ZAG
Kommentar zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Zusammenfassung
Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
In diesem Praxiskommentar greifen ausgewiesene Experten aus der Aufsicht und Beratung die neuen Vorschriften auf, zeigen Auslegungsspielräume auf und bieten Auslegungshilfen an. Zahlreiche Anwendungsbeispiele unterstützen bei der rechtskonformen Anwendung.
Schlagworte
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- I–XXXIV Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXXIV
- 1–77 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1–77
- Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- § 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
- § 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
- § 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 6 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2 Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
- § 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- § 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- Unterabschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 9 Sofortige Vollziehbarkeit
- 78–113 Abschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen 78–113
- Unterabschnitt 1 Erlaubnis
- § 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
- § 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
- § 12 Versagung der Erlaubnis
- § 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- Unterabschnitt 2 Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- 114–125 Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall 114–125
- § 15 Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
- § 16 Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
- 126–135 Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen 126–135
- § 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
- § 18 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
- 136–205 Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten 136–205
- § 19 Auskünfte und Prüfungen
- § 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs Aufsichtsorgans,Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
- § 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
- § 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
- § 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- § 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
- § 26 Auslagerung
- § 27 Organisationspflichten
- § 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- § 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
- § 30 Aufbewahrung von Unterlagen
- 206–213 Abschnitt 6 Sondervorschriften fü r das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit 206–213
- § 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
- § 32 Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
- § 33 Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
- 214–223 Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste 214–223
- § 34 Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
- § 35 Versagung der Registrierung
- § 36 Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
- § 37 Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
- 224–247 Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten 224–247
- § 38 Errichtung einer Zweigniederlassung, grenzü berschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
- § 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzü berschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 40 Berichtspflicht
- § 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
- § 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- 248–253 Abschnitt 9 Register 248–253
- § 43 Zahlungsinstituts-Register
- § 44 E-Geld-Instituts-Register
- 254–337 Abschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister Unterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente 254–337
- § 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
- § 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters . . 261
- § 47 Ausnahme für E-Geld-Instrumente
- Unterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslö se- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
- § 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslö sediensten
- § 49 Pflichten des Zahlungsauslö sedienstleisters
- § 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
- § 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
- § 52 Zugang zu Zahlungskonten
- Unterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen
- § 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- § 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
- Unterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung
- § 55 Starke Kundenauthentifizierung
- § 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
- § 57 Zugang zu Zahlungssystemen
- § 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
- 338–342 Abschnitt 11 Datenschutz 338–342
- § 59 Datenschutz
- 343–347 Abschnitt 12 Beschwerden und Außergerichtliche Streitbeilegung 343–347
- § 60 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
- § 61 Beschwerden über E-Geld-Emittenten
- § 62 Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
- 348–370 Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften 348–370
- § 63 Strafvorschriften
- § 64 Bußgeldvorschriften
- § 65 Mitteilung in Strafsachen
- 371–378 Abschnitt 14 Übergangsvorschriften 371–378
- § 66 Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- § 67 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- § 68 Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
- 379–385 Stichwortverzeichnis 379–385