Controlling unter dem
Einfluss regulatorischer Vorgaben
Burkhard Pedell
Prof. Dr. Burkhard
Pedell ist Inhaber des
Lehrstuhls Controlling
an der Universität
Stuttgart.
Mit zunehmender Regulierungsdichte geraten neben Wettbewerbseinflüssen auch die Wirkungen regulatorischer Vorgaben immer mehr in den
Fokus des Controllings. Diese Vorgaben betreffen teilweise direkt Instrumente des Controllings, z. B. bei der Beeinflussung der Gestaltung von
Verrechnungspreissystemen durch steuerrechtliche Vorschriften. Teilweise
ergibt sich die Beeinflussung des Controllings aus der Interaktion mit anderen Funktionsbereichen der Unternehmensüberwachung, die ihrerseits von
regulatorischen Vorgaben zur Corporate Governance betroffen sind, und
teilweise resultieren die Einflüsse aus der Regulierung des Geschäfts an
sich, bspw. bei der Preis- und Gewinnregulierung von Netzindustrien wie
der Energiewirtschaft und der Telekommunikation. Der Beitrag zeigt auf,
welche Aufgaben dem Controlling dadurch allgemein sowie speziell in
Systemen der Preis- und Gewinnregulierung zukommen, und analysiert
beispielhaft zentrale Anwendungen und Instrumente des Controllings in
regulierten Netzindustrien.
1. Einführung – Effekte
regulatorischer Vorgaben
auf das Controlling
So vielfältig die Formen sind, in denen Regulierung auftritt, so vielfältig
ist auch der Einfluss regulatorischer
Vorgaben auf das Controlling. Zu den
zentralen Formen der Regulierung
gehören insbesondere die Preis- und
Gewinnregulierung sowie spezielle
Regulierungsformen, die Vorgaben
für einzelne Aspekte wirtschaftlichen
Handelns machen. Zu letzteren gehören u. a. die Bereiche Sicherheit, Umweltschutz und Arbeitsrecht, aber
auch Vorschriften zur Rechnungslegung. Die grundsätzliche Zielsetzung
derartiger regulatorischer Eingriffe
besteht darin, Unternehmen oder anderen wirtschaftlichen Akteuren Verpflichtungen aufzuerlegen oder Anreize zu geben, um ihr Handeln dergestalt zu korrigieren, dass unerwünschte Konsequenzen für andere Akteure
vermieden werden, vor denen diese
sich selbst nicht ausreichend schützen könnten (vgl. Kleindorfer/Pedell,
2007, Sp. 1564).
Bei den Effekten regulatorischer
Vorgaben auf das Controlling ist zu
unterscheiden, ob (1) unmittelbar regulatorische Vorgaben für das Controlling selbst bestehen, die bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Ausgestaltung seiner Instrumente einzuhalten sind, (2) das Controlling über das
Zusammenspiel mit anderen unternehmerischen Funktionsbereichen mittelbar von Vorgaben an diese Bereiche
betroffen ist oder (3) das Geschäft der
Unternehmung bzw. eines Unternehmensbereichs insgesamt einer Regulierung unterliegt, deren Umsetzung in
der Konsequenz auch vom Controlling
im Rahmen seines angestammten Aufgabenspektrums zu unterstützen ist
(vgl. Abb. 1). Unmittelbare Vorgaben
für das Controlling bestehen z. B.
hinsichtlich der Festlegung von Verrechnungspreisen als ein zentrales
Controllinginstrument durch steuerrechtliche Vorschriften (insbesondere
§ 1 Außensteuergesetz sowie die Verwaltungsgrundsätze vom 23.02.1983
und die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren vom 12. April 2005). Die zur
internen Steuerung verwendeten Ver-
Controlling, Heft 12, Dezember 2008 681
Regulatorische Vorgaben
Geschäftsmodell der Unternehmung
bzw. des Unternehmensbereichs
Controlling
Andere Funktionsbereiche,
z.B. Interne Revision
(1)
(2)
(3)
Abb. 1: Effekte regulatorischer Vorgaben auf das Controlling
rechnungspreise müssen sich zwar
nicht zwingend an die steuerlichen
Verrechungspreise anlehnen, die unterschiedlichen Zwecke werden aber bei
den meisten Unternehmen mit einem
einheitlichen Verrechnungspreis abgedeckt (zu aktuellen empirischen Ergebnissen vgl. Pedell/Seibold, 2008,
S. 21), so dass de facto eine sehr starke
Ausstrahlungswirkung steuerrechtlicher Vorgaben auf die Verrechnungspreisgestaltung insgesamt besteht.
Je nachdem, wie weit man den Kreis
des Controllings zieht, sind auch Rechnungslegungsstandards noch zu den
unmittelbaren Vorgaben oder zu mittelbaren Vorgaben, die sich über andere Funktionsbereiche auswirken,
zu zählen. Zu letzteren gehören in jedem Fall viele Vorgaben im Bereich
der Corporate Governance. Durch die
Interaktion des Controllings mit Institutionen der Unternehmensüberwachung wie dem Internen Kontrollsystem und der Internen Revision, aber
auch dem Prüfungsausschuss haben
diese Institutionen betreffende Vorgaben Auswirkungen auf die Aufgaben
und die Organisation des Controllings.
Die Vorgaben werden dabei nicht
zwangsläufig von staatlichen Institutionen gemacht, sondern können auch
von privatwirtschaftlichen Organisationen wie z. B. dem COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the
Treadway Commission) kommen, das
mit seinem COSO-Modell für die Interne Kontrolle einen Standard gesetzt
hat, der unter anderem von der SEC
(United States Securities and Exchange Commission) anerkannt wird.
