1816.3 Aspekte der Bilanzierung im Real Estate Asset Management
6.3.2 Bilanzierung nach IFRS – Auswirkung auf die Wertansätze von
Immobilien
6.3.2.1 Ziele und Adressaten der IFRS
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind supranationale Normen. Sie haben
zunächst keine rechtsbindende Wirkung. Ziel der Erstellung des Jahresabschlusses nach IFRS
ist die Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines
Unternehmens (und über deren Veränderung). Mit dieser Ausrichtung unterscheidet sich IFRS
ganz bedeutsam vom HGB, das den Schutz des Gläubigers der Unternehmung als zentrales
Anliegen zum Inhalt hat. Entscheidungsrelevant für Anleger sind die Jahresabschlussinformationen nach IFRS wie z. B. die zukünftigen Zahlungsströme (Cashflows), denn diese
beeinflussen ihre Entscheidungen.47 Investoren sind auch die Eigenkapitalgeber.
Aus obiger Übersicht wird deutlich, dass die IFRS nur Informationsfunktionen aufweisen. Der
IFRS Abschluss ist nicht Grundlage für Dividenden- und Ertragssteuerzahlungen.
6.3.2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein vollständiger Jahresabschluss nach IFRS besteht gemäß IAS 1.7 aus folgenden Bestandteilen:
47 Vgl. Wöhe, G. (2008), S. 823.
48 Vgl. ebenda, S. 823.
IFRS HGB
Adressatenkreis
Shareholder/
Stakeholder
Stakeholder
Adressatenvorrang
Eigenkapitalgeber
(Anteilseignerschutz)
Fremdkapitalgeber
(Gläubigerschutz)
Funktion Informationsfunktion
Informations- und
Zahlungsbemessungsfunktion
Adressaten und Funktionen nach IFRSAbbildung 82: 48
182 6 Aspekte der Bewertung und Bilanzierung im Real Estate Asset Management
Bilanz, •
GuV, •
Aufstellung der Eigenkapitalentwicklung, •
Kapitalflussrechnung, •
Bilanzierungs-/Bewertungsmethoden und erläuternde Angaben zum Anhang (Notes) •
Im Anhang (Notes) sind insbesondere die Kriterien für die Immobilienklassifikation sowie die
für die Verkehrswertentwicklung herangezogenen Wertermittlungsverfahren zu erklären.49
Zuordnung zu Vermögenskategorien
Die IFRS klassifiziert Immobilien entsprechend ihrer Nutzung im Unternehmen. Die konkrete
Einordnung der Immobilie richtet sich nach dem in nachfolgender Abbildung dargestellten
Klassifikationsschema.
Bilanzierung und Bewertung bei zum Verkauf bestimmten Immobilien
Besteht die gewöhnliche Geschäftstätigkeit einer Unternehmung in der Entwicklung und
dem Verkauf von Immobilien, werden die zum Verkauf bestimmten Objekte während und
nach der Fertigstellungsphase nach IAS 2 im Vorratsvermögen bilanziert. Dies folgt nach den
Bilanzierungsregeln nach HGB: stellt die Immobilie das Produkt eines Unternehmens dar, so
ist sie im Umlaufvermögen auszuweisen.50
Auf diese Fallgestaltung wird hier nicht näher eingegangen, da unter dem Aspekt des Wertorientierten Facility Management Maßnahmen bei Bestandsimmobilien betrachtet werden,
die über einen gewissen Zeitraum im Unternehmen gehalten werden.
Bilanzierung und Bewertung bei betrieblich genutzten Immobilien
Selbstgenutzte Immobilien des Sachanlagevermögens i. S. v. IAS 16.6 rev. sind bebaute Grundstücke sowie Gebäude auf fremden Grundstücken, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwartungsgemäß länger als eine Periode gehalten werden. Es sind Immobilien, die zum Zweck der Herstellung oder der Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung
von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke genutzt werden. Beim erstmaligen Ansatz
einer Immobilie in der Bilanz sieht die IFRS – wie das HGB – eine Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Erwerbsnebenkosten und abzüglich der
Anschaffungspreisminderungen vor. Die Anschaffungskosten nach IFRS setzen sich anders
zusammen als die nach HGB.51
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Immobilie führen, sind dem Buchwert der Immobilie hinzuzurechnen, wenn es
wahrscheinlich ist, dass sie einen zusätzlichen Nutzenfluss aus der Immobilie versprechen.
