.....
ZÜ
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 777
genwärtigen Entwicklungsstand der Hochschulrechnung scheint ein solcher
Weg aber nicht gangbar. Auch strategische Rechnungen müssen auf einer
Kenntnis vielfältiger Istgrößen und deren Entwicklung in der Vergangenheit
basieren. Daher setzt die Entwicklung von Rechnungssystemen zur Fundierung von Investitions- und strategischen Entscheidungen in Hochschulen
das Vorliegen einer leistungsfähigen Rechnung in der operativen Ebene voraus. Deren Systeme liefern die Basisdaten und die Erkenntnisse für die Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen sowie die Durchführung weiterreichender Rechnungen.
Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt gegenwärtig in dem Ausbau der
operativen Periodenerfolgsrechnung. Diese hat einperiodigen Charakter
und kann sich zum Teil am Aufbau von Kostenrechnungen erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen orientieren. Als operative Systeme erstrecken
sich diese Rechnungen im Allgemeinen auf ein Jahr für einen abgelaufenen
Zeitraum sowie im Fall eines Ausbaus zu einer Planungs- und Kontrollrechnung die bevorstehende kurzfristige Periode. Aufgrund der unterschiedlichen Erfassbarkeit des Inputs und des Outputs von Hochschulen bietet es
sich entsprechend der Abbildung 5-Fehler! Textmarke nicht definiert. an,
dabei einer monetären Ausgaben- und Kostenrechnung eine Leistungsrechnung mit weitgehend nicht-monetären Mengengrößen gegenüberzustellen1138.
Abb. 5-5:Konzept einer periodischen Hochschul-Erfolgsrechnung
1138 Vgl. auch KÜPPER, H.-U./ZBORIL, N. A. (Kennzahlenrechnung).
Periodische
Hochschul-Erfolgsrechnung
• Ausgaben- bzw. Kostenartenrechnung
• Mehrstufige Einzelkostenrechnung
• Studium und Lehre
• Forschung
• Service
• Studium und Lehre
• Forschung
• Service
Ausgaben- und
Kostenrechnung
Erfolgs- und
Kennzahlenrechnung
Leistungsrechnung
Erfolgsk z l r
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung778
An die Stelle einer Ergebnis- oder Erfolgsrechnung tritt deshalb in Hochschulrechnungen die zweckmäßige Verknüpfung von Leistungsgrößen mit
Kosten- oder anderen Inputgrößen. Auf diese Weise gelangt man in einer
Erfolgs-Kennzahlenrechnung als drittem Teilsystem zu Indikatoren für den
Erfolg von Hochschulprozessen. Die Auswahl der als wichtig angesehenen
Kennzahlen ist wegen des Fehlens einer Marktbewertung nicht eindeutig
möglich. Dennoch erscheint es unumgänglich, auch diese Prozesse anhand
von Erfolgskriterien zu beurteilen. Ein breiter Diskurs über die Eignung bzw.
Problematik verschiedener Leistungskennzahlen kann zu einer einheitlicheren Vorstellung über die als maßgeblich erachteten Größen führen,
die man als Indikatoren des "Erfolgs" universitärer Prozesse interpretieren
kann.
Neben diese periodische Erfolgsrechnung müssen längerfristig ausgerichtete
Rechnungen treten. Ein Schwerpunkt hat dabei auf der Investitionsplanung
zu liegen, da ein wesentlicher Teil der Entscheidungen in Hochschulen mittel- bis langfristigen Charakter hat. Entscheidungen über die Einführung von
Studiengängen, die Festlegung und Aufnahme von Studierenden, die Einrichtung, Ausstattung und Besetzung von Professuren u.ä. sind in ihren
Auswirkungen auf die Auszahlungen zu prognostizieren. Wegen des Fehlens eines rein ökonomischen Erfolgsziels können für sie keine Investitionsrechnungen im üblichen Sinne durchgeführt werden. Dem für sie erforderlichen Input können jedoch wie in der kurzfristigen Rechnung die mit
ihnen angestrebten nicht-monetären Leistungen gegenübergestellt werden,
die zumindest teilweise in quantitativen Größen ausdrückbar sind. Aus der
Verknüpfung von Input- und Outputgrößen kann man auch in dieser Planungsebene zu Erfolgsindikatoren gelangen, anhand derer sich die jeweiligen Vorhaben analysieren und bewerten lassen.
Hochschulen wird als Forschungs- und Lehreinrichtungen eine große Bedeutung für die künftige Entwicklung eines Landes beigemessen. Ihre grundlegenden Entscheidungen in Forschung und Lehre können daher eine über sie
hinausreichende strategische Bedeutung besitzen. Um diese fundiert zu treffen, sollte man beispielsweise das (Erfolgs-) Potential einzelner Institute, Fakultäten, Forschungsverbünde, Serviceeinheiten oder anderer Einrichtungen
kennen. Dies spricht dafür, dass es notwendig wäre, Systeme zu entwickeln,
mit denen sich ihre Erfolgspotentiale erfassen und prognostizieren lassen.
Für die Entwicklung derartiger Erfolgspotentialrechnungen könnten sich
Konzepte zur Erfassung des Intellectual Capital1139 als hilfreich erweisen. Es
muss sich zeigen, inwieweit sich auch Komponenten kapitaltheoretischer
Konzepte1140 sowie der Humanvermögensrechnung1141 nutzen und für
Hochschulen zweckentsprechend anpassen lassen.
1139 Vgl. z. B. EDVINSSON, L./MALONE, M. S. (Brainpower); ROOS, J. u.a. (Capital); WIIG,
K. M. (Knowledge).
1140 Vgl. BREID, V. (Erfolgspotentialrechnung).
1141 Vgl. ASCHOFF, C. (Humanvermögen); STREIM, H. (Accounting); STREIM, H. (Humanvermögen).
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 779
3. Komponenten der periodischen Hochschul-Erfolgsrechnung
a) Grundrechnung der Ausgaben bzw. Kosten und der Einnahmen
aa) Ausgaben- und Kostenartenrechnung
Die finanziellen Daten einer Hochschule ergeben sich aus den an sie fließenden und von ihr getätigten Zahlungen1142. Deshalb bildet die monetäre Rechnung, die im bisher weitgehend angewandten kameralistischen System zugrunde liegt, auch die Basis einer umfassenderen Hochschulrechnung. Eine
Differenzierung nach dem Kriterium der Sachzielbezogenheit in zweckbezogene und neutrale Vorgänge1143 im Sinne der Finanzbuchhaltung besitzt in
Hochschulen praktisch keine, die Periodenabgrenzung bei Verbrauchsgütern
nur begrenzte Bedeutung. Daher stimmen in der Grundrechnung die Ausgaben1144 für Verbrauchsgüter weitgehend mit den Kosten überein, und lässt
sich die Abgrenzung zwischen dem durch Ausgaben bewirkten Bestand und
dem zu Kosten führenden Verbrauch dieser Güter unproblematisch vornehmen.