Eine besonders enge Verknüpfung
zwischen dem Controlling und Institutionen der Unternehmensüberwachung
ist über das Risikomanagement gegeben, das in all diesen Bereichen eine
zentrale Rolle einnimmt. Das Controlling ist dadurch gezwungen, sich über
das Thema der Performance-Steigerung hinaus verstärkt mit Aspekten der
Compliance auseinanderzusetzen und
dazu beizutragen, dass das wirtschaftliche Handeln in der Unternehmung
mit den relevanten Vorgaben im Einklang steht.
Effekte über das Geschäftsmodell
der gesamten Unternehmung bzw.
eines Unternehmensbereichs sind insbesondere bei sektorspezifischen Formen der Regulierung gegeben. Diese
können sich z. B. auf Aspekte der Sicherheit beziehen, etwa beim streng regulierten Zulassungsprozess für neue
Arzneimittel in der Pharmabranche.
Einen umfassenden Einfluss auf das
Geschäftsmodell haben auch unterschiedliche Formen der Preis- und Gewinnregulierung in netzgebundenen
Infrastruktursektoren, wie Strom, Gas,
Wasser, Telekommunikation und
Transport, wobei damit in der Regel
auch unmittelbare Vorgaben für das
Controlling verbunden sind, etwa im
Rahmen von Kalkulationsvorschriften
für die Zwecke von Kostenprüfungen.
Diese Sektoren sollen auf Grund der
großen Tragweite des Einflusses der
Regulierung und auf Grund der vielfältigen Erfahrungen im Folgenden im
Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
Zuvor werden allerdings die grundlegenden Aufgaben des Controllings unter dem Einfluss regulatorischer Vorgaben systematisiert, um den Bezugsrahmen für die weitere Analyse aufzuspannen.
2. Grundlegende Aufgaben
des Controllings unter dem
Einfluss regulatorischer
Vorgaben
Die Umsetzung regulatorischer Vorgaben ist keine originäre Zielsetzung des
Controllings und der Unternehmung
insgesamt, vielmehr geht es darum, die
bestehenden Unternehmensziele unter
Beachtung regulatorischer Vorgaben
als Nebenbedingungen möglichst gut
zu erreichen, wobei diese Nebenbedingungen selbstverständlich nur dann
bindend sind, wenn sie ein Handeln erzwingen, für welches die Unternehmung sich nicht ohnehin freiwillig entschieden hätte. Dies bedeutet, nur am
Rande bemerkt, jedoch wiederum
nicht, dass die regulatorischen Vorgaben dann in jedem Fall als negativ
eingeschätzt werden. So können z. B.
Vorgaben zur Produktsicherheit in
einer Branche dazu beitragen, dass
branchenweit ein Kundenvertrauen geschaffen wird, welches sich durch freiwillige Kooperation der Unternehmen
nicht herstellen ließe, weil diese sich
diesbezüglich in einer Gefangenendilemma-Situation befinden und die Produktsicherheit sich in der Branche
ohne regulatorische Vorgaben nicht
glaubwürdig kommunizieren ließe.
Unter dem Einfluss regulatorischer Vorgaben als Nebenbedingungen wachsen
dem Controlling einige grundlegende
Aufgaben zu, die sich innerhalb seiner
Funktionen systematisch einordnen lassen, wozu im Folgenden ein erster Versuch unternommen wird (vgl. im Überblick Abb. 2). Folgt man der Konzeption des Controllings als Koordination
des Führungssystems (vgl. fokussiert
auf Planung, Kontrolle und Informationssystem Horva´th, 2006; vgl. bezogen auf das Führungsgesamtsystem unter Einbeziehung von Organisation und
682 Controlling, Heft 12, Dezember 2008 Controlling-Wissen
Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Regulierung
Anpassung des Führungssystems an Änderungen der Regulierung
Konsistente Anpassung von Anreizsystemen an das regulatorische
Umfeld
Organisatorische Anpassungen, z.B. als Konsequenz eines Unbundling
Sicherstellung der Compliance mit regulatorischen Vorgaben
Ermittlung regulierungsbedingter Abweichungen
Berücksichtigung regulatorischer Auswirkungen in
(Investitions-) Entscheidungskalkülen
Ausrichtung des Informationssystems an regulatorischen Vorgaben
Einbinden regulatorischer Rechnungen in die Unternehmensrechnung
Innovation
AnpassungAnpassungsund Innovationsfunktion
Personalführung
Organisation
Kontrolle
Planung
Informationssystem
Koordinationsfunktion
R
is
ik
o
c
o
n
tr
o
ll
in
g
Abb. 2: Aufgaben des Controllings unter dem Einfluss regulatorischer Vorgaben
Personalführung Küpper, 2008), so bestehen die grundlegenden Funktionen
des Controllings allgemein in der Koordination innerhalb der Führungsteilsysteme, zwischen den Führungsteilsystemen sowie zwischen dem Führungssystem und dem Leistungssystem; als abgeleitete Funktionen kommen die Anpassungs- und Innovationsfunktion, die Zielausrichtungsfunktion
sowie die Führungsunterstützungsfunktion dazu (vgl. Küpper, 2008,
S. 28 ff.). Während die Anpassungsfunktion darin besteht, die Unternehmung reaktiv an Änderungen der Umwelt anzupassen, zielt die Innovationsfunktion auf eine aktive Beeinflussung
der Unternehmensumwelt ab. Der vielfach als konkurrierend eingeordnete,
stärker induktiv vorgehende Controlling-Ansatz von Weber und Schäffer,
(2006), wird hier trotz aller Divergenzen zwischen den Konzeptionen im
übrigen eher als komplementär gesehen. So erscheint es auch für die Identifizierung von Aufgabenschwerpunkten des Controllings im Kontext regulatorischer Vorgaben zweckmäßig,
sich mit auf eine induktive Vorgehensweise zu stützen.