Dazu muss durch die Investition sich die Nutzungsdauer wesentlich verlängern oder sich der
Mietertrag aus wesentlich erhöhen.52 Sonstige nachträgliche Ausgaben sind in der Periode als
Aufwand auszuweisen, in der sie entstehen.
Für die Folgebewertung räumt IAS 16.29 grundsätzlich ein Wahlrecht ein zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Benchmarkmethode, cost
model) oder zum fortgeführten beizulegenden Zeitwert (Alternativ zulässige Methode, reva-
49 Vgl. Schierenbeck, H. (2005), S. 337.
50 Vgl. Baumunk, H.,/Schröder, D. (2005), S. 35.
51 Vgl. Keller, N., Weber, E. (2005), S. 51.
52 Vgl. ebenda, S. 56.
1836.3 Aspekte der Bilanzierung im Real Estate Asset Management
luation model). Die gewählte Bilanzierungsmethode der Folgebewertung ist konzernweit für
jede Gruppe53 von Sachanlagen einheitlich auszuüben und stetig beizubehalten.54
Nach der Benchmarkmethode ist nach erstmaligem Ansatz die Immobilie abzüglich eines
Restwerts, über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Zusätzlich sind Wertminderungen ggf.
außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Diese Methode soll den Verlauf des Nutzens
widerspiegeln.55 Sie ist grundsätzlich mit der nach HGB identisch.
Alternativ zum Benchmarkansatz kann eine Neubewertung vorgenommen werden (Alternativ zulässige Methode). Darunter versteht man die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
(Fair Value) am Tag der Neubewertung, abzüglich der bis dahin kumulierten planmäßigen
Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen.
Der Fair Value ist der Betrag, zu dem eine Immobile zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern zu üblichen Marktbedingungen getauscht werden könnte (vgl. IAS 40.5). Gemäß IAS 16 kann der beizulegende Zeitwert anhand
von Vergleichspreisen eines aktiven Marktes bestimmt werden.
Ist die Immobilie aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften nicht vergleichbar, kann man auf
ein anerkanntes Bewertungsverfahren zurückzugreifen oder ihren Wert durch Gutachten von
Sachverständigen bestimmen lassen. Neubewertungen sind mit hinreichender Regelmäßigkeit
für alle Gruppen von Sachanlagen durchzuführen. Der Buchwert am Bilanzstichtag soll nicht
wesentlich von dem Wert abweichen, der sich bei einer Neubewertung ergibt.
Führt die Neubewertung einer Immobilie zu einer Erhöhung des bisherigen Buchwerts sind
etwaige außerplanmäßige Abschreibungen aus den Vorjahren ergebniswirksam rückgängig
zu machen und der verbleibende Differenzbetrag erfolgsneutral in eine Neubewertungsrücklage als Unterkonto des Eigenkapitals einzustellen (vgl. IAS 16.37).
Vermindert sich der Buchwert einer Immobilie aufgrund einer Neubewertung, so ist die Abwertung als Aufwand erfolgswirksam in der GuV zu erfassen. Besteht für die betreffende
53 Gruppe definiert sich als alle unter einer Bilanzposition erfassten Vermögensgegenstände.
54 Vgl. Keller, N., Weber, E. (2005), S. 57.
55 Vgl. Schierenbeck, H. (2005), S. 341.
Start Handelt es sich
um eine vom
Eigentümer
selbstgenutzte
Immobilie?
Befindet sich
die Immobilie
in der
Erstellung oder
Entwicklung?
Nein Nein Nein
Welches Modell
wird für alle als
Finanzinvestition
gehaltenen
Immobilien
gewählt?
