8 Gesamtbewertung von Unternehmen als
Anwendungsfall der Investitionsrechnung
Aufgabe 8.1: Bewertung ganzer Unternehmen
Systematisieren Sie die Anlässe für die Bewertung ganzer Unternehmen!
Lösung55
Die Anlässe für die Bewertung ganzer Unternehmen können wie folgt in fünf
Gruppen unterteilt werden:
1. Bewertung aufgrund unternehmerischer Initiativen, insb.:
- beim Kauf bzw. Verkauf ganzer Unternehmen, von Betriebsteilen oder
von Beteiligungen (Ein- und Austritt von Gesellschaftern);
- im Zusammenhang mit Fusionen;
- bei der Zuführung von Eigenkapital (insb. Börsengang) bzw. Fremdkapital;
- bei Sacheinlagen (einschließlich Übertragungen des ganzen Gesellschaftsvermögens);
- bei Management Buy Outs oder wertorientierten Managementkonzepten.
2. Bewertung für Zwecke der externen Rechnungslegung, z. 8.:
- zur Kaufpreisallokation;
- beim Impairmenttest;
- bei steuerrechtlichen Regelungen zu konzerninternen Umstrukturierungen.
3. Bewertung aufgrund gesetzlicher Regelungen, insb.:
- des Aktiengesetzes;
- Abschluss von Unternehmensverträgen;
- Eingliederung;
- Squeeze Out.
55 Vgl. Wagner, Wolf gang: Die Unternehmensbewertung. In: WP-Handbuch, Band H, hrsg.
vom Institut der Wirtschaftsprüfer, 13. Aufl., Düsseldorf 2007, S. 1-196, Rn. 12-14.
Gesamtbewertung von Unternehmen als Anwendungs/all der Investitionsrechnung 221
des Umwandlungs gesetzes:
Barabfindungen;
Umtauschverhältnisse beim Verschmelzungs- und Spaltungsbericht.
4. Bewertung auf vertraglicher Grundlage, z. B.:
beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern bei einer Personengesellschaft;
bei Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen;
bei Abfindungsfällen im Familienrecht;
bei Schiedsverträgen, Schiedsgutachten.
5. Sonstige Anlässe.
Aufgabe 8.2: Funktionen der Unternehmensbewertung
Skizzieren Sie in knapper Form die Funktionen der Unternehmensbewertung!
Lösung
Die funktionale Unternehmensbewertung bzw. Werttheorie versucht, den
Meinungsstreit zwischen objektiver und subjektiver Bewertung eines Unternehmens zu überwinden und unterscheidet insofern zwischen den Haupt- und
Nebenfunktionen einer Unternehmensbewertung. Als Hauptfunktionen werden
die Beratungsfunktion mit dem Ziel der Findung eines Entscheidungswertes,
die Vermittlungsfunktion mit dem Ziel der Herbeiführung eines Interessenausgleichs in einer Konfliktsituation zwischen Parteien mit divergierenden Interessen unter der Heranziehung eines unparteiischen Dritten und
die Argumentationsfunktion mit dem Ziel der Unterstützung einer in einer Verhandlung befindlichen Partei durch Ermittlung eines Argumentationswertes
unterschieden.
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References
Zusammenfassung
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