Anknüpfend an die Konzeption des
Controllings als Koordination des Führungssystems besteht in der Konsequenz die zentrale Aufgabe des Controllings im Hinblick auf regulatorische Vorgaben darin, diese Vorgaben
bei der Koordination des Führungssystems mit einzubeziehen und die Unternehmung damit an ihnen auszurichten.
Dies betrifft zuallererst die Ausgestaltung des Informationssystems. Hier
gibt es insbesondere bei Preis- und Gewinnregulierung häufig unmittelbare
Vorgaben des Regulierers, insbesondere zur Ermittlung der Kostenhöhe und
zur Kostenzuordnung im Rahmen der
Kostenrechnung; beide Themen werden weiter unten noch vertieft. Aber
auch für interne Planungszwecke ist
das Informationssystem so auszugestalten, dass das erwartete Design des
Regulierungssystems und die damit
verbundenen Risiken angemessenen
Eingang in die Investitionskalküle finden. Dies betrifft unmittelbar Investitionsentscheidungen in den regulierten
Bereichen einer Unternehmung, mittelbar sind davon jedoch häufig auch
Investitionsentscheidungen in nicht regulierten Unternehmensbereichen betroffen. Man denke hier z. B. an die
Bereiche Netz und Vertrieb bei Energieversorgern oder an die Bereiche
Aviation und Non-Aviation bei Flughäfen.
Bei der Abstimmung der Kontrolle
mit der Planung und dem Informationssystem besteht eine Aufgabe in
der Sicherstellung der Compliance
mit den regulatorischen Vorgaben. Gehen in die Investitionskalküle explizit
Prämissen über die Ausgestaltung der
Regulierung ein, so lassen sich regulierungsbedingte Abweichungen definieren und berechnen, welche den
Einfluss von Änderungen der Regulierung transparent machen, was sowohl
für interne Lernprozesse als auch für
die Kommunikation mit dem Regulierer von Nutzen sein kann. Regulatorische Vorgaben können auch organisatorische Anpassungen vorteilhaft machen oder sogar explizit erzwingen,
z. B. durch die verschiedenen Formen
des Unbundling. Schließlich entfaltet
die Ausgestaltung der Regulierung
auch Auswirkungen auf den Bereich
der Personalführung, insbesondere
auf die konsistente Ausgestaltung von
Anreizsystemen. So wird das Thema
Kosteneffizienz bei Anreizsystemen in
Unternehmungen, die einer sehr eng an
den Kosten orientierten Renditeregulierung unterliegen, vermutlich eine
untergeordnete Rolle spielen, wohingegen es in einem System der Preisoder Erlösobergrenzenregulierung, bei
dem die Unternehmung von Kosteneinsparungen unmittelbar profitiert,
eine deutlich größere Bedeutung haben
dürfte.
Im Rahmen der Anpassungs- und Innovationsfunktion bilden regulatorische Vorgaben einen wichtigen Baustein innerhalb der für die Unternehmung relevanten Umweltparameter.
Sowohl die Anpassung des Führungssystems an Änderungen der Regulie-
Pedell, Controlling unter dem Einfluss regulatorischer Vorgaben Controlling, Heft 12, Dezember 2008 683
rung als auch die Einflussnahme auf
die Ausgestaltung der Regulierung fallen unter diese Funktion, für die ein
Früherkennungssystem regulatorischer
Veränderungen erforderlich ist. Dieses
gehört zum Risikocontrolling, das
auch für Investitionskalküle und die
Diskussion mit dem Regulierer um
eine angemessene Rendite eine zentrale Rolle spielt, wie weiter unten noch
ausführlicher diskutiert wird. Eine
weitere Aufgabe in diesem Zusammenhang ist das Management von
Kosten, die erst durch regulatorische
Vorgaben verursacht werden, worin
Risikomanager nach einer weltweiten
Studie der Economist Intelligence Unit
aus dem Jahr 2005 neben der Prognose
regulatorischer Änderungen und der
Sicherstellung der Compliance über
Ländergrenzen und Wertschöpfungsstufen hinweg eines der Hauptprobleme im Umgang mit Regulierung sehen
– eine Einschätzung, die wohl nicht
zuletzt unter dem Eindruck der Erfahrungen mit der Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act entstanden sein dürfte.
3. Anforderungen einer
Preis- oder Gewinnregulierung an das Controlling in
Netzindustrien
Im beschränkten Rahmen dieses Beitrags ist es nicht einmal ansatzweise
möglich, auf alle Formen der Regulierung und auf sämtliche Aufgaben und
Instrumente des Controllings in ihrem
Zusammenhang einzugehen. Aufgrund
der besonders großen Tragweite der
Regulierung für den wirtschaftlichen
Erfolg in netzbezogenen Infrastruktursektoren wird daher die Preis- und Gewinnregulierung in diesen Sektoren als
Beispiel herausgegriffen. Ehe exemplarisch einige zentrale Instrumente des
Controllings und ihre Anwendung in
einem derartigen Regulierungssystem
diskutiert werden, spricht dieser Abschnitt zunächst grundlegende Anforderungen einer Preis- oder Gewinnregulierung an das Controlling an.
Systeme einer Preis- oder Gewinnregulierung zielen grundsätzlich darauf ab,
den Missbrauch von Marktmacht in
monopolistischen Engpassbereichen zu
verhindern, indem sie in die Festlegung
von Entgelten eingreifen. Sie bewegen
sich in einem Spektrum zwischen kostenorientierten und anreizorientierten
Systemen. Kostenorientierte Regulierungssysteme versuchen, das Wettbewerbsergebnis nachzubilden, indem sie
die Kosten kalkulieren und den Preis
gleich den ermittelten Kosten setzen.