Anwendung
von IAS 2
Ja
Anwendung
von IAS 16
Benchmarkoder alternativ
zulässige
Methode
Ja
Anwendung
von IAS 16
Benchmarkoder alternativ
zulässige
Methode bis
zur Fertigstellung
Ja
Anwendung
von IAS 16
Benchmark mit
Angaben gem.
IAS 40
Kostenmodell
Anwendung
von IAS 40
Marktwertmodell
Wird die
Immobilie im
Rahmen der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit zum
Verkauf
gehalten?
Die Immobilie
wird als Finanzinvestition
gehalten.
Entscheidungsbaum zur Klassifizierung von Immobilien nach IAS 40Abbildung 83:
184 6 Aspekte der Bewertung und Bilanzierung im Real Estate Asset Management
Immobilie eine (ergebnisneutral gebildete) Neubewertungsrücklage, so ist diese gemäß IAS
16.40 zunächst erfolgsneutral zu verrechnen, bevor der verbleibende Abwertungsbetrag ergebniswirksam als außerplanmäßige Abschreibung (=Aufwand) erfasst wird.57
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Eine Neubewertung der Grundstücke ergibt eine Wertsteigerung von 2.000 TEUR. Somit ist
zum Zeitpunkt t1 eine Neubewertungsrücklage auf der Passiv-Seite in Höhe von 2.000 TEUR
zu bilden. Nach erneuter Bewertung der Grundstücke zum Stichtag t2 mindert sich der Wert
von 5.000 TEUR auf 2.000 TEUR. Deshalb ist eine erfolgsneutrale Verrechnung mit der zuvor gebildeten Neubewertungsrücklage vorzunehmen, bevor die restlichen 1.000 TEUR als Aufwand
erfolgswirksam erfasst werden und in der Bilanz als Position „Jahresfehlbetrag“58 erscheinen.
Wird das Grundstück veräußert kann die Neubewertungsrücklage, sofern sie realisiert ist,
gem. IAS 16.39 direkt den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Die erfolgsneutralen Werterhöhungen bleiben auch beim Verkauf der Immobilie von der erfolgswirksamen Erfassung
ausgeschlossen.59
Die Fortführung des Beispiels auf der nächsten Seite zeigt die Wertsteigerung eines Gebäudes auf, unter abschreibungstechnischer Berücksichtigung der Neubewertungsrücklage, bei
folgenden Annahmen:
Das Gebäude wurde vor 25 Jahren für 8.000 TEUR gekauft. Eine Nutzungsdauer von 50 Jahren
hat einen jährlichen Abschreibungsbetrag von 160 TEUR zur Folge. Im Zeitpunkt t0 steht das
56 Vgl. Gondring, H. (2009), S. 860.
57 Vgl. Schierenbeck, H. (2005), a. a. O., S. 341 f.
58 In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Jahresüberschuss = 0 ist, daher wird der
Aufwand im Jahresfehlbetrag deutlich.
59 Vgl. Schierenbeck, H. (2005), a. a. O., S. 341 f.
Benchmarkmethode
Anschaffungskosten
Fortführende
Abschreibung
Zeitwert >
Buchwert
Zeitwert <
Buchwert
Folgebewertung nach IAS 16
Differenz wird
aufwandswirksam erfasst oder
die Neubewertungsrücklage
wird aufgelöst.
Alternativ zulässige Methode
Bildung einer
Neubewertungsrücklage, die in
der Bilanz zu
passivieren ist.
(erfolgsneutral)
Folgebewertung nach IAS 16Abbildung 84: 56
1856.3 Aspekte der Bilanzierung im Real Estate Asset Management
Gebäude noch mit 4.000 TEUR (= 8.000 TEUR – 25 * 160 TEUR) in der Bilanz. Eine Neubewertung zum Stichtag t1 ergab einen Wert von 6.000 TEUR (Fair Value), weshalb eine Neubewertungsrücklage von 2.000 TEUR zu bilden ist (Bilanz zum Stichtag t1 – vor Abschreibung).