Die Ausgaben bzw. Kosten fallen für Einsatzgüter an, die in den organisatorischen Einheiten der Hochschule genutzt werden. Dementsprechend bietet
sich wie im traditionellen Rechnungswesen die Durchführung einer periodischen Arten- und Stellenrechnung an. In der Artenrechnung werden die
Ausgaben zweckmäßigerweise in laufende Ausgaben oder Kosten für Verbrauchs- oder Umlaufgüter und Investitionsausgaben für Gebrauchs- oder
Anlagegüter getrennt. Für die Gliederung der laufenden Ausgaben und
Kosten lassen sich die entsprechenden Kriterien wie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen heranziehen1145. Da eine Reihe von Hochschulen die
kaufmännische Finanzbuchhaltung übernommen hat und eine hohe Vergleichbarkeit zwischen den Hochschulen ermöglicht werden soll, empfiehlt
der Arbeitskreis Hochschulrechnungswesen einen einheitlichen Kontenrahmen für Hochschulen1146. Auch wenn diese auf den Industriekontenrahmen
zurückgehende Systematik ursprünglich nicht auf Hochschulen bezogen ist,
dient ihre Übernahme der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit, also dem
Rechnungszweck einer hohen Transparenz. An dieser Systematik orientiert
sich die aus Abbildung 5-6 ersichtliche Unterteilung der laufenden Ausgaben
und Kosten sowie Einnahmen und Erlöse.
1142 Vgl. zum Folgenden KÜPPER, H.-U. (Konzeption), 934 ff.
1143 Vgl. Kapitel 1., Abschnitt A.II., S. 11 ff.
1144 Ausgaben und Auszahlungen sollen nicht unterschieden werden, da hierdurch die
Komplexität unnötig erhöht wird. Zur allgemeinen Begründung vgl. SCHNEIDER, D.
(Rechnungswesen), S. 58; KÜPPER, H.-U. (Angleichung), S. 156; KÜPPER, H.-U. (Unternehmensplanung), S. 46.
1145 Vgl. HUMMEL, S./MÄNNEL, W. (Kostenrechnung1), KILGER, W. (Kostenrechnung), vgl.
Kapitel 2., Abschnitt A.II, S. 77 ff.
1146 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht).
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung780
Ausgabenarten Einnahmenarten
Laufende Ausgaben für: Einnahmen aus Zuweisungen und für eigene
Leistungen:
Material und bezogene Waren Zuweisungen
(einschl. Schrifttum, Lehr- und Lernmaterial)
für Lehre, Studium und Forschung (allg.)
für Lehre und Studium
Bezogene Leistungen
(einschl. Binden von Büchern, Gutachten
usw.)
zur Förderung des wiss. und künstl.
Nachwuchses
für weiterbild. Studium und Weiterbildung
Personal für soziale Förderung der Studierenden
unbefristet Beschäftigte …
befristet Beschäftigte
Sozialausgaben und Altersversorgung
Unterstützung im wissenschaftl. Bereich
Einnahmen aus internationaler Zusammenarbeit, Kooperationen u.a.
Sonstige Personalausgaben für Einstellung usw.
Fahrtkosten, Trennungsgeld
Einnahmen aus Forschung und Technologietransfer
Aus- und Weiterbildung Zuweisungen für Forschung - Land, Bund, DFG
Einnahmen für Forschung - private Wirtschaft
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
Kommunikation
Forschungsaufträge Privater, der Industrie und
Technologietransfer
Beiträge, sonstiges u.a.
Steuern
Einnahmen aus Öffentlichkeitsarbeit, Verlagstätigkeit
Zinsen u.a. Einnahmen aus besonders übertragenen Aufg.
Investitionsausgaben für:
Einnahmen aus Lizenzen, Patenten, und Provisionen
grundstücksgleiche Rechte und Bauten …
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- Einnahmen aus Beteiligungen
Ausstattung (einschl. Computer und Möbel) Einnahmen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzvermögens
Sonstige Zinsen u.ä.
Abb. 5-6: Grundstruktur der Ausgaben- und Einnahmenrechnung
Hält man sich streng an das Prinzip, auf Schlüsselungen in der Grundrechnung zu verzichten, dann sind in ihr keine Abschreibungen für mehrperiodig genutzte Gebrauchsgüter enthalten. An deren Stelle treten in diesem Fall die in der betrachteten Periode anfallenden Investitionsausgaben;
daran wird deutlich, dass es sich um eine Ausgabenartenrechnung handelt.
Um einen zumindest näherungsweisen Überblick über die einer Periode zuzurechnenden Beträge zu erhalten, kann man diesem Prinzip weniger streng
folgen und zusätzlich zu den Investitionsausgaben in einer Kostenartenrechnung die periodisierten Abschreibungen aufzeigen. Deren Bestimmung
kann sich an einfachen Regeln und Verfahren orientieren1147. Die Gliederung
der Investitionsausgaben und der Abschreibungen kann entsprechend den
Abschreibungen im Industriekontenrahmen erfolgen (vgl. Abbildung 5-6).
Die Zuweisungen des Staates bilden für die meisten deutschen Hochschulen
die wichtigste Einnahmenquelle. Da ein Großteil der Mittel für Forschung
und Lehre gemeinsam zugewiesen werden, lassen sich die Einnahmen nur
teilweise in die Bereiche Studium und Lehre sowie Forschung trennen1148. Bei
Drittmitteln erscheint eine Differenzierung nach ihrer Herkunft von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und ähnlichen Forschungs-
1147 Vgl. Kapitel 2., Abschnitt B.III.4., S. 133.
1148 Vgl. die Vorschläge von ALBACH, H./FANDEL, G./SCHÜLER, W. (Hochschulplanung)
S. 90 ff.
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 781
institutionen, von Bundes- und Landesministerien oder von privaten Einrichtungen zweckmäßig1149. Zusätzlich kann eine Hochschule Markterlöse durch
die Vermietung von Räumen, den Verkauf von Dienstleistungen u.a. erzielen. Weitere Einnahmenarten können sich im Hinblick auf (mögliche) Aktivitäten der Hochschule am Kapitalmarkt ergeben. Will man (entsprechend
dem Konzept des Gesamtkostenverfahrens) zusätzlich Bestands(ver)änderungen und aktivierte Eigenleistungen ausweisen, muss man von der Einnahmen- auf eine Erlösrechnung übergehen, in welcher diese Posten als kalkulatorische Erlöse1150 erscheinen.