Durch die enge Orientierung an den
Kosten bestehen kaum Anreize für Effizienzsteigerungen. Systeme der Anreizregulierung legen als Reaktion auf
dieses Problem eine Preisobergrenze
für eine bestimmte Regulierungsperiode fest, belassen die residualen Ansprüche innerhalb dieses Zeitraums
beim Netzbetreiber und schaffen so
starke Anreize für Effizienzsteigerungen. In der Realität unterscheiden sich
die Systeme allerdings nur graduell, da
auch bei der Anreizregulierung Kosteninformationen für die Festlegung
der Höhe der Preisobergrenze in der
Ausgangssituation sowie zu Beginn jeder neuen Regulierungsperiode herangezogen werden. Darüber hinaus werden auch für ein Benchmarking verschiedener Netzbetreiber im Rahmen
einer Anreizregulierung Kosteninformationen benötigt. Eine Basisanforderung an das Controlling besteht folglich darin, dafür zu sorgen, dass die für
diesen Zweck verlangten Kosteninformationen von der Unternehmensrechnung bereitgestellt werden.
Die Kostenhöhe für regulatorische
Zwecke kann nicht einfach aus der bestehenden Kostenrechnung übernommen werden, da hierfür teilweise eigene regulatorische Kostenkonzepte wie
z. B. die langfristigen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung im Telekommunikationsbereich herangezogen werden, bei denen Kosten für inkrementelle Leistungsanteile ermittelt
werden. Umgekehrt kann die Ermittlung dieser Kosten nicht losgelöst von
der bestehenden Kostenrechnung erfolgen, da dies die Glaubwürdigkeit
der regulatorischen Kostenrechnung
unterminieren würde. Eine zentrale
Anforderung an das Controlling besteht daher darin, die regulatorische
Kostenrechnung konsistent in die
Unternehmensrechnung einzubinden (zur Umsetzung bei der Deutschen
Telekom AG vgl. Hoerder/Kallen,
2008; Hohenadel/Reiners, 2000).
Besteht eine Unternehmung nicht nur
aus einem regulierten Geschäftsbereich, sondern auch aus anderen regulierten oder nicht regulierten Geschäftsbereichen, so rücken Fragen der
Kostenzuordnung in den Blickpunkt
des Interesses. Eine wesentliche Anforderung an das Controlling ist es,
hierbei einerseits auf eine möglichst
verursachungsgerechte Kostenzuordnung hinzuwirken, aber andererseits
auch deren Grenzen klar aufzuzeigen.
Hält der Regulierer einen bestimmten
Grad der Trennung der Bereiche für
sinnvoll und schreibt daher ein entsprechendes Unbundling vor, so erwächst daraus für das Controlling die
Anforderung, die verlangte rechnungsmäßige, organisatorische oder sogar
eigentumsrechtliche Trennung mit umzusetzen und z. B. auch die Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit von
Universaldienstverpflichtungen aufzuzeigen. Durch die Separation ergeben
sich dann auch wieder neue Koordinationsaufgaben für das Controlling.
Die Anforderungen einer Preis- und
Gewinnregulierung an das Controlling
beschränken sich jedoch nicht darauf,
die verlangten Informationen bereitzustellen und dabei Vorgaben des Regulierers an die Unternehmensrechung
und Organisation umzusetzen. Vielmehr ist das Controlling im Innenverhältnis der weitergehenden Anforderung ausgesetzt, mit dafür zu sorgen,
dass Änderungen der Regulierung
prognostiziert werden sowie ihre
Auswirkungen aufgezeigt und in den
Entscheidungskalkülen berücksichtigt werden (vgl. zum netz- und vertriebsbezogenen Investitionscontrolling Pedell/Schwihel, 2008). Dazu gehört auch die Prüfung der Konsistenz
regulatorischer Vorgaben. Ist diese
nicht gegeben, etwa wenn eine Vorgabe des Regulierers ein asymmetrisches
Risiko verursacht, welches zu systematischen Unterrenditen führt, dann ist
die Erarbeitung entsprechender Argumentationslinien zu unterstützen, um
Einfluss auf die Regulierung zu nehmen.
684 Controlling, Heft 12, Dezember 2008 Controlling-Wissen
Anschaffungswert 4.000
Preisänderungsrate 10,00%
Nominalzins 16,60%
Realzins 6,00%
Nutzungsdauer 5
Anschaffungswertabschreibung
Nutzungs- Tages- Abschrei- Gebundenes Zinsen Perioden- Endwert
periode neuwert bung Kapital zum nominal summe /
Zeitpunkt Per.-Beginn Entgelt
0 4.000
1 4.400 800 4.000 664,00 1464,00 2706,05
2 4.840 800 3.200 531,20 1331,20 2110,27
3 5.324 800 2.400 398,40 1198,40 1629,29
4 5.856 800 1.600 265,60 1065,60 1242,49
5 6.442 800 800 132,80 932,80 932,80
Summen 4000 8620,90
Barwert 4000,00
Tagesneuwertabschreibung
Nutzungs- Tages- Abschrei- Gebundenes Zinsen Perioden- Endwert
periode neuwert bung Kapital zum real summe/
Zeitpunkt Per.-Beginn Entgelt
0 4.000
1 4.400 880 4.400 264,00 1144,00 2114,56
2 4.840 968 3.872 232,32 1200,32 1902,80
3 5.324 1.065 3.194 191,66 1256,46 1708,23
4 5.856 1.171 2.343 140,55 1311,83 1529,60
5 6.442 1.288 1.288 77,30 1365,71 1365,71
Summen 5372 8620,90
Barwert 4000,00
Tagesgebrauchtwertabschreibung
Nutzungs- Tages- Abschrei- Gebundenes Zinsen Perioden- Endwert
periode gebraucht- bung Kapital zum nominal summe/
Zeitpunkt wert Per.-Beginn Entgelt
0 4.000
1 3.520 480 4.000 664 1144,00 2114,56
2 2.904 616 3.520 584,32 1200,32 1902,80
3 2.130 774 2.904 482,064 1256,46 1708,23
4 1.171 958 2.130 353,5136 1311,83 1529,60
5 0 1.171 1.171 194,43248 1365,71 1365,71
Summen 4000 8620,90
Barwert 4000,00
Abb. 3: Konsistenz von Abschreibungsverfahren und Zinssatz
(Quelle: Küpper/Pedell, 2008)
4. Beispielhafte Anwendungen und Instrumente des
Controllings in Netzindustrien
In diesem Abschnitt werden im Rahmen der aufgezeigten Anforderungen
einige Anwendungsfelder und Instrumente des Controllings näher analysiert.