Dessen ungeachtet besteht die Notwendigkeit, den voraussichtlichen tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen anzupassen. Die Grundlage für die zukünftigen Abschreibungen
bilden die Fair Values der Vermögenswerte. Im obigen Beispiel muss das Gebäude zukünftig
jährlich mit 240 TEUR (= 6.000 TEUR/25) abgeschrieben werden. Gemäß IAS 16.41 soll das
Ergebnis der gewählten Abschreibungsmethode dem Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens
entsprechen. Die gewählte Methode ist so lange beizubehalten bis eine wesentliche Veränderung im erwarteten Nutzenverlauf eintritt, dann sind die Abschreibungsbeträge für die
Folgeperioden anzupassen.60
Die neuen Abschreibungsbeträge (240 TEUR) sind lediglich in Höhe der ursprünglichen Abschreibung (160 TEUR) ergebniswirksam über die GuV zu verrechnen. Der auf die Aufwertung zurückzuführende erhöhte Teil des Abschreibungsbetrages (80 TEUR) kann gemäß IAS
16.41 von der Neubewertungsrücklage erfolgsneutral abgezogen werden (Bilanz zum Stichtag
t1 – nach Abschreibung). Eine andere Möglichkeit ist, die Neubewertungsrücklage erst zum
Zeitpunkt des Abgangs oder der Stilllegung des Gebäudes erfolgsneutral aufzulösen. Die in
obiger Abbildung dargestellte Methode zur Auflösung der Neubewertungsrücklage ist für
eine umfassende Information die bessere, da die gleichmäßige Auflösung der Neubewertungsrücklage dem voraussichtlichen Nutzenverlauf des Gebäudes entspricht.61
Unabhängig davon, ob es sich um nachträgliche Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand handelt, der eingetretene positive Mehrwert der Immobilie wird nur in der IFRS Bilanz
nach einer Neubewertung ersichtlich. Wichtig ist, dass sich das Unternehmen bewusst für
die alternativ zulässige Methode entscheidet und diese für den gesamten selbstgenutzten
Immobilienbestand anwendet. Die Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass
Neubewertungen von Immobilien nicht nur positive Wertsteigerungen mit sich bringen.
Bilanzierung und Bewertung bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Immobilien, die nicht vom Unternehmen betrieblich genutzt werden sondern zur Erzielung
von Einkünften gehalten werden, sind Finanzanlagen. Diese Finanzanlagen erzeugen Cashflows wie Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen, die unabhängig vom Kerngeschäft
des jeweiligen Unternehmens erzielt werden können. Für diese Anlageimmobilen gilt IAS 40
– nicht nur für Immobilienunternehmen sondern für alle Unternehmen. Die Immobilien im
Finanzanlagevermögen sind wie in IAS 16 beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten zu bewerten. Die Regelungen für die Anschaffungsnebenkosten
sowie für die nachträglichen Anschaffungskosten gelten wie in IAS 16. Für die Folgebewertung besteht für das Unternehmen wie in der folgenden Abbildung dargestellt ein Wahlrecht
zwischen Cost Model und Fair Value Model.
Entscheidet sich das Unternehmen für das Cost Model, so müssen alle im Finanzanlagevermögen gehaltenen Immobilien nach der Benchmarkmethode des IAS 16 bilanziert werden, d. h.
die Immobilien werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert
der Immobilie wird in der Bilanz nicht gezeigt. IAS 40.26 empfiehlt dennoch den Fair Value zu
ermitteln und im Anhang offen zu legen.63 Bei dem Fair Value handelt es sich um einen dem