Im Hinblick auf eine klare Begriffsbildung und Interpretierbarkeit der Daten
wäre es zweckmäßig, weitestgehend Ausgaben sowie Einnahmen auszuweisen und als solche zu bezeichnen. Problematisch erscheint insbesondere
die Übernahme der Begriffe Aufwendungen und Erträge aus den in der
Wirtschaft gebräuchlichen Kontenrahmen, obwohl und solange man keine
echte Gewinn- und Verlustrechnung für die Hochschule erstellt.
bb) Ausgaben- und Kostenstellenrechnung als mehrstufige Einzelkostenrechnung
Im Rahmen der Stellenrechnung sind die Ausgaben und Kosten bei den organisatorischen Einheiten auszuweisen, denen sie unmittelbar zuzurechnen
sind1151. Hierfür bieten sich die zentralen sowie die dezentralen wissenschaftlichen und sonstigen Einrichtungen an.
Folgt man für die Grundrechnung der Forderung nach eindeutiger Zurechenbarkeit, so sind hochschulinterne Leistungen in ihr nach dem Einzelkostenverfahren1152 zu verrechnen. Eine Verteilung der Gemeinkosten dieser
Stellen würde das Prinzip eindeutiger Zurechenbarkeit verletzen. Aus diesem Grund sind insbesondere die Kosten für den Lehrexport sowie den
Lehrimport zwischen den Fächern und Fakultäten erst in Auswertungsrechnungen1153 zu verteilen.
Die Problematik der Gemeinkostenverteilung ist darauf zurückzuführen,
dass unterschiedliche organisatorische Einheiten Leistungen beispielsweise
der zentralen Verwaltung gemeinsam nutzen, ihre jeweilige Beanspruchung
die Höhe der Gemeinkosten aber nicht unmittelbar verändert. Will man willkürbehaftete Schlüsselungen vermeiden und dennoch zu aussagefähigeren
Informationen gelangen, bedarf es einer zweckentsprechenden Aggregation
der Ausgaben- und Kostendaten. Damit gelangt man zu mehrstufigen Rechnungen, wie sie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen große Verbreitung gefunden haben. Da – bzw. solange – in Hochschulen bei den Fakultäten und Professuren keine Markterlöse entstehen, sind diese nicht als De-
1149 So auch der Wissenschaftsrat (Drittmittel), S.57 ff.; vgl. auch HARNIER, L. V. (Drittmittel).
1150 Vgl. hierzu Kapitel 3., Abschnitt D.I.2., S. 399.
1151 Vgl. ALBACH, H./FANDEL, G./SCHÜLER, W. (Hochschulplanung), S. 153.
1152 Vgl. Kapitel 2., Abschnitt B.III.4.a), S. 135.
1153 Vgl. ALBACH, H./FANDEL, G./SCHÜLER, W. (Hochschulplanung), S. 90 ff.
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung782
ckungsbeitragsrechnungen, sondern als mehrstufige Einzelausgaben- bzw.
Einzelkostenrechnung durchzuführen1154.
Als Aggregationsstufen bieten sich die Professuren, Fächer, Departments
oder Institute, Fakultäten bzw. zentralen Verwaltungseinheiten und die gesamte Hochschule an. Ein charakteristisches Problem besteht dabei darin,
dass einerseits die organisatorische Gliederung von Hochschulen vielfältig
ist und andererseits ihre Einheiten in Forschung sowie Lehre in unterschiedlichster Weise zusammenwirken. So können beispielsweise Fächer oder Institute innerhalb einer Fakultät angesiedelt sein, aber auch Fakultätsgrenzen
überschreiten. In noch deutlicherem Maße gilt dies für Studiengänge. Je nach
Gestaltung und Reihenfolge der Aggregationsstufen gelangt man daher zu
anderen Einsichten in die Ausgaben- und Kostenstruktur. Dann sind entsprechend dem Konzept der mehrdimensionalen Rechnungen1155 verschiedenartige mehrstufige Einzelkostenrechnungen nebeneinander zu erstellen.
Um Aussagen im Hinblick auf die Führung der Hochschule, die Lehre und
die Forschung zu gewinnen, kann sich eine derartige mehrdimensionale
Einzelkostenrechnung einmal an der Aufbauorganisation (Professuren, Fakultäten und zentrale Einrichtungen, Hochschule), zum anderen an Einrichtungen für Studium und Lehre (Professuren, Lehreinheiten1156, Fächer, Studiengänge, Hochschule) sowie der Forschung (Professuren, Institute/Departments, Hochschule) orientieren.
Auch in den mehrstufigen Rechnungen kann es zweckmäßig sein, die wichtigsten Ausgaben- und Kostenarten sichtbar zu machen. Beispielsweise können die Unterscheidung zwischen laufenden sowie Investitionsausgaben
beibehalten und diese ggf. nach den maßgeblichen Einsatzgüterarten sowie
deren Bindungsdauer (insb. kurz- und langfristig beschäftigtes Personal)
differenziert werden. Zumindest sollte die Datenbank, in welcher die Grundrechnung niedergelegt ist, eine solche Differenzierung ermöglichen.
1154 Da die Höhe der Einnahmen nur in begrenztem Umfang von den Aktivitäten der einzelnen Einheit abhängig ist und die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben lediglich einen periodischen Ausgaberest angibt, wäre ein Ausbau zu einer Deckungsbeitragsrechnung eher irreführend.
1155 Vgl. Kapitel 3., Abschnitt D.I.5.d), S. 467; RIEBEL, P. (Einzelkostenrechnung7), S. 622 ff.;
KÜPPER, H.-U. (Controlling), S. 277 ff. und die dort angegebene Literatur.
1156 „Eine Lehreinheit ist eine für Zwecke der Kapazitätsermittlung abgegrenzte fachliche
Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt.“ § 7 KapVO. Vgl. hierzu auch LESZCZENSKY, M.
et al. (Kostenvergleich) S. 53 ff.
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 783
Universität
Fakultät A Fak. B … Zentr. Einr.