Kostenhöhe – Konsistente
Bestimmung der Kapitalkosten
Im Rahmen der Ermittlung der Kostenhöhe ist die Bestimmung der Kapitalkosten von zentraler Bedeutung, da diese in den meisten Netzindustrien einen
Großteil der Kosten ausmachen. Daher
ist es besonders wichtig, dass Abschreibungen und Zinsen für die Zwecke der
Entgeltregulierung konsistent bestimmt
werden. Dabei sollte die Kapitalkostenermittlung von dem Prinzip ausgehen,
dass die Entgelte über eine angemessene Verzinsung hinaus keine Gewinnbestandteile enthalten sollten. Im Hinblick
auf die Kapitalkosten ist dieses Prinzip
der kapitaltheoretischen Erfolgsneutralität erfüllt, wenn die Summe des
Barwerts der Abschreibungen und des
Barwerts der Zinsen auf das gebundene
Kapital gerade der Anschaffungsauszahlung entspricht (vgl. Küpper/Pedell,
2008). Dies bedeutet, dass der für die
Abschreibungsberechnung verwendete Wertansatz und der Zinssatz kompatibel sein müssen (vgl. Swoboda,
1996). Abb. 3 zeigt beispielhaft die bei
der Regulierung von Entgelten einschlägigen Verfahren im Überblick. Daraus wird ersichtlich, dass sowohl die
Anschaffungswertabschreibung (kombiniert mit dem Nominalzinssatz) als
auch die Tagesneuwertabschreibung
(kombiniert mit dem Realzinssatz) als
auch die Tagesgebrauchtwertabschreibung (kombiniert mit dem Nominalzinssatz) das Prinzip der kapitaltheoretischen Erfolgsneutralität erfüllt. Der
Tagesgebrauchwert ergibt sich durch
Multiplikation des Tagesneuwertes mit
dem Anteil der Restnutzungsdauer an
der Gesamtnutzungsdauer. Die Tagesgebrauchtwertabschreibung entspricht
der Differenz der Tagesgebrauchtwerte
zu Beginn und am Ende des jeweiligen
Betrachtungszeitraums.
Zwar stimmt bei allen drei Verfahren
der Barwert aus Abschreibungen und
Zinsen mit der Anschaffungsauszahlung überein, die zeitliche Verteilung
des Kapitaldienstes und der Rückflüsse
auf das eingesetzte Kapital über die
Entgelte ist jedoch bei der Tagesneuwertabschreibung und Tagesgebrauchtwertabschreibung anders als bei der
Anschaffungswertabschreibung. Die
zeitliche Entwicklung der Entgelte ist
bspw. dann relevant, wenn der Regulierer während der Nutzungsdauer der
Anlage Wettbewerb zulässt. Dann sollte sich die Entgelthöhe in den einzelnen Perioden jeweils an den Kosten
orientieren, die einem Wettbewerber
aktuell entstehen würden, damit kein
effizienter Markteintritt eines Wettbewerbers verhindert oder ein nicht effizienter Markteintritt ermöglicht wird.
Die Tagesgebrauchtwertabschreibung
hat gegenüber der Tagesneuwertabschreibung zusätzlich den Vorteil, dass
Pedell, Controlling unter dem Einfluss regulatorischer Vorgaben Controlling, Heft 12, Dezember 2008 685
die Summe der Abschreibungen über
die Nutzungsdauer der Anlage der Anschaffungsauszahlung entspricht und
sie damit besser in die bestehenden
Systeme der Unternehmensrechnung
eingebettet werden kann. Dadurch können auch speziell beim Verkauf einer
Anlage vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer zum Tagesgebrauchtwert Friktionen in der regulatorischen Kotenrechnung auf Grund von Abweichungen
vom Restbuchwert vermieden werden.
Kostenzuordnung – Getrennte
Rechnungsführung
Die Zuordnung von Kosten wird insbesondere dann zum Thema, wenn in
einer regulierten Netzindustrie eine
Form von Wettbewerb und Markteintritt zugelassen wird und (potentielle)
Wettbewerber in einem monopolistischen Engpassbereich Zugangsleistungen der etablierten Unternehmung benötigen, um selbst in einem anderen –
meist nachgelagerten – Teil der Wertschöpfungskette geschäftlich aktiv werden zu können. Bei dem Engpassbereich handelt es sich in der Regel um
das Netz oder Teile des Netzes. Wettbewerber, die Zugang dazu erhalten, haben die Möglichkeit, im nachgelagerten
Vertrieb zu konkurrieren, ohne selbst
ein eigenes Netz aufbauen zu müssen.