60 Vgl. Schulte, K.-W. (2005), S. 1029.
61 Vgl. Schmidt, M., Seidel, T. (2006), S. 597 ff.
62 Gondring, H. (2009), S. 861.
63 Vgl. Schulte, K.-W. (2005), S. 1032 f.
186 6 Aspekte der Bewertung und Bilanzierung im Real Estate Asset Management
64 Vgl. Schulte, K.-W. (2005), S. 1030.
Beispielbilanzen IAS 16 – Neubewertung Grund und BodenAbbildung 85: 64
Ak?va Passiva
Alle Beträge in TEUR
Bilanz zum S?chtag t0
Grund und Boden 3.000 Gezeichnetes Kapital 1.500
Jahresüberschuss -
Sonst. Ak?va 6.000 Fremdkapital 7.500
Summe 9.000 Summe 9.000
avissaPavitkA
Grund und Boden 5.000 Gezeichnetes Kapital 1.500
Neubewertungsrücklage 2.000
Bilanz zum S?chtag t1
Jahresüberschuss -
Sonst. Ak?va 6.000 Fremdkapital 7.500
Summe 11.000 Summe 11.000
Der Buchungssatz zur Bildung der Neubewertungsrücklage lautet:
avissaPavitkA
Grund und Boden 2.000 Gezeichnetes Kapital 1.500
Grund und Boden 2.000 an Neubewertungsrücklage 2.000
Bilanz zum S?chtag t2
Neubewertungsrücklage -
Jahresfehlbetrag 1.000 -
Sonst. Ak?va 6.000 Fremdkapital 7.500
Summe 8.000 Summe 8.000
Der Buchungssatz zur Abwertung des Grundstücks lautet:
Neubewertungsrücklage 2.000 an Grund und Boden 3.000, Aufwand 1.000
1876.3 Aspekte der Bilanzierung im Real Estate Asset Management
65 Vgl. Schulte, K.-W. (2005), S. 1032.
Beispielbilanzen IAS 16 – Neubewertung GebäudeAbbildung 86: 65
Ak?va Passiva
Alle Beträge in TEUR
Bilanz zum S?chtag t0
Gebäude 4.000 Gezeichnetes Kapital 2.500
Jahresüberschuss -
Sonst. Ak?va 6.000 Fremdkapital 7.500
Summe 10.000 Summe 10.000
avissaPavitkA
Gebäude 6.000 Gezeichnetes Kapital 2.500
Neubewertungsrücklage 2.000
Bilanz zum S?chtag t1 (vor AfA)
Jahresüberschuss -
Sonst. Ak?va 6.000 Fremdkapital 7.500
Summe 12.000 Summe 12.000
Der Buchungssatz zur Bildung der Neubewertungsrücklage lautet:
avissaPavitkA
Grund und Boden 5.760 Gezeichnetes Kapital 2.500
Bilanz zum S?chtag t1 (nach AfA)
Gebäude 2.000 an Neubewertungsrücklage 2.000
Neubewertungsrücklage 1.920
Jahresfehlbetrag 160 -
Sonst. Ak?va 6.000 Fremdkapital 7.500
Summe 11.760 Summe 11.760
Der Buchungssatz zur Abschreibung des Gebäudes lautet:
Abschreibung 160, Neubewertungsrücklage 80 an Gebäude 240
188 6 Aspekte der Bewertung und Bilanzierung im Real Estate Asset Management
Verkehrswert konzeptionell vergleichbaren Begriff. Das heißt, auch deutsche Bewertungsverfahren können zur Bestimmung des Fair Value herangezogen werden.
In IAS 36 wurde eine auch für IAS 40 geltende Bewertungshierarchie zur Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts festgelegt. Bevorzugt werden dabei:
1. Aktuelle Kaufpreise vergleichbarer Immobilien eines aktiven Marktes.
2. Sollten diese nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann auf angepasste
Vergleichspreise anderer Immobilien oder
3. auf diskontierte zukünftige Zahlungsströme zurückgegriffen werden.