Fach A1 … Zentr. Fak.-Einrichtungen ZE 1 ZE 2 …
Prof
A11
Prof
A12
… Dekanat CIP-
Labor
…
Einzelkosten
Grundeinheiten
… …
Einzelkosten Fach
- wissenschaftliche Aktivitäten
- Verwaltungsaktivitäten
Summe:
Kosten Fach
Einzelkosten
Fak./ZE
- wissenschaftliche Aktivitäten
- Verwaltungsaktivitäten
Summe:
Kosten Fak. / ZE
…
Einzelkosten
Universität
Summe:
Kosten Universität
Abb. 5-7: Mehrstufige Einzelkostenrechnung einer Universität
b) Grundrechnung der Leistungen
Da (und solange) Hochschulen vielfältige Leistungen erbringen, die nicht
über einen Markt monetär bewertet werden, muss ihre Leistungsrechnung
unterschiedliche Leistungsarten erfassen1157. Studium und Lehre lassen sich
in erster Linie durch die Studierenden (als externe Faktoren1158) sowie die
1157 Vgl. zum Folgenden AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht), S. 39 ff.; FANDEL,
G. (Funktionalreform), S. 245 f.; ALBERS, S. (Allokation), S. 585 ff.
1158 Vgl. CORSTEN, H. (Dienstleistungsproduktion), Sp. 766 f. ; SCHWEITZER, M. (Dienstleistungskapazitäten), S. 47 ff.
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung784
von diesen besuchten Veranstaltungen und absolvierten Prüfungen abbilden.
Als Rechnungsgrößen zu ihrer Kennzeichnung erscheinen daher vor allem
die in Abbildung 5-7 angegebenen Größen geeignet. Diese Leistungsdaten
sind (zumindest) für die Bezugsgrößen Studiengang, Professur und Fakultät
zu ermitteln. Studierende sind u.a. nach Fach- und Hochschulsemester, Inund Ausländern sowie eigenen Studierenden, die ein Auslandssemester absolvieren, zu differenzieren.
Die Forschung vollzieht sich durch die wissenschaftliche Arbeit in den Professuren, Instituten und Departments. In postgradualen und Promotionsstudiengängen sowie bei Habilitationen ist sie mit der Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs verknüpft. Ferner vollzieht sie sich in Projekten
von Professoren und anderen Wissenschaftlern. Die Forschungsergebnisse
beider Formen schlagen sich in Veröffentlichungen, Patenten u.ä. sowie deren Anerkennung und Verwendung nieder. Die hierfür in Abbildung 5-8
genannten Indikatoren sollten für einzelne Professuren, Institute bzw. Departments und Fakultäten ermittelt werden.
Studium und Lehre Forschung Service
Studierende Förderung von wiss.
Nachwuchs
Bibliotheken
Studienplätze Postgraduales Studium Zugänge
Studienanfänger Veranstaltungen Bestände
Studierende im Grundstudium Veranstaltungsstunden Ortsleihen
Studierende im Hauptstudium in der Regelstudienzeit
Studienplätze
Promotionen
Fernleihen
Benutzer
Studienabbrecher Habilitanden
Studienfachwechsler Habilitationen Betriebsdienste
Studienortwechsler Räume
Nutzung wiss. Ergebnisse Flächen
Lehre Wiss. Publikationen
Lehrveranstaltungen Zitation wiss. Publikationen Personalverwaltung
Veranstaltungsstunden Patente, Urheberrechte u.a. Betreute Personen
Einstellungen
Prüfungen Drittmittel von Arbeitsgerichtsprozesse
Prüfungen im Grundstudium Öffentlichen Insititutionen …
Prüfungsfälle im Hauptstudium Stiftungsinstitutionen Studentenverwaltung
Prüfungen im Hauptstudium Industrie. Prüfungsverwaltung
Diplomarbeiten Privaten u.a. Finanzverwaltung
Forschungskooperationen Liegenschaften
Absolventen Herausgeber- und Gutachtertätigkeiten
…
Wiss. Auszeichnungen und Rufe
Abb. 5-8: Rechnungsgrößen der Leistungsrechnung
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 785
Leistungsgrößen für Serviceeinheiten1159 sind in Abbildung 5-8 beispielhaft
für wichtige Bereiche angegeben. Ausgehend von den durchgeführten Prozessen kann man für die anderen Serviceprozesse z.B. der Studenten-, Prüfungs-, Finanzverwaltung, Liegenschaften, Materialwirtschaft, EDV, Öffentlichkeitsarbeit, Akademisches Auslandsamt, Wahlamt, Forschungs- und
Technologietransfer sowie Akademische Gremien entsprechende Leistungsgrößen bestimmen.
c) Kennzahlenrechnung als Auswertungsrechnung des periodischen Erfolgs von Hochschulen
Wie im erwerbswirtschaftlichen Bereich liefert die Gegenüberstellung von
Output- oder Leistungsgrößen und Einsatz- oder Ausgaben- bzw. Kostendaten die Grundlage für eine Beurteilung der Effizienz sowie des Erfolgs der
betrachteten Institution. Die Ermittlung von Kennzahlen als Erfolgsindikatoren erfordert i.d.R. eine Zuordnung bestimmter Leistungs- und Inputgrößen. Dabei können schon bei nichtmonetären Größen Zurechnungsprobleme z.B. wegen der Lehrverflechtungen zwischen verschiedenen Studiengängen auftreten. Dies spricht dafür, die periodische Kennzahlenrechnung den Auswertungsrechnungen zuzuordnen.
Da die Hochschulen vielfältige Leistungen erbringen und über die wichtigsten Kennzahlen zumindest bisher keine einheitliche Auffassung besteht, ist
der Katalog an Kennzahlen eher breit anzulegen. Auf Basis eines Vorschlags
des Arbeitskreises Hochschulrechnungswesen sind in Abbildung 5-9 beispielhaft mengenmäßige Indikatoren für die Bereiche Studium und Lehre,
Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Service
aufgeführt1160.
Grundlage für die Interpretierbarkeit von Kennzahlen sind die Angabe ihrer
exakten Definition und ihres Bezugsbereichs (z.B. Hochschule, Fakultät). Im
Hochschulbereich kommt dem besondere Bedeutung zu, weil zahlreiche
Größen wie Absolvent, Drittmittel u.a. unterschiedlich gemessen werden.
Zudem geben Kennzahlen häufig nur erste Hinweise darauf, wo tiefere Analysen vorzunehmen sind.
Die Informationsadressaten auf den verschiedenen Ebenen haben ein Interesse daran, die für sie relevanten Daten in aussagefähigen Berichten zu erhalten. Deshalb sollte die Vielzahl an Daten aus den Grundrechnungen der
Ausgaben bzw. Kosten und Einnahmen, der Leistungen und der Kennzahlen
in Erfolgsübersichten münden, welche den jeweiligen Einheiten von den
Professuren über die Fakultäten bis zur Hochschulleitung zur Verfügung
gestellt werden.
1159 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht), S. 42 ff. und S. 71 ff.