Die Möglichkeiten der Entwicklung
von Wettbewerb auf nachgelagerten
Wertschöpfungsstufen hängen maßgeblich von der Höhe der Zugangsentgelte ab, die wiederum von der Zuordnung von Kosten auf die verschiedenen Wertschöpfungsstufen der etablierten Unternehmung beeinflusst
wird. Eine mögliche Maßnahme des
Regulierers, um die Ausdehnung von
Markmacht auf nachgelagerte Wertschöpfungsstufen zu verhindern, ist
das Vorschreiben einer getrennten
Rechnungsführung für den monopolistischen Engpassbereich. Dadurch
sollen insbesondere Diskriminierungen zwischen Wettbewerbern und eigenen nachgelagerten Wertschöpfungsstufen der etablierten Unternehmung sowie unerwünschte Quersubventionierungen aufgedeckt und vermieden werden. Der Grad der Trennung der Rechnungsführung kann dabei variieren. Die Trennung kann sich
auf die Kosten- und Erlösrechnung beschränken oder darüber hinausgehend
die Einrichtung eines eigenen Buchungskreises in der Finanzbuchhaltung vorschreiben.
Die Trennung der Rechnungsführung
in der Kostenrechnung erfordert die
Bildung von adäquaten Abrechnungsbereichen, so dass die Kosten den separierten Wertschöpfungsbereichen
zugerechnet bzw. zugeschlüsselt werden können (vgl. hierzu und zum Folgenden Pedell/Holzwarth, 2008, Rdnr.
18 ff.). Gemeinkosten, die gemeinsam
für den Engpassbereich und andere
Bereiche anfallen, lassen sich teilweise
durch Proportionalisierung zuordnen,
z. B. über Zeitanteile bei Personalkosten. Diese Vorgehensweise stößt allerdings z. B. bei den Kosten für die Gesamtgeschäftsführung an ihre Grenzen.
Bei Vorliegen von Synergien in Form
eines kostenseitigen Erfolgsverbunds
durch gemeinsam genutzte Ressourcen
ist eine Zuordnung nach dem Durchschnitts- oder gar nach dem Verursachungsprinzip nicht möglich. Hier
könnte alternativ eine Zuordnung nach
dem Tragfähigkeitsprinzip vorgenommen werden; dies ist allerdings insofern nicht unproblematisch, als sich die
Erlöse im Engpassbereich ja gerade
aus den zu bestimmenden Zugangsentgelten ergeben.
Vorleistungspreise für Wettbewerber
und nachgelagerte Bereiche sowie
Verrechnungspreise für interne Serviceleistungen sind zentrale Größen,
die für eine Überprüfung des Vorliegens von Diskriminierungen und Quersubventionen heranzuziehen sind. Eine
Diskriminierung liegt dann vor, wenn
die Vorleistungspreise für Wettbewerber von den Vorleistungspreisen für eigene nachgelagerte Bereiche abweichen. Ein Missbrauch von Marktmacht
kann insbesondere dann vermutet werden, wenn die Spanne zwischen dem
Zugangsentgelt für Wettbewerber und
dem eigenen Endnutzerentgelt es
einem effizienten Unternehmen nicht
ermöglicht, eine angemessene Rendite
auf dem Endnutzermarkt zu erzielen;
es liegt dann eine so genannte Preis-
Kosten-Schere vor.
Falls die Vorleistungspreise oder die
Verrechnungspreise erheblich von den
Kosten der Erstellung der entsprechenden Leistungen oder von ggf. verfügbaren Marktpreisen für vergleichbare
Leistungen abweichen, so ist dies ein
Hinweis darauf, dass möglicherweise
Quersubventionierungen bestehen.
Mit dem Burden Test wird überprüft,
ob die angesetzten Kosten zwischen
den langfristigen Zusatzkosten (Long
Run Incremental Costs) und den Kosten einer isolierten Leistungserstellung
(Stand Alone Costs) liegen (vgl. Crew/
Kleindorfer, 2002, S. 10). Liegen die
Kosten darunter (darüber), so deutet
dies darauf hin, dass die betreffende
Leistung Quersubventionen empfängt
(finanziert). Aus diesen Gründen ist
die transparente Bestimmung von Vorleistungspreisen und internen Verrechnungspreisen von zentraler Bedeutung.
Entscheidungskalkül –
Asymmetrische Regulierungsrisiken
Das Controlling hat die Aufgabe, dazu
beizutragen, dass die Auswirkungen
regulatorischer Eingriffe in den Entscheidungskalkülen berücksichtigt werden. Hiefür müssen Änderungen der
Regulierung prognostiziert und ihre
Konsistenz geprüft werden. Für Investitionsentscheidungen ist maßgeblich,
dass die Unternehmung im Durchschnitt eine risikoangemessene Rendite auf das von ihr investierte Kapital
erwarten kann. Dies setzt voraus, dass
die regulatorischen Vorgaben insgesamt eine ausreichende Rendite ermöglichen. Dabei ist streng zwischen
der vom Regulierer zugestandenen nominalen Rendite und der resultierenden effektiven Rendite zu unterscheiden. Die nominale Rendite bezieht sich
auf die regulatorische Kapitalkostenbasis (Regulatory Asset Base), in welche die Investitionen regulierter Netzbetreiber allerdings regelmäßig zum
Teil zeitverzögert und zum Teil gar
nicht eingehen. Zeitverzögerungen
können z. B. dadurch bedingt sein,
dass Anlagen im Bau ohne Zinsausgleich erst bei ihrer Inbetriebnahme in
die regulatorische Kapitalkostenbasis
aufgenommen werden, wodurch die
effektive Rendite teilweise deutlich
686 Controlling, Heft 12, Dezember 2008 Controlling-Wissen
Ausmaß eines
Effizienzabschlags [%]
Wahrscheinlichkeit eines
Effizienzabschlags [%] 5 10 25 50
5 10.28 10.55 11.39 12.82
10 10.55 11.11 12.82 15.79
25 11.39 12.82 17.33 25.71
50 12.82 15.79 25.71 46.67
Abb. 4: Auswirkung von Effizienzabschlägen (Quelle: Pedell (2006), S. 43)
unter die nominale Rendite sinkt (vgl. zu
numerischen Beispielen für die Energiewirtschaft Ballwieser, 2008). Der Bundesgerichtshof vertritt allerdings in seinem kürzlichen Beschluss vom 14. August 2008 (KUR 39/07) die Auffassung,
dass Investitionen bereits während der
Bauphase einzubeziehen sind.