Kommt „3.“ bei der Bestimmung des Fair Value zur Anwendung, so soll die Wertermittlung
gemäß IAS 40 auf Basis von verlässlichen, marktorientierten Schätzungen zur zukünftigen
Ertragslage der Immobilie erfolgen. Hinsichtlich des spezifischen Wertermittlungsverfahrens
macht die IAS 40 keine Angaben. Somit ist sowohl die Anwendung des Ertragswertverfahrens
als auch des Discounted Cashflow-Verfahrens (DCF-Verfahren) möglich. Soll die Folgebewertung für die im Finanzanlagevermögen gehaltenen Immobilen nach dem Fair Value Model
erfolgen sind diese Immobilen mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz anzusetzen. Der
entscheidende Unterschied zur alternativ zulässigen Methode (IAS 16) ist, dass alle durch eine
Neubewertung entstandenen Wertänderungen erfolgswirksam verbucht werden. Wertsteigerungen wirken sich folglich positiv auf das Jahresergebnis aus.
Cost Model
Anschaffungskosten
Fortführen der
Abschreibungen
Zeitwert <
Buchwert
Erfolgswirksame Erfassung
in der GuV
Folgebewertung nach IAS 40
Fair Value Model
Zeitwert >
Buchwert
Folgebewertung nach IAS 40 von Immobilien, die als Finanzinvestitionen Abbildung 87:
gehalten werden69
Performancemessung für
Immobilienportfolios
7
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Asset Management ist das beherrschende Thema der immobilienwirtschaftlichen Fachöffentlichkeit seit Anfang 2006. Grund für diese beachtliche Entwicklung ist die dominierende Präsenz ausländischer Investoren auf dem deutschen Immobilienmarkt in der jüngeren Vergangenheit. Diese Investoren - zumeist aus dem angelsächsischen Raum - importierten gleichermaßen ein neues Anspruchsdenken, was die professionelle Betreuung von Immobilien betrifft. Ausgehend von dem Asset Management-Ansatz aus der Finanzwirtschaft wird das aktive Wertmanagement der Immobilien nach international kompatiblen Standards erwartet. Diese Entwicklung bedeutet auch einen kontinuierlichen Reifeprozess der Assetklasse Immobilie als kapitalmarktfähige Anlage. Die immer stärkeren Auswirkungen der globalen Finanzmärkte (vgl. Subprime-Krise) erfordern ein professionelles Asset Management für Immobilien auch in Deutschland.
Dieses Handbuch stellt das komplexe Thema in übersichtlicher und umfassender Form dar.
- Begriffsdefinition und Einordnung
- Ziele und Aufgaben
- Der Wertschöpfungsprozess
- Theoretische Grundlagen
- Immobilien und Kapitalmarkt
- Aspekte der Bewertung und Bilanzierung
- Performancemessung für Immobilienportfolios
- Investment- und Wertschöpfungsstrategien
- Risikomanagement für Immobilien
- Controlling und Reporting
- Informationsmanagement und Informationstechnologie
- Real Estate Asset Management in der Investment-Phase
- Real Estate Asset Management in der Bestandsphase
- Real Estate Asset Management in der Exit-Phase
- Markt und Wettbewerb im Real Estate Asset Management
- Anbieter Real Estate Asset Management
- Immobilienkennzahlen und Formeln
Prof. Dr. oec. Hanspeter Gondring FRICS, Studiengangsleiter Immobilienwirtschaft im Institut für Finanzwirtschaft an BA Stuttgart/University of Cooperative Education und wissenschaftlicher Leiter der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft.
Dipl.-Kfm. Thomas Wagner, MRICS war über 8 Jahre Leiter des Bestands- und Portfoliomanagements bei der Union Investment
Real Estate AG. Seit 2005 betreut er internationale Investoren in den Bereichen Asset Management und Investment Management.
Das Buch richtet sich in erster Linie an Praktiker, die ihr Wissen in diesem Bereich erweitern wollen. Hier kommen insbesondere Mitarbeiter und Führungskräfte von Unternehmen in Betracht, die mittelbar oder unmittelbar mit Asset Management Themen konfrontiert sind, d.h. Immobilienverwalter, Projektentwickler, Immobilien-Berater, Makler, Fonds, Immobilien-AGs etc.
Es richtet sich aber auch an Studenten immobilienwirtschaftlicher Studiengänge und Teilnehmer von Aufbaustudiengängen bzw. Weiterbildungslehrgängen.