1160 Vgl. auch FANDEL, G. (Funktionalreform), S. 245 f.
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung786
Studium und Lehre Forschung
Förderung wiss. Nachwuchs
Bewerber je Studienplatz Publikationen je Prof. Postgraduale Studierende je Prof
- bzw. je Student im 1. FS - Monographien Postgraduale Stud./Absolventen
Studierende je Professor - referierte Zeitschriften Promotionen je Professor
Studierende je wiss. Personal - Beiträge und sonstige ? Promotionsdauer
- im 1. Fachsemester Zeitschriften ? Alter der Promovenden
- in Regelstudienzeit Publikationen je wiss. Pers. Habilitationen je Professor
Prüfungsfälle je Professor - Monographien ? Habilitationsdauer
Prüfungsfälle je wiss. Personal - referierte Zeitschriften ? Alter der Habilitanden
Absolventenquote (bezogen auf - Beiträge und sonstige ? Verbleibezeit nach
Studienanfänger) Zeitschriften Habilitation
Absolventen je Professor Drittmittel je Professor Service
Absolventen je wiss. Personal Drittmittel je wiss. Personal Bibliothek:
? Fachstudiendauer je Studiengang.
Drittmittel zu Gesamtbudget
Zugang an Bänden je
Personalstelle in Bibliothek (PS)
? Alter der Absolventen Wiss. Auszeichnungen je Ortsleihen je PS
Absolventenqualität wiss. Personal Fernleihen je PS
(Anteil der Absolventen mit Patente je wiss. Personal Lesesaalbenutzer je PS
adäquater Beschäftigung
nach best. Zeitraum) Sonstiges:
Anteil ausländischer an Studenten
Gesamtzahl der Studenten
…
Abb. 5-9: Beispiele für Erfolgsindikatoren der verschiedenen Leistungsbereiche
Für die oberste Ebene hat der Arbeitskreis Hochschulrechnungswesen den
Vorschlag einer universitären Erfolgsrechnung erarbeitet1161. In ihm werden
die mengenmäßigen Erfolgsindikatoren deutlich von den Zahlungsgrößen
getrennt und zumindest im ersten Schritt auf eine Verteilung nicht direkt
zurechenbarer Kosten verzichtet. Entsprechend Abbildung 5-10 enthält er in
den Zeilen die Erfolgsindikatoren der Lehre, der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses und der Forschung1162. Diesen "nichtmonetären Erfolgsgrößen" werden die Einnahmen als verfügbare Budgetsumme und die
Einzelkosten sowie die Gemeinkosten als Bestandteile des "monetären Erfolgs" gegenübergestellt. In den Spalten sind diese Daten für die dezentralen
und die zentralen Einheiten ausgewiesen. Mit einem solchen Konzept erhält
man eine Übersicht der wichtigsten Daten, die für eine Analyse des Erfolgs
von Hochschulen herangezogen werden können. Ihre konkrete Nutzung
hängt vom jeweiligen Rechnungszweck ab und lässt sich für verschiedenartige tiefergehende Auswertungsrechnungen heranziehen.
1161 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht); KRONTHALER, L. (Neuorientierung).
1162 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht).
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 787
Abb. 5-10: Konzept einer universitären Erfolgsübersicht
d) Auswertungsrechnungen zur Analyse von Fakultäten
Auswertungsrechnungen stoßen in Hochschulen auf spezifische Schwierigkeiten. Besonderes Gewicht hat dabei die Zurechnungsproblematik. Die enge Verknüpfung von Forschung und Lehre führt dazu, dass die Gütereinsätze sowie die Kosten nicht willkürfrei den grundlegenden beiden Hauptprozessen Studium/Lehre und Forschung zurechenbar sind. Die in Hochschulen
erbrachten Leistungen stellen in hohem Maße Kuppelprodukte dar1163. Die
wissenschaftlich tätigen Personen, für die der größte Ausgabenanteil anfällt,
sind sowohl in der Lehre als auch in der Forschung tätig und übernehmen
dazu noch (Service-)Aufgaben in der Selbstverwaltung. Bei einer Reihe ihrer
1163 Vgl. ALBACH, H./FANDEL, G./SCHÜLER, W. (Hochschulplanung), S. 19. Anderer Meinung HEISE, S. (Hochschulkostenrechnung), S. 119 ff., der die Problematik der Kuppelproduktion zu Unrecht auf starre Mengenverhältnisse reduziert (S. 124).
Fakultät A Zentrale wiss.
Fach A .......
.
.......
.
Einrichtungen
Prof.
A1
....... Summe .......
.
ZWE 1 ..........
I. Nichtmonetärer Erfolg
a) Quantifizierbare Erfolge in
der Lehre
1. Bewerber je Studienplatz
…
…
b) Quantifizierbare Erfolge bei
der Förderung wiss.
Nachwuchses
…
…
3. Promotionen je Professor
…
…
c) Quantifizierbare Erfolge in
der Forschung
1. Publikationen je Professor
…
…
II. Monetärer „Erfolg“
a) Verfügbare Budgetsumme
…
…
Verfügbares Gesamtbudget
b) Einzelkosten
…
…
Summe Einzelkosten
c) Gemeinkosten
Universitäre Erfolgsrechnung
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung788
Tätigkeiten wie z.B. einem postgradualen Forschungsstudium und der Betreuung von Dissertationen sowie Habilitationen finden Lehre und Forschung häufig in einem Akt statt; diese Verknüpfung kann darüber hinaus
bis in das (Diplom- oder Master-) Studium hineinreichen. Dazu kommt, dass
Professoren an Universitäten explizit in Lehre und Forschung tätig sein sollen; entsprechendes gilt meist auch für wissenschaftliche Mitarbeiter. Ihre
Entlohnung erfolgt somit für die Tätigkeit in beiden Bereichen. Die zeitliche
Verteilung auf die verschiedenen Tätigkeiten bleibt ihnen selbst überlassen;
häufig liegt ihr zeitlicher Gesamtaufwand nicht fest und geht für attraktive
Forschungs- und Lehraufgaben über tarifliche Arbeitszeiten deutlich hinaus.
Deshalb liefern weder die Anteile ihrer Arbeitszeit für Studium/Lehre und
Forschung noch der Umfang ihres zeitlichen Einsatzes in diesen Bereichen
zuverlässige Maße einer Kostenverteilung, auch wenn diese Zeiten gemessen
oder geschätzt werden können. Die Ausgaben für diese Wissenschaftler
werden vom Staat für ihren Einsatz in Forschung und Lehre geleistet; sie sollen entsprechend dem Einstellungsvertrag1164 beide Arten von Leistungen
erbringen. Dies gilt unabhängig davon, wie der einzelne individuell das Verhältnis zwischen diesen Aufgaben realisiert und damit kein für alle festes
Mengenverhältnis der Leistungen vorliegt. Will man in einer Auswertungsrechnung trotzdem eine Aufteilung in Studium/Lehre und Forschung vornehmen, ist diese vom jeweiligen Rechnungsziel – z.B. der Steuerung im Hinblick auf mehr Forschung oder mehr Lehre – herzuleiten und nicht von der
in der Realität feststellbaren zeitlichen Aufteilung. Das Zusammenwirken
verschiedener Fächer in den Studiengängen und bei einer Reihe von Forschungsprojekten führt zu weiteren Zurechnungsproblemen. Deshalb ist es
vielfach äußerst schwierig, die Lehrexporte und Lehrimporte zu verrechnen.