Eine weitere Asymmetrie kann dadurch entstehen, dass der Regulierer
eine Effizienzprüfung der getätigten
Investitionen durchführt und einen Teil
der Investitionen, den er für nicht effizient hält, nicht in die regulatorische
Kapitalkostenbasis aufnimmt (vgl. zu
asymmetrischen Regulierungsrisiken
Kolbe/Tye/Myers, 1993; Pedell, 2006).
Die Effizienzprüfung kann bspw. wie
in der anstehenden Anreizregulierung
der deutschen Energiewirtschaft in
Form eines Benchmarkings oder wie
im Telekommunikationsbereich durch
analytische Kostenmodelle, die hinter
der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung stehen,
vorgenommen werden. Durch die Effizienzprüfung sollen den Unternehmungen Anreize für ein effizientes Investitionsverhalten gegeben werden.
Die Notwendigkeit derartiger Anreize
ist weitestgehend unbestritten, gleichzeitig erwarten private Investoren im
Durchschnitt eine risikoangemessene
effektive Rendite für ihre Investitionen. Das folgende stark vereinfachende Zahlenbeispiel zeigt, dass hierfür
ggf. konsistente Anpassungen bei der
nominalen Rendite erforderlich sind.
Eine regulierte Unternehmung mit
einem Kapitalkostensatz von 10 % investiert 100,- Euro in ihr Netz. Der Regulierer wird eine Effizienzprüfung der
Investition durchführen, und die Unternehmung erwartet mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 %, dass der Regulierer die gesamte Investition als effizient einstuft, und ebenfalls mit einer
Wahrscheinlichkeit von 50 %, dass der
Regulierer 5 % der Investition als ineffizient befindet. Die erforderliche nominale Rendite x auf die regulatorische
Kapitalkostenbasis, damit die (der Einfachheit halber risikoneutrale) Unternehmung im Durchschnitt eine effektive Rendite von 10 % auf die von ihr
investierten 100,- Euro erwarten kann,
berechnet sich nach der Gleichung 0.5 ·
100 · (1 + x) + 0.5 · (100 – 5) · (1 + x) =
100 (1 + 0.1) und liegt bei 12,82 % (berücksichtigt man Risikoaversion wäre
diese noch höher). Abb. 4 zeigt, dass
die zum Ausgleich asymmetrischer Risiken erforderliche nominale Rendite je
nach Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
von Effizienzabschlägen sehr hohe
Werte annehmen kann.
Nachdem die nominale Rendite einer
der Hauptstreitpunkte in Regulierungsverfahren ist und dadurch im Fokus
der Aufmerksamkeit steht, erscheint
die Gefahr groß, dass die erforderlichen Anpassungen politisch nicht
durchsetzbar sind. Umso mehr kommt
dem Controlling die Aufgabe zu, diese
Zusammenhänge transparent zu machen und gegenüber dem Regulierer
darauf hinzuwirken, dass asymmetrische Risiken möglichst von vorneherein vermieden werden, etwa indem
Effizienzprüfungen am Durchschnitt
ausgerichtet werden.
5. Schlussfolgerungen
Aufgaben und Instrumente des Controllings werden auf vielfältige Art und
Weise unmittelbar und mittelbar von regulatorischen Vorgaben beeinflusst.
Aufgabenschwerpunkte sind dabei die
Ausrichtung des Informationssystems
an regulatorischen Anforderungen, die
Anpassung interner Entscheidungskalküle sowie im Rahmen der Kontrolle die
Mitwirkung bei der Sicherstellung der
Compliance mit regulatorischen Vorgaben und das Aufzeigen regulierungsbedingter Abweichungen. In Systemen
der Preis- und Gewinnregulierung, wie
sie vielfach in Netzindustrien Anwendung finden, stehen innerhalb dieses
Aufgabenspektrums einige Punkte im
Vordergrund: (1) Die konsistente Bestimmung der Kostenhöhe durch eine
regulatorische Kostenrechnung und deren Einbindung in die gesamte Unternehmensrechnung, (2) Die Kostenzuordnung auf unterschiedliche Bereiche
zur Vermeidung von Diskriminierungen
und unerwünschten Quersubventionierungen, ggf. durch eine getrennte Rechnungsführung sowie (3) das Aufzeigen
von Auswirkungen regulatorischer Vorgaben auf die Entscheidungskalküle,
auch um die Argumentation gegenüber
dem Regulierer zu schärfen, falls dessen Vorgaben inkonsistent sind. Nicht
zuletzt kommt dem Controlling dabei
die übergreifende Aufgabe zu, die Aufmerksamkeit des Managements immer
wieder auf relevante Regulierungstatbestände zu lenken.