Für die Gestaltung von Auswertungsrechnungen sind die jeweiligen Rechnungsziele und Informationsbedarfe genau zu beachten. Diese bestimmen,
welche Daten im Hinblick auf den jeweiligen Tatbestand relevant sind. Zentrale Zwecksetzungen von Auswertungsrechnungen in Hochschulen sind
insbesondere die Analyse und Kontrolle zur Steuerung vorliegender Prozesse. So richtet sich gegenwärtig ein besonderes Informationsbedürfnis auf die
Analyse und Beeinflussung der Qualität und Effizienz von Studiengängen
sowie Fakultäten, Forschungsinstituten und Hochschulen. Dies zeigt sich an
einer Reihe von Evaluationsverfahren, wie sie in verschiedenen Ländern1165
und im Auftrag privater Presseorgane1166 durchgeführt werden.
Um die ökonomische Effizienz einer Fakultät zu bestimmen, sind den von ihr
erbrachten Leistungen ihre Kosten gegenüberzustellen und Kennzahlen als
monetäre Erfolgsindikatoren zu bestimmen. Da die wesentlichen Einsatzgüter wie Personal und Einrichtungen längerfristig gebunden sind, muss
man einemittel- bis langfristige Perspektive zugrunde legen. Deshalb bietet
1164 Insoweit liegt eine „Zwangsläufigkeit“ wie bei industriellen Produktionsprozessen vor.
Die vertragliche Regelung tritt an die Stelle der technischen Unvermeidlichkeit. Zur
Kennzeichnung von Kuppelprozessen vgl. insb. RIEBEL, R. (Kuppelproduktion), S. 27 ff.
1165 Vgl. z.B. Verbund Norddeutscher Universitäten (Evaluation).
1166 Vgl. die Rankings von Spiegel (1989, 1999), Focus (1993, 1997), CHE/Stiftung Warentest
(1998), Stern (1993, 2001) usw.
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 789
es sich an, die Auswertungsrechnung zwar auf ein Jahr zu beziehen, die Daten jedoch als Kosten-Durchschnittswertemehrerer Jahre zu ermitteln. Hierbei lassen sich nach der Zurechenbarkeit auf die Betrachtungseinheit Fakultät
und den Betrachtungszeitraum Jahr vier zentrale Kostenarten unterscheiden:
Einzelkosten, Abschreibungen, Gemeinkosten der Nutzung übergeordneter
Einheiten sowie Kosten der hochschulinternen Leistungsverrechnung.
Einzelkosten sind die durchschnittlichen laufenden Ausgaben, die für eine
Fakultät und in einem Jahr anfallen. Zu ihnen gehören vor allem die Ausgaben bzw. Kosten für Personal und für Verbrauchsgüter, die unmittelbar aus
den Grundrechnungen der Jahre ableitbar sind. Dazu kommen anteilige Kosten für die mehrperiodisch genutzten Anlagegüter, die nur von der betrachteten Fakultät genutzt werden und daher der Fakultät, jedoch nicht der Periode direkt zurechenbar sind. Diese Abschreibungen müssen aus den (Investitions-) Ausgaben der Grundrechnung hergeleitet werden und können
den Werteverzehr dieser Güter nur näherungsweise wiedergeben1167. Deshalb bieten sich einfache Abschreibungsmethoden wie das lineare Verfahren
und eine Verwendung normierter Nutzungsdauern an, wie sie beispielsweise im Geräteschlüssel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) niedergelegt sind. In Bezug auf die Nutzung von Gebäuden kann man anstelle von
Abschreibungen kalkulatorische ortsübliche Mietwerte1168 ansetzen, damit
die Kosten nicht von der Zeitabhängigkeit der Anschaffungskosten beeinflusst werden.
Hochschulen stellen eine Reihe von Einrichtungen wie Hörsäle, Bibliotheken,
Rechenzentren, zentrale Verwaltungen usw. zur Verfügung, die von mehreren Fakultäten genutzt werden. Will man die Gemeinkosten der Nutzung
dieser Leistungen einer Hochschule möglichst präzise auf die Fakultäten verrechnen, kann man sich vor allem bei den zentralen Verwaltungstätigkeiten
an dem Konzept der Prozesskostenrechnung1169 orientieren. Die Aufnahme
der entsprechenden Aktivitäten ist aufwendig und daher nur in Sonderanalysen für einzelne Prozesse durchführbar; sie kann jedoch zugleich die Basis
für eine genaue Analyse und Verbesserung der Prozesse liefern1170. In einer
ersten vereinfachten Rechnung könnte man sich auch an plausiblen Schlüsseln wie dem Zeitanteil der Nutzung gemeinsamer Ressourcen durch eine
Fakultät u.ä. orientieren.
Mit das schwierigste Problem bildet die Verrechnung der Leistungsströme
zwischen den Fakultäten, weil die betreffenden Veranstaltungen und Prüfungen vielfach auch ohne eine Beteiligung fakultätsfremder Studenten
durchgeführt würden1171. Dann nehmen die Ausgaben durch den Lehrexport
nicht bzw. nur geringfügig zu. Auch wenn die Mehrfachnutzung der Lehre
1167 Vgl. KÜPPER, H.-U. (Hochschulrechnung), S. 360 f.
1168 Vgl. AK Hochschulrechnungswesen (Schlußbericht), S. 29.
1169 Vgl. z.B. HORVÁTH, P./MAYER, R. (Kostentransparenz), MAYER, R. (Prozesskostenrechnung), COENENBERG, A. G./FISCHER, T. M. (Prozeßkostenrechnung).
1170 In dem Projekt „Optimierung von Universitätsprozessen“ wurden wichtige Prozesse
erhoben. Die hiervon dokumentierten Ergebnisse könnten die Basis für derartige Analysen bilden; vgl. KÜPPER, H.-U./SINZ, E. (Gestaltungskonzepte).
1171 Vgl. FANDEL, G./PFAFF, A. (Kostenrechnung), S. 193 ff.
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung790
deren Effizienz erhöht, erscheint eine Aufteilung der Kosten gerechtfertigt.
Nahe liegend wäre es, hierfür die für die Berechnung von Curricular-
Normwerten verwendeten Verteilungsschlüssel heranzuziehen1172. Hiermit
würden jedoch die insbesondere auf politische Interessen zurückgehenden
Fehler ihrer Bestimmung (z.B. offensichtlich zu niedrige Curricular-Normwerte für BWL und Jura) auf den Effizienzvergleich übertragen und deren
problematische Wirkung weiter verschärft. Deshalb sind in derartigen Auswertungsrechnungen realitätsgerechte Curricularwerte zugrunde zu legen.
Als Indikatoren des monetären Lehrerfolgs könnten sich vor allem die
durchschnittlichen Kosten je Absolvent1173 anbieten. Daneben kann man die
Kosten je Studienplatz und je Studierendem heranziehen1174, wodurch auch
die Ausbildungsleistungen bei den Studierenden berücksichtigt werden, die
ohne erfolgreichen Abschluss abgehen. Für die Ermittlung derartiger Kostenkennzahlen sind mehrere Verteilungsprobleme zu lösen, für die es keine
allgemein gültigen und daher von allen einheitlich anzuwendenden Zuordnungskriterien gibt. Dadurch werden ihre Aussagekraft und ihre Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Fakultäten und Hochschulen deutlich eingeschränkt. Derartige Kennzahlen erscheinen für eine Fakultät nur dann aussagefähig, wenn sie (im Wesentlichen) einen Studiengang betreut. Werden von
ihr mehrere Studiengänge angeboten, stellt sich die Frage, ob deren Absolventen sowie Studierende vergleichbar und addierbar sind. Andernfalls sind
zusätzliche Auswertungsrechnungen erforderlich, in denen eine Aufteilung
der Kosten auf die verschiedenen Studiengänge vorgenommen wird. Wegen
des Verbundcharakters der Lehrprozesse erfordert eine solche Rechnung
eine tiefergehende Schlüsselung der Kosten, die lediglich eine approximative
Beurteilung der Effizienz erlaubt.
Da sich die Kosten für Forschung und Lehre höchstens mit willkürlichen
Schlüsseln aufteilen lassen1175, liegt es nahe, bei der Bestimmung dieser
Kennzahlen von den gesamten Kosten der Fakultät auszugehen. Dem liegt
implizit die Annahme zugrunde, dass der Anteil des Gütereinsatzes für die
Forschung über ihre Mitglieder hinweg im Schnitt relativ gleich ist. Andernfalls muss man tiefergehende Auswertungen beispielsweise auf der Grundlage einer präzisen Prozessanalyse vornehmen.
Während Kennzahlen für die Kosten je Absolvent, Studierendem (in der Regelstudienzeit) und Studienplatz für eine Fakultät, soweit sie einen oder eng
verwandte, vergleichbare Studiengänge durchführt, einen gewissen Informationsgehalt besitzen, gilt dies für kostenorientierte Kennzahlen der Forschung nicht in gleicher Weise. Zum Beispiel stellen die Kosten je wissenschaftlicher Publikation kaum eine aussagekräftige Information dar, weil die
Publikationen sowie die anderen Forschungsleistungen zu unterschiedlich
sind.
1172 Vgl. z.B. FLOß, B. (Controlling), Abschnitt 6.3.1.
1173 Vgl. ALBACH, H. (Hochschul-Kostenrechnung), S. 221; FANDEL, G./PFAFF, A. (Kostenrechnung), S. 201 f.
1174 Zu derartigen Kalkulationen vgl. ALBACH, H./FANDEL, G./SCHÜLER, W. (Hochschulplanung), S. 153 ff.; MERTENS, P./BACK-HOCK, A./SLUKA, K. (Kostenkalkulation).
1175 Zur Begründung vgl. KÜPPER, H.-U. (Konzeption), S. 939 ff.
B. Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsbereiche 791
Je mehr Studiengänge von einer Fakultät betreut werden, je weniger man
diese vergleichen kann und je breiter ihre Forschungsleistungen sind, desto
weniger lassen sich aussagefähige kostenorientierte Erfolgskennzahlen für
sie ermitteln. Der Prozess zur Leistungserstellung der Fakultät ist in diesem
Fall so komplex, dass aufgrund der fehlenden monetären Bewertung ihres
Outputs eine mehrdimensionale qualitative Bewertung des Erfolgs unumgänglich ist, wie sie in Evaluationen durchgeführt wird.
Für eine Beurteilung der jeweiligen Ausprägung der verschiedenen Erfolgsgrößen benötigt man Maßstäbe, die sich am ehesten über einen Vergleich mit
entsprechenden Einheiten gewinnen lassen. Deshalb sind die Einsatz-, Leistungs- und Erfolgsgrößen einer Fakultät den entsprechenden Daten anderer
Fakultäten mit einem gleichen oder zumindest ähnlichen Leistungsprogramm gegenüberzustellen. Für Fakultäten ist deshalb der hochschulübergreifende (Betriebs-) Vergleich aussagefähiger als der hochschul-interne1176.
Orientiert man sich hierbei an Fakultäten mit herausragenden Werten, so
liefert der Vergleich die Basis für ein Benchmarking1177. Durch eine nähere
Analyse der untersuchten und der Vergleichsfakultät kann man versuchen,
Gründe für die Ausprägung der Erfolgsgrößen in der untersuchten Fakultät
herauszufinden.
e) Auswertungsrechnungen zur Entscheidung über die Organisation von
Hochschuleinrichtungen
Ein anderer Typ von Auswertungsrechnung ist notwendig, um den Entscheidungsträgern in Ministerien und Hochschulen die verfügbaren quantitativen Informationen für die Planung wichtiger Entscheidungstatbestände
bereitzustellen. In diesen Bereich gehören insbesondere Entscheidungen über
das Leistungsprogramm und die Organisation der Hochschule. Erstere schlagen sich z.B. in der Einrichtung oder Schließung von Studiengängen, Fakultäten sowie ihren Teileinheiten nieder. Letztere betreffen die Gliederung in
(große oder kleine) Fakultäten, deren Untergliederung nach Departments
und/oder Instituten, die Zentralisierung oder Dezentralisierung von Prüfungsämtern, Bibliotheken, Rechenzentren, Computer-Laboren (CIP-Labor),
Verwaltungsleistungen u.a.
Während sich Effizienzanalysen primär auf realisierte Daten stützen können,
müssen in Planungsrechnungen Prognosedaten eingehen. Diese basieren
i.d.R. auf den Erfahrungen und Zeitreihen der Vergangenheit. Jedoch ist im
Einzelnen zu prüfen, inwieweit deren Übertragung in die Zukunft gerechtfertigt ist und wo Strukturänderungen zu anderen Erwartungen führen.