Stichwörter
) Kostenrechnung
) Kostenzuordnung
) Netzwirtschaft
) Regulierung
) Risikocontrolling
Summary
Tasks and tools of management accounting and control are affected by
regulatory requirements in many different ways. Some of the central tasks
Pedell, Controlling unter dem Einfluss regulatorischer Vorgaben Controlling, Heft 12, Dezember 2008 687
Topaktuell
Die »Aktuellen IFRS-Texte
2008« mit Rechtsstand 1.4.2008
enthalten alle von der Europä ischen Union offiziell übernommenen und im EU-Amtsblatt
veröffentlichten internationalen
Rechnungslegungs standards
(IFRS und IAS) einschließlich
ihrer Interpreta tionen (IFRIC
und SIC) und zugehörigen
Aktuelle IFRS-Texte 2008
XIII, 976 Seiten. Kartoniert e 29,–
ISBN 978-3-406-57498-6
Bestellen Sie bei Ihrem Buchhändler oder bei:
beck-shop.de oder Verlag C. H. Beck · 80791 München
Fax: 089/38189-402 · www.beck.de
Anhänge sowie das Rahmen konzept (Framework) in deutscher Sprache.
Die Textaus gabe enthält alle
wichtigen Ände rungsfuß noten.
Der neue IFRS 8 (Geschäfts segmen te), dessen Endorse ment-Verfahren von der EU im
November 2007 abgeschlossen
wurde, ist bereits enthalten.
Handlich und preiswert
Pr
ei
s
in
kl
. M
w
St
. /
1
51
90
2
are designing the information system
to meet regulatory demands, taking into consideration the effects of regulation on (investment) decisions, ensuring compliance with regulatory rules
as well as monitoring deviations due
to regulatory impact. Some of the
core issues in regulated network industries are cost determination, cost assignment and accounting separation
as well as analysing the impact and
consistency of regulatory rules.
Keywords
) Cost Assignment
) Management Accounting and
Control
) Network Industry
) Regulation
) Risk Management
Literatur
Ballwieser, W. (2008): Investitionsrechnungen für Netze im Rahmen der Anreizregulierung – Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft
e.V. (BDEW), Berlin et al., April 2008.
Crew, M.A./Kleindorfer, P.R.: Regulatory
Economics: Twenty Years of Progress? in:
Journal of Regulatory Economics, 21. Jg.
(2002), H. 1, S. 5–22.
Economist Intelligence Unit (2005): Regulatory Risk – Trends and strategies for the
CRO, London 2005.
Hohenadel, W./Reiners, F.: Das Kalkulationssystem INTRA der Deutschen Telekom
AG; in: krp-Kostenrechnungspraxis, 44. Jg.
(2000), H. 3, S. 159–170.
Hörder, Ch./Kallen, B.: Regulatorische
Kostenrechnung im Festnetzbereich der
Deutschen Telekom, in: Controlling, 20. Jg.
(2008), H. 11.
Horva´th, P.: Controlling, 10. Aufl., München
2006.
Kleindorfer, P.R./Pedell, B.: Regulierung,
in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Richard Köhler, Hans-Ulrich
Küpper und Andreas Pfingsten, 6. Aufl.,
Stuttgart 2007, Sp. 1563–1575.
Kolbe, A.L./Tye, W.B./Myers, S.C. (1993):
Regulatory Risk: Economic Principles and
Applications to Natural Gas Pipelines and
Other Industries. Boston/Dordrecht/London
1993.
Küpper, H.-U.: Controlling – Konzeption,
Aufgaben, Instrumente, 5. Aufl., Stuttgart
2008.
Küpper, H.-U./Pedell, B. (2005): Betriebswirtschaftliche Grundlagen für eine marktkonforme Bestimmung der Netznutzungsentgelte im Strom- und Gasbereich, erscheint
in: Berliner Kommentar zum Energierecht,
hrsg. v. Franz Jürgen Säcker, 2008, noch
ohne Seiten.
Pedell, B. (2006): Regulatory Risk and the
Cost of Capital. Determinants and Implications for Rate Regulation, Berlin et al. 2006.
Pedell, B./Holzwarth, J.: Kommentierung zu
§ 24 Telekommunikationsgesetz – Getrennte
Rechnungsführung, in: Kommentar zum
Telekommunikationsgesetz, hrsg. v. Klaus-
Dieter Scheurle und Thomas Mayen,
2. Aufl., München 2008, S. 262–269.
Pedell, B./Schwihel, A.: Investitionscontrolling in der Energiewirtschaft – Auswirkungen regulatorischer Vorgaben auf Investitionsplanung und -steuerung, in: Controlling,
20 Jg. (2008), H. 11.
Pedell, B./Seibold, K.: Verrechnungspreissysteme in der Praxis – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, Lehrstuhl Controlling, Universität Stuttgart, 2008.
Swoboda, P.: Zur Anschaffungswertorientierung administrierter Preise (speziell in der
Elektrizitätswirtschaft), in: BFuP, 48. Jg.
(1996), H. 4, S. 364–381.
Weber, J./Schäffer, U.: Einführung in das
Controlling, 11. Aufl., Stuttgart 2006.
688 Controlling, Heft 12, Dezember 2008 Controlling-Wissen
Chapter Preview
References
Abstract
Month by month, Controlling - Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung publishes peer-reviewed, applied research contributions for business management, accounting and reporting. Key elements of succesful corporate controlling are presented in an analytic, well-structured manner.
Language: German.
For more information for authors and subscribers, see www.zeitschrift-controlling.de.
Zusammenfassung
Die Controlling - Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung liefert Monat für Monat fundierte und anwendungsorientierte Fachbeiträge für das Management sowie das Finanz- und Rechnungswesen in Unternehmen. Klar gegliedert und strukturiert werden für alle Controlling-Bereiche die Faktoren für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung aufgezeigt.
Weitere Informationen für Autoren und Abonnenten finden Sie unter www.zeitschrift-controlling.de.