Als Beispiel kann die Entscheidung über eine Zusammenfassung dezentraler
Prüfungsämter betrachtet werden. Da derartige Veränderungen nur in grö-
ßeren Zeitabständen vorgenommen werden, erfordern sie Auswertungsrechnungen, in denen neben qualitativen Merkmalen auch die Gütereinsätze
sowie Kosten und die Leistungen der alternativen Organisationsformen einander gegenübergestellt werden. Aus der Grundrechnung erhält man die
1176 Vgl. SCHODER, T. (Budgetierung), S. 149 ff.
1177 Vgl. hierzu z.B. CAMP, R. C. (Benchmarking).
5. Kapitel: Weiterentwicklung der Kosten- und Erlösrechnung792
Grunddaten der bisher realisierten, dezentralen Organisationsform, soweit
Ausgaben und Leistungen unmittelbar zurechenbar sind. Auf der Kostenseite sind diese zu erweitern um anteilige Gemeinkosten beispielsweise der
Verwaltung und des Rechenzentrums, die von den Prüfungsämtern genutzt
werden.
Schwieriger ist die Bestimmung der Kosten- und Leistungsgrößen der alternativen Organisationsform einer Zentralisierung der Prüfungsämter. Deren
Ausprägungen sind durch eine genaue Analyse des benötigten Einsatzes an
Personal und Sachmitteln einschließlich des EDV-Bedarfs (z.B. Veränderungen in Hard- und Software) sowie der zu erbringenden Leistungen zu
prognostizieren. Dabei sind neben der Leistungsmenge Änderungen in der
Art und Qualität der Leistungen, der Dauer von Prozessen, der Anpassungsfähigkeit an die Prüfungsstrukturen verschiedener Studiengänge und Fakultäten u.ä. zu untersuchen.
Bei einer Bereitstellung von Prognosedaten für Planungszwecke durch Auswertungsrechnungen sind grundsätzlich dieselben Input-, Output- und Erfolgsgrößen zu berücksichtigen und entsprechende Zurechnungsprobleme
zu lösen wie in steuerungsorientierten Rechnungen. Die von den Istdaten
ausgehenden Analysen liefern wichtige Erkenntnisse und Basisdaten, die für
eine Prognose der relevanten Daten der Entscheidungsalternativen genutzt
werden können.
C. Spezifische Anforderungen und Konzepte der Kosten- und
Erlösrechnung bei öffentlicher Preisregulierung
I. Bedeutung kostenrechnerischer Konzepte bei der Preisregulierung
In einer Reihe von Wirtschaftsbereichen vollziehen sich gegenwärtig Prozesse, durch die eine Liberalisierung von Märkten erreicht werden soll. Sie sind
unter anderem ausgelöst durch die in verschiedenen Ländern zu beobachtende Privatisierung staatlicher Unternehmungen, die europäische Einigung
sowie eine höhere Akzeptanz marktwirtschaftlicher Konzepte. Die Politik
der Europäischen Union und insbesondere der Europäischen Kommission
zielt explizit auf eine stärkere Liberalisierung der Märkte beispielsweise bei
Telekommunikation, Wasser, Entsorgung, Energie (Strom und Gas), Bahn,
Straßen oder Versicherungen ab. Eine Regulierung ist primär dort unumgehbar, wo monopolistische Engpassbereiche dauerhaft erhalten bleiben. Aber
auch die Prozesse der Liberalisierung erfordern eine Regulierung, vor allem
beim Übergang von staatlicher Verwaltung zu kommerziellen Wirtschaftsunternehmen. Für die mit der Regulierung aufgeworfenen Probleme kommt
der Unternehmungsrechnung eine besondere Bedeutung zu. Dies liegt einmal darin begründet, dass eine Regulierung Transparenz erfordert und die
Regulierungsprozesse nachprüfbar sein müssen. Zum anderen steht bisher
häufig die kostenorientierte Preisregulierung im Vordergrund. Dafür soll die
Kostenrechnung der betroffenen Unternehmungen die wesentlichen Informationen liefern. Begriffe und Konzepte der Kostenrechnung rücken in das
Zentrum der Auseinandersetzung um die Entgeltfestsetzung.
II. Determinanten der Preisregulierung
1. Form der Preisregulierung
Die Bestimmung der Preise auf regulierten Märkten richtet sich nach der
vom Gesetzgeber gewählten Regulierungsform. Als wichtigste Formen unterscheidet man ‚Price cap‘1178, ‚Revenue cap‘ und ‚Price cap with cost passthrough‘ Regulierung sowie das ‚Rate-of-return‘-System. Den deutlichsten
Eingriff nimmt ein Regulierer bei der Einzelgenehmigung bzw. -festlegung
von Entgelten vor1179. Dazu muss die einer Regulierung unterliegende Unternehmung einen Antrag auf Entgeltgenehmigung bei der Regulierungsbehörde stellen und durch entsprechende Unterlagen begründen. Mit der Entscheidung der Regulierungsbehörde liegt ein bestimmter Preis fest, der von
der Unternehmung höchstens über eine Klage und einen darauf erfolgenden
Gerichtsbeschluss geändert werden kann. Gesteht der Regulierer in dem
Preis eine bestimmte Kapitalverzinsung zu, dann kann man die Einzelge-
1178 Vgl. hierzu ALEXANDER, I./MAYER C./WEEDS H. (Structure), S. 11 f.; KNIEPS, G. (Wettbewerbsökonomie), S. 83 ff.
1179 Vgl. REGULIERUNGSBEHÖRDE FÜR TELEKOMMUNIKATION UND POST (Tätigkeitsbericht),
S. 153.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Dieses Standardwerk liefert Ihnen einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Techniken und Systeme der Kosten- und Erlösrechnung. Zunächst führt es in die Grundlagen ermittlungsorientierter Systeme ein. Dazu gehören die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, ein Spektrum, das in jeder Vorlesung zur Kostenrechnung gelehrt wird. Daran schließt sich die Darstellung planungs- und verhaltenssteuerungsorientierter Systeme an. Dabei handelt es sich um Methoden wie Prozesskosten-, Grenzplankosten- oder Deckungsbeitragsrechnungen und Target Costing, die im Alltag von höchster praktischer Relevanz sind. Abgeschlossen wird das Buch durch die Behandlung aktueller Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Kostenrechnung. Hierbei spielen insbesondere die Herausforderungen der Preisregulierung bei den Strom-, Gas- und Telekommunikationsmärkten eine große Rolle.
Die Autoren
Prof. Dr. Marcell Schweitzer lehrte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Tübingen.
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Ulrich Küpper ist Inhaber des Lehrstuhls für Produktionswirtschaft und Controlling an der LMU